In Deutschland werden jährlich 300 bis 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Auf größere Sparguthaben fallen Steuern an, doch wer Betriebe erbt, muss dem Fiskus oft nichts abgeben. Bald befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Thema.
Die Karlsruher Richter haben einen Fall zur Entscheidung angenommen, bei dem ein Alleinerbe auch ein Aktien- und Wertpapierdepot geerbt hat. Dafür gibt es anders beim Erben von Betrieben keine Steuerprivilegien – der Kläger legte Einspruch gegen den Erbschaftssteuerbescheid ein. (picture alliance / pressefoto_korb / Micha Korb)