Die Mobilität der Studierenden – das ist und bleibt das wohl größte Problem des Bologna-Prozesses, das wurde auf der Tagung des Deutschen Akademischen Austauschdiensts mit rund 40 Teilnehmern wieder einmal klar. Seit Einführung von Bachelor und Master ist die Mobilität während des Studiums sogar gesunken, was vor allem vom Deutschen Hochschulverband als Versagen des Bologna-Prozesses interpretiert wird. Bologna-Befürworter wie Irene Seling von der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände halten dagegen, dass Bachelor- und Master-Studierende jedoch nach ihrem Studium öfter ins Ausland gingen als noch zu Magister- und Diplomzeiten.
"Die These, dass die Mobilität mit Bologna zurück gegangen ist, lässt sich durch diese wie gesagt sehr große Erhebung des INCHA in keinem Fall bestätigen."
Ein wichtiges Hindernis auf dem Weg ins Ausland, ist immer noch die bange Frage: Werden meine Studienleistungen in Spanien, Italien oder Irland von meiner deutschen Uni auch anerkannt? Rechtlich ist die Sache zwar klar, sagt Marina Steinmann vom Deutschen Akademischen Austauschdienst und zitiert den zentralen Satz der auch von Deutschland unterzeichneten Lissabon-Konvention:
"Nämlich: "Anerkennung wird gewährt." Punkt. Dieses Ganze wenn, dann, vielleicht doch nicht, das ist wirklich die Ausnahme, das ist auch als Ausnahme gedacht. Die Konvention will, dass Anerkennung gewährt wird. Das ist aber in der Praxis noch nicht so ganz nachzuvollziehen überall."
Wie diese Praxis aussieht, schilderte Michael Kämper-van den Boogaart, Vize-Präsident der Humboldt Universität. Im Idealfall könnten Studierende vor ihrem Auslandssemester mit ihrer Hochschule "Learning Agreements" schließen, Vereinbarungen darüber, was im Ausland gemacht werden soll. Das sei aber oft schwierig, weil Vorlesungen ausfallen und Dozenten erkranken. So müsse nach dem Auslandssemester dann doch wieder der Prüfungsausschuss jeden Einzelfall prüfen, was dauert und Studierende verunsichert in der Luft hängen lasse.
"Aber auch wenn es ein festgelegtes Verfahren für etwaige Widersprüche gibt, sind die Studierenden des Prüfungsausschusses in gewisser Weise ausgeliefert."
Und so bleibt dem Vizepräsidenten der HU auch mehr als zehn Jahre nach dem Beginn von Bologna nicht mehr zu sagen als bitte, bitte, bitte:
"So bleibt als einziger Ausweg aus diesem Dilemma, Aufklärungsarbeit zu leisten und bei den Professoren und Professorinnen – Prüfungsausschuss-Mitglied oder nicht – ein Bewusstsein für die Belange der Studierenden zu schaffen, um letztlich der Forderung der Lissabon-Konvention, Leistung nur dann nicht anzuerkennen, wenn tatsächlich nachgewiesen kann, dass sie nicht gleichwertig sind, gerechtzuwerden."
Aufgrund dieser ernüchternden Realität wünscht sich Moritz Maikämper, frisch studierter Regionalplaner aus Cottbus, wenigstens zentrale und aktuelle Informationen:
"Ich würde mich freuen, wenn Studiengänge generell beworben würden etwa mit "In diesem Studiengang ist ein Auslandssemester Pflicht" oder "es gibt ein Mobilitätsfenster" oder – das ist zwar nicht toll, aber immerhin ehrlich – "in diesem Studiengang geht es so einfach nicht"."
Nicht überraschen kann, dass die Wirtschaft, bevorzugt Absolventen mit Auslands-Erfahrung einstellt. Arbeitgeber-Lobbyistin Irene Seling sagte: Schnell Studieren sei nicht zentral, besser länger Studieren und im Ausland Erfahrung sammeln. Und:
""Wenn ein auslandsmobiler Student wählen kann zwischen Studium im Ausland und Praktikum im Ausland, dann sagen die Unternehmen ganz klar, dann bevorzugen wir jemanden mit Praktikum, denn wir sagen generell, bei der Praxisorientierung mangelt es im Studium."
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"Nämlich: "Anerkennung wird gewährt." Punkt. Dieses Ganze wenn, dann, vielleicht doch nicht, das ist wirklich die Ausnahme, das ist auch als Ausnahme gedacht. Die Konvention will, dass Anerkennung gewährt wird. Das ist aber in der Praxis noch nicht so ganz nachzuvollziehen überall."
Wie diese Praxis aussieht, schilderte Michael Kämper-van den Boogaart, Vize-Präsident der Humboldt Universität. Im Idealfall könnten Studierende vor ihrem Auslandssemester mit ihrer Hochschule "Learning Agreements" schließen, Vereinbarungen darüber, was im Ausland gemacht werden soll. Das sei aber oft schwierig, weil Vorlesungen ausfallen und Dozenten erkranken. So müsse nach dem Auslandssemester dann doch wieder der Prüfungsausschuss jeden Einzelfall prüfen, was dauert und Studierende verunsichert in der Luft hängen lasse.
"Aber auch wenn es ein festgelegtes Verfahren für etwaige Widersprüche gibt, sind die Studierenden des Prüfungsausschusses in gewisser Weise ausgeliefert."
Und so bleibt dem Vizepräsidenten der HU auch mehr als zehn Jahre nach dem Beginn von Bologna nicht mehr zu sagen als bitte, bitte, bitte:
"So bleibt als einziger Ausweg aus diesem Dilemma, Aufklärungsarbeit zu leisten und bei den Professoren und Professorinnen – Prüfungsausschuss-Mitglied oder nicht – ein Bewusstsein für die Belange der Studierenden zu schaffen, um letztlich der Forderung der Lissabon-Konvention, Leistung nur dann nicht anzuerkennen, wenn tatsächlich nachgewiesen kann, dass sie nicht gleichwertig sind, gerechtzuwerden."
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"Ich würde mich freuen, wenn Studiengänge generell beworben würden etwa mit "In diesem Studiengang ist ein Auslandssemester Pflicht" oder "es gibt ein Mobilitätsfenster" oder – das ist zwar nicht toll, aber immerhin ehrlich – "in diesem Studiengang geht es so einfach nicht"."
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""Wenn ein auslandsmobiler Student wählen kann zwischen Studium im Ausland und Praktikum im Ausland, dann sagen die Unternehmen ganz klar, dann bevorzugen wir jemanden mit Praktikum, denn wir sagen generell, bei der Praxisorientierung mangelt es im Studium."
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