Manfred Heckscher war ein Hamburger Jude, der in München, Berlin und Jena Jura studierte und am 8. März 1912 in Jena zum Doktor der Rechte promoviert wurde. Danach lebte und arbeitete er 26 Jahre in Hamburg als Rechtsanwalt. Im August 1938 wird Manfred Heckscher verhaftet und in Untersuchungshaft genommen. Die Anklage lautet auf "Rassenschande" mit einer "arischen" Mandantin. Auslöser ist eine Denunziation von Nachbarn.
Die einzige Zeugin wird unter Androhung von KZ zur Falschaussage gegen ihn gezwungen. Heckscher wird schließlich wegen "fortgesetzter Rassenschande" zu einer Zuchthausstrafe von sechs Jahren verurteilt. Vier Monate später entzieht ihm die Universität Jena seinen Doktortitel, da er sich "durch sein Verhalten des Tragens eines deutschen akademischen Ehrengrades unwürdig erwiesen" habe. Ein ganz normaler Vorgang an deutschen Universitäten im Nationalsozialismus, erklärt Achim Seifert, Jura-Professor an der Universität Jena:
"In sämtliche Promotionsordnungen wurden 1933/1934 Klauseln eingefügt, die vorsahen, dass bei einem "unwürdigen Verhalten" des Absolventen der Doktorgrad entzogen werden kann. Und dieser unbestimmte Rechtsbegriff des "unwürdigen Verhaltens" wurde dann mit nationalsozialistischem Inhalt aufgefüllt und entsprechend konkretisiert."
Depromotionen waren an allen deutschen Hochschulen üblich
Achim Seifert ist Mitglied einer Kommission, die im Auftrag der Universität untersucht hat, wem zwischen 1933 und 1945 der Doktortitel entzogen wurde und warum. Solche sogenannten Depromotionen waren an allen deutschen Hochschulen üblich. Sie betrafen vor allem Juden – nach der Ausreise, beim Verstoß gegen spezielle, Juden diskriminierende Gesetze –, aber auch Homosexuelle, Ärzte, die illegal abtrieben, und auch schlicht Kriminelle. An der Universität Jena traf es mindestens 61 Promovierte. Um ihnen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, hat die Kommission jeden einzelnen Fall überprüft, um das spezifische NS-Unrecht herauszuarbeiten.
"Auch die illegalen Abtreibungen haben wir als – also, die Verurteilungen deswegen – als spezifisch nationalsozialistisches Unrecht gesehen. Das hängt damit zusammen, dass der Abtreibungsparagraf 218 StGB während der Nazizeit stark verschärft wurde, Strafverschärfungen festgelegt wurden."
Uni Jena hebt Depromotionen symbolisch auf
Nach genauer Prüfung werden nun in einer öffentlichen Gedenkveranstaltung 26 der 61 Depromotionen symbolisch aufgehoben. Außerdem wird die Rehabilitierung von 20 Wissenschaftlern bekräftigt, die ihren Doktortitel bereits 1945 zurückerhalten hatten. Eine Erkenntnis der Kommission war, dass die Universität damals freiwillig handelte und ihrem Ruf als nationalsozialistische Musteruniversität alle Ehre machte.
"Nein, es war nicht zwingend, jedenfalls in den ersten Jahren des Nationalsozialismus nicht. Die Universität wurde beispielsweise über die Aberkennung der Staatsangehörigkeit von Emigranten informiert. Es wurde damit natürlich auch insinuiert, man müsse als Universität dann tätig werden, doch ein Rechtszwang gab es dazu zunächst nicht."
Der Historiker Norbert Frei, ebenfalls Mitglied in der Kommission, erklärt, warum der Universität die Aufarbeitung der Depromotionen so wichtig ist.
"Es hat vor allem auch eine symbolische Bedeutung. Diejenigen, die es betroffen hat, sind inzwischen leider alle verstorben, sodass man also diese Anerkennung, dass hier Unrecht geschehen ist, den Menschen selbst gegenüber nicht mehr zum Ausdruck bringen kann. Und dennoch ist es für unsere Gesellschaft heute wichtig, klar zu dokumentieren: Das war Unrecht. Und insoweit müssen wir es auch rückgängig machen."
Der 1938 wegen "Rassenschande" verurteilte und depromovierte Manfred Heckscher wurde nach über zwei Jahren Haft nach Auschwitz deportiert und ermordet. Seine Frau nahm sich ein halbes Jahr darauf das Leben. Nun erhält Heckscher zumindest symbolisch seine Doktorwürde zurück.