Mehrwegpflicht
Umwelthilfe verklagt Bahn wegen Einweg-Bechern

Die Deutsche Umwelthilfe hat die Bahn auf weniger Einweg-Müll verklagt. Nach Ansicht der DUH verstößt der staatseigene Konzern beim Getränkeausschank in seinen Zügen gegen die staatliche Mehrwegangebotspflicht. Wer etwa ein Getränk außerhalb des Zuges mitnehmen wolle, bekomme dies nur in Einweg-Bechern.

    Einwegbecher stapeln sich auf einem Mülleimer.
    Nach Ansicht der Umwelthilfe verstößt die Deutsche Bahn gegen die Mehrwegpflicht. (picture alliance / Wolfram Steinberg / Wolfram Steinberg)
    Laut der Deutschen Umwelthilfe will das Landgericht in Frankfurt am Main Anfang April über die Klage verhandeln. Seit Inkrafttreten der Mehrwegangebotspflicht vor zwei Jahren hat die DUH nach eigenen Angaben bereits 13 Gerichtsverfahren in dieser Angelegenheit gegen Unternehmen gewonnen.
    Diese Nachricht wurde am 15.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.