Eigentlich hätte der Entwurf im Dezember vom Kabinett verabschiedet werden sollen. Lemke betonte, dass für den Hochwasserschutz die Länder zuständig sind. Daher seien intensive Abstimmungen notwendig, die man in letzten Punkten derzeit noch fortführe. Nach der Wahl könne die neue Regierung das Gesetz zügig auf den Weg bringen. "Die Menschen erwarten auch, dass eine bessere Vorsorge betrieben wird", erläuterte die Ministerin.
Beratungen im Ahrtahl
Mit dem geplanten Gesetz sollen die bereits bestehenden Vorschriften zum Hochwasserschutz weiterentwickelt werden. Das betrifft auch das Bau- und Wasserrecht sowie das Risikomanagement bei Starkregen. Umweltministerin Lemke spricht sich zudem dafür aus, das Grundgesetz zu ändern, damit der Bund in den nächsten Jahren ausreichend Geld für Anpassungen an Klimaveränderungen zur Verfügung stellen kann.
Lemke und die Umweltministerinnen und -ministern berieten gerade auf einer der mehrtägigen Konferenz in Bad Neuenahr-Ahrweiler über Maßnahmen im Hochwasserschutz. Bei einer Exkursion im Ahrtal informierten sie sich beispielsweise über die Bedeutung von Brückenbauten und weitere Anpassungen an den Klimawandel. Im Ahrtal starben 2021 bei einer Flutkatastrophe 135 Menschen.
Diese Nachricht wurde am 29.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.