Prozessbevollmächtigten ist der Hamburger Rechtsprofessor Arndt Schmehl. Eine hessische Besonderheit sei, so Schmehl, dass die Landesverfassung in Artikel 59 sagt: In allen öffentlichen Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Das interpretiert der Prozessbevollmächtige als Regel. Den Passus, in der Verfassung wonach ein Gesetz ein angemessenes Schulgeld anordnen kann, versteht er hingegen als Ausnahme.
" Das Gesetz sieht ja allgemeine Studiengebühren vor, das heißt von allen Studierenden werden Studiengebühren erhoben. Es gibt da natürlich Ausnahmeregelungen, aber der Grundsatz ist: Allgemeine Studiengebühren. Und genau das ist der Punkt, der mit der Aussage der Verfassung nicht zu vereinbaren ist. Wir beklagen das vom hessischen Landtag mit der Mehrheit von CDU verabschiedete Studiengebührengesetz und das sieht allgemeine Studiengebühren vor, die mit der hessischen Verfassung nicht zu vereinbaren sind. Im Kern wird das Verhältnis von Regel und Ausnahme auf den Kopf gestellt."
stellt Michael Siebel, Hochschulpolitischer Sprecher der SPD, klar.
Gerade finanziell Schwächere würden durch Studiengebühren abgeschreckt, ein Studium aufzunehmen, argumentieren die wissenschaftspolitischen Experten von SPD und Grünen. Laut Verfassung aber sollten in Hessen alle studieren können, die geeignet seien, ganz explizit unabhängig von der sozialen Herkunft. Dass Bafög-Empfänger zinsfreie Darlehen in Anspruch nehmen können, die nur bis zu einem Betrag von insgesamt 15.000 Euro zurückgezahlt werden müssen, und auch das nur ab einer Verdienstuntergrenze von 1260 Euro - all das ändere nichts an der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, so Michael Siebel:
" Diese Darlehensregelung, die die CDU eingeführt hat, ist in der Tat eine Abschwächung, aber im Kern müssen Studierende Studiengebühren bezahlen. Und genau das ist der Punkt, der in der Klarheit mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren ist."
Im laufenden Wintersemester ist die Anzahl der Studienanfänger in Hessen um 1000 auf 24.000 gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. SPD und Grüne sehen darin erste Anzeichen für eine bedenkliche Entwicklung, das CDU-geführte Wissenschaftsministerium hält den Rückgang für eine normale Schwankung.
" Das Gesetz sieht ja allgemeine Studiengebühren vor, das heißt von allen Studierenden werden Studiengebühren erhoben. Es gibt da natürlich Ausnahmeregelungen, aber der Grundsatz ist: Allgemeine Studiengebühren. Und genau das ist der Punkt, der mit der Aussage der Verfassung nicht zu vereinbaren ist. Wir beklagen das vom hessischen Landtag mit der Mehrheit von CDU verabschiedete Studiengebührengesetz und das sieht allgemeine Studiengebühren vor, die mit der hessischen Verfassung nicht zu vereinbaren sind. Im Kern wird das Verhältnis von Regel und Ausnahme auf den Kopf gestellt."
stellt Michael Siebel, Hochschulpolitischer Sprecher der SPD, klar.
Gerade finanziell Schwächere würden durch Studiengebühren abgeschreckt, ein Studium aufzunehmen, argumentieren die wissenschaftspolitischen Experten von SPD und Grünen. Laut Verfassung aber sollten in Hessen alle studieren können, die geeignet seien, ganz explizit unabhängig von der sozialen Herkunft. Dass Bafög-Empfänger zinsfreie Darlehen in Anspruch nehmen können, die nur bis zu einem Betrag von insgesamt 15.000 Euro zurückgezahlt werden müssen, und auch das nur ab einer Verdienstuntergrenze von 1260 Euro - all das ändere nichts an der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes, so Michael Siebel:
" Diese Darlehensregelung, die die CDU eingeführt hat, ist in der Tat eine Abschwächung, aber im Kern müssen Studierende Studiengebühren bezahlen. Und genau das ist der Punkt, der in der Klarheit mit unserer Verfassung nicht zu vereinbaren ist."
Im laufenden Wintersemester ist die Anzahl der Studienanfänger in Hessen um 1000 auf 24.000 gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. SPD und Grüne sehen darin erste Anzeichen für eine bedenkliche Entwicklung, das CDU-geführte Wissenschaftsministerium hält den Rückgang für eine normale Schwankung.