Eine Kölnerin hockt in ihrem Garten, entfernt hackend Gräser und Kräuter zwischen Gehwegplatten. Auch ein Nachbar stört sich an diesen Unkräutern. Er sprüht jedoch einen Unkrautvertilger, der laut Werbung völlig ungefährlich ist. Die Art und Weise der Werbung stört aber Steffi Ober vom Naturschutzbund Deutschland.
"In der Werbung wird suggeriert, dass ich einfach eine schöne Sprühflasche habe. Die nehme ich in die Hand, wenn mich ein Unkraut stört. Da draußen wächst ein Löwenzahn. Dann gehe ich raus, besprühe diesen Löwenzahn und dann verwelkt der und ich habe keine weiteren Sorgen. Wenn mich er in drei Wochen wieder stört, kann ich wieder rausgehen und wieder den Löwenzahn besprühen."
Dieser Unkrautvertilger enthält den Wirkstoff Glyphosat. Das ist ein sogenanntes Breitbandherbizid, das im Garten alle Pflanzen, die angesprüht werden, verwelken lässt. Man muss es also vorsichtig einsetzen. Zudem dürfen Gärtner und Bauern solche Mittel nur einmal jährlich pro Kultur einsetzen – also einmal im Rosenbeet, einmal rund um Stachelbeeren und so weiter. Das schreiben Glyphosat-Hersteller wie der US-amerikanische Konzern Monsanto, der die Substanz unter dem Markennamen Round-up vertreibt, vor.
"All das wird eben in dieser Werbung für uns unzureichend dargestellt. Es muss von Kindern ferngehalten werden. Es darf nicht in Kontakt kommen mit Kindern. Also, am besten nicht in der Gartenlaube ganz normal platzieren, wo die Kinder auch Zugang haben. All das, finde ich, kann man einem Kleingärtner auch gar nicht zumuten, dass er diese ganzen detaillierten Vorschriften alle kennt, alle beachtet. Und deswegen finden wir, sollte es ganz verboten werden im Kleingarten."
Fraglos: Glyphosat ist giftig, sonst könnte der Wirkstoff keine Pflanzen töten. Wie riskant sein Einsatz für die biologische Vielfalt und für Menschen sein kann, ist aber strittig.
Der Hersteller Monsanto wollte sich gegenüber dem Deutschlandfunk nicht äußern. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz hält Glyphosat – im Vergleich zu anderen Substanzen in Pflanzenschutzmitteln – für eher ungiftig. Der Wirkstoff kann zwar nachweislich Fische und Amphibien töten und bei Menschen Haut und Augen reizen. Er gilt aber nicht als krebserregend oder fruchtbarkeitsschädigend. Das EU-Kommission hatte deshalb 2001 Monsanto und anderen Glyphosat-Herstellern erlaubt, den Wirkstoff bis Mitte 2012 zu vermarkten.
Steffi Ober von Naturschutzbund Deutschland verweist jedoch auf neuere Untersuchungen.
"Es gibt an die 20 wissenschaftliche Studien, die sehr detailliert beschreiben und darstellen, dass Round-up als Zellgift wirkt, dass es embyronenschädigend ist, dass es zu Aborten führen kann, dass es zu Missbildungen führt bei Tierversuchen. Wir haben das bei Ratten, bei Fröschen, bei anderen Tierversuchen."
Zudem verursache Glyphosat eventuell auch bei Menschen Fehlgeburten sowie Missbildungen bei Neugeborenen. Umweltschützerin Ober sieht also Handlungsbedarf. Doch ...
"Wir wundern uns, wie nonchalant die Behörden damit umgehen, dass es eben wirklich neue wissenschaftliche Studien gibt, und die einfach vom Tisch wischen und sagen, wartet doch ab, bis es dann neu bewertet wird. Wir halten das für einen fahrlässigen Umgang mit möglichen Gesundheitsgefährdungen für die Menschen."
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz liest diese Studien zurzeit – und will sich derzeit noch nicht dazu äußern. Das Amt sollte jetzt sowieso die Gefahren und Risiken von Glyphosat für die EU neu bewerten. Doch das verzögert sich. Zwar sollen in der EU alle Wirkstoffe alle zehn Jahre neu bewertet werden – und die Zulassung für Glyphosat aus dem Jahr 2001 sollte eigentlich Ende Juni 2012 auslaufen. Doch dem Bundesamt fehlen – wie den Bewertungsbehörden anderer EU-Staaten und EU-Behörden – die Kapazitäten, um alle Anträge der Industrie auf Weiterzulassung von Wirkstoffen gleichzeitig und damit rechtzeitig zu bearbeiten. Die EU beschloss daher, die Zulassung von Glyphosat und 30 weiterer Wirkstoffe bis Ende 2015 zu verlängern.
Und was soll jetzt der Gärtner tun? Er muss selbst entscheiden. Er kann unerwünschte Gräser und Kräuter mit Glyphosat besprühen und sollte dabei an den Empfehlungen der Hersteller und des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz halten. Er kann auch darauf verzichten und hacken. Für Naturschützerin Steffi Ober ist die Antwort klar.
"Früher war das so der Opa, der seinen Garten da irgendwo hatte. Heutzutage sind das viele junge Familien, Familien mit Kindern, die in die Kleingartenanlagen gehen. Gerade für diese Zielgruppe, die einfach die Erholung sucht, die die Freizeit sucht, die eine gesunde Umwelt sucht, sollten Breitbandherbizide einfach tabu sein."
"In der Werbung wird suggeriert, dass ich einfach eine schöne Sprühflasche habe. Die nehme ich in die Hand, wenn mich ein Unkraut stört. Da draußen wächst ein Löwenzahn. Dann gehe ich raus, besprühe diesen Löwenzahn und dann verwelkt der und ich habe keine weiteren Sorgen. Wenn mich er in drei Wochen wieder stört, kann ich wieder rausgehen und wieder den Löwenzahn besprühen."
Dieser Unkrautvertilger enthält den Wirkstoff Glyphosat. Das ist ein sogenanntes Breitbandherbizid, das im Garten alle Pflanzen, die angesprüht werden, verwelken lässt. Man muss es also vorsichtig einsetzen. Zudem dürfen Gärtner und Bauern solche Mittel nur einmal jährlich pro Kultur einsetzen – also einmal im Rosenbeet, einmal rund um Stachelbeeren und so weiter. Das schreiben Glyphosat-Hersteller wie der US-amerikanische Konzern Monsanto, der die Substanz unter dem Markennamen Round-up vertreibt, vor.
"All das wird eben in dieser Werbung für uns unzureichend dargestellt. Es muss von Kindern ferngehalten werden. Es darf nicht in Kontakt kommen mit Kindern. Also, am besten nicht in der Gartenlaube ganz normal platzieren, wo die Kinder auch Zugang haben. All das, finde ich, kann man einem Kleingärtner auch gar nicht zumuten, dass er diese ganzen detaillierten Vorschriften alle kennt, alle beachtet. Und deswegen finden wir, sollte es ganz verboten werden im Kleingarten."
Fraglos: Glyphosat ist giftig, sonst könnte der Wirkstoff keine Pflanzen töten. Wie riskant sein Einsatz für die biologische Vielfalt und für Menschen sein kann, ist aber strittig.
Der Hersteller Monsanto wollte sich gegenüber dem Deutschlandfunk nicht äußern. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz hält Glyphosat – im Vergleich zu anderen Substanzen in Pflanzenschutzmitteln – für eher ungiftig. Der Wirkstoff kann zwar nachweislich Fische und Amphibien töten und bei Menschen Haut und Augen reizen. Er gilt aber nicht als krebserregend oder fruchtbarkeitsschädigend. Das EU-Kommission hatte deshalb 2001 Monsanto und anderen Glyphosat-Herstellern erlaubt, den Wirkstoff bis Mitte 2012 zu vermarkten.
Steffi Ober von Naturschutzbund Deutschland verweist jedoch auf neuere Untersuchungen.
"Es gibt an die 20 wissenschaftliche Studien, die sehr detailliert beschreiben und darstellen, dass Round-up als Zellgift wirkt, dass es embyronenschädigend ist, dass es zu Aborten führen kann, dass es zu Missbildungen führt bei Tierversuchen. Wir haben das bei Ratten, bei Fröschen, bei anderen Tierversuchen."
Zudem verursache Glyphosat eventuell auch bei Menschen Fehlgeburten sowie Missbildungen bei Neugeborenen. Umweltschützerin Ober sieht also Handlungsbedarf. Doch ...
"Wir wundern uns, wie nonchalant die Behörden damit umgehen, dass es eben wirklich neue wissenschaftliche Studien gibt, und die einfach vom Tisch wischen und sagen, wartet doch ab, bis es dann neu bewertet wird. Wir halten das für einen fahrlässigen Umgang mit möglichen Gesundheitsgefährdungen für die Menschen."
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz liest diese Studien zurzeit – und will sich derzeit noch nicht dazu äußern. Das Amt sollte jetzt sowieso die Gefahren und Risiken von Glyphosat für die EU neu bewerten. Doch das verzögert sich. Zwar sollen in der EU alle Wirkstoffe alle zehn Jahre neu bewertet werden – und die Zulassung für Glyphosat aus dem Jahr 2001 sollte eigentlich Ende Juni 2012 auslaufen. Doch dem Bundesamt fehlen – wie den Bewertungsbehörden anderer EU-Staaten und EU-Behörden – die Kapazitäten, um alle Anträge der Industrie auf Weiterzulassung von Wirkstoffen gleichzeitig und damit rechtzeitig zu bearbeiten. Die EU beschloss daher, die Zulassung von Glyphosat und 30 weiterer Wirkstoffe bis Ende 2015 zu verlängern.
Und was soll jetzt der Gärtner tun? Er muss selbst entscheiden. Er kann unerwünschte Gräser und Kräuter mit Glyphosat besprühen und sollte dabei an den Empfehlungen der Hersteller und des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz halten. Er kann auch darauf verzichten und hacken. Für Naturschützerin Steffi Ober ist die Antwort klar.
"Früher war das so der Opa, der seinen Garten da irgendwo hatte. Heutzutage sind das viele junge Familien, Familien mit Kindern, die in die Kleingartenanlagen gehen. Gerade für diese Zielgruppe, die einfach die Erholung sucht, die die Freizeit sucht, die eine gesunde Umwelt sucht, sollten Breitbandherbizide einfach tabu sein."