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Umweltschutz
Greenpeace und ClientEarth stellen Kohleausstiegsgesetz vor

Umweltschützer pochen auf eine rasche Umsetzung des Kohleausstiegs in Deutschland. Daher haben die Organisationen Greenpeace und ClientEarth einen eigenen Entwurf für ein Kohleausstiegsgesetz vorgelegt, der auch eine konkrete Abschaltliste für Braun- und Steinkohlekraftwerke enthält.

Von Dieter Nürnberger | 02.05.2019
Blick in den Braunkohletagebau Welzow mit der Abraumfoerderbrucke F60
In drei Phasen soll der Kohleausstieg laut Entwurf von Greenpeace und ClientEarth erfolgen (dpa picture alliance / Andreas Franke)
Rund 30 Seiten lang ist dieser soeben vorgestellte Entwurf für ein Kohleausstiegsgesetz. Und Greenpeace und das deutsche Büro der Internationalen Umweltrechtsorganisation ClientEarth sprechen sogar recht vollmundig von einer Blaupause für ein nationales Gesetz - ein Entwurf, der sich am Kohlekompromiss von Ende Januar orientiere und somit nicht etwa allein auf politischen Absichten der Umweltorganisationen beruhe.
Konkret: Es soll drei Phasen für den Kohleausstieg geben. Demnach würden bis Jahresende 2020 mit den Standorten Hohenhameln und Petershagen die beiden ersten Kraftwerke endgültig vom Netz gehen, sagt Karsten Smid, Energieexperte von Greenpeace Deutschland.
"Der Ausstieg muss in Nordrhein-Westfalen beginnen. Dort müssen 3,1 Gigawatt Braunkohle vom Netz gehen, um den Hambacher Wald zu retten. In der Phase 2 haben wir vorgehen, bis Ende 2026 "kraftwerksscharf" Blöcke vom Netz zu nehmen. Damit kommen wir insgesamt auf Abschaltungen von 8 Gigawatt Braunkohle und 13 Gigawatt Steinkohle. Und wir haben dann eine dritte Phase, wo wir die Abschaltreihenfolge vorgeben, aber nicht das Tempo."
Abschaltplan mit drei Phasen
Laut Kohlekommission soll ja bis spätestens 2038 Schluss mit der Kohleverstromung in Deutschland sein. Der Entwurf hält auch eine Verwirklichung des Ziels bis Ende 2030 machbar. Was sich im Wesentlichen am Sondervotum der Umweltverbände beim Kohlekompromiss von Ende Januar orientiert. Roda Verheyen ist Rechtsanwältin für Umweltrecht. Sie hat die wesentlichen Teile des Entwurfs verfasst. Der Abschaltplan mit den drei Phasen orientiere sich - das betont sie immer wieder - an den inhaltlichen Vorgaben des Kommissionskompromisses - sie nennt folgende Kriterien für die Bewertung einzelner Kraftwerksblöcke:
"Die Kriterien sind: Das Alter der Kraftwerke und auch der spezifische CO2-Ausstoss. Die Bedeutung in einer Region spielt eine Rolle - wie es die Kommission auch vorgegeben hat. Dann der Strukturwandel in den Braun- und Steinkohleregionen. Die Wärmerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung privilegiert hier Kraftwerke, weil sie dadurch natürlich effizienter sind als andere. Dann geht es auch um die Erhaltung von Dörfern in Braunkohlerevieren und die Erhaltung des Hambacher Forstes."
Die Juristin geht davon aus, dass ein geordneter Ausstieg aus der Kohleverstromung nur durch Erlass eines formellen Gesetzes durch den Bundestag erreicht werden kann. Nur so werde sowohl Planungssicherheit als auch Rechtssicherheit und eine deutliche CO2-Reduktion im Energiesektor erzielt.
Betreiber in Ausnahmefällen entschädigen
Es geht beim Kohleausstieg auch um Entschädigungen an die Kraftwerksbetreiber - eine sehr umstrittene Frage. Und hier wird folgendes formuliert: Die Betreiber sollen nur in Ausnahmefällen entschädigt werden, etwa wenn aufgrund des Erhalts von Dörfern nur kurze Übergangsfristen gewährt werden können.
Politisch soll der heute vorgestellte Entwurf der Politik, der großen Koalition, natürlich Beine machen. Die Umweltorganisationen möchten ein Klimaschutzgesetz und auch ein Kohleausstiegsgesetz, sagt Hermann Ott, Leiter des deutschen Büros von ClientEarth:
"Es braucht sowohl die Sektor-Ziele in einem Klimaschutzgesetz, die die einzelnen Ministerien auch verpflichtet etwas zu tun, als auch eine (CO-2)-Besteuerung, um das Ganze durchzusetzen. Man braucht hier keinen Kampf um ein Entweder-oder zu führen, sondern es muss ein Sowohl-als-auch sein."
Und geht es nach Vorstellungen der beiden Umweltorganisationen - am besten noch in diesem Jahr.