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Uni Münster macht sich Master-Auswahl zu leicht

BWL-Studenten haben erneut ihren Masterstudienplatz an der Universität Münster eingeklagt. Bereits Anfang des Jahres hatten zwei BWLer vor dem Gericht recht bekommen. Die Uni änderte daraufhin ihren Kriterienkatalog. Jetzt hat das Verwaltungsgericht den Umgang mit diesem Katalog bemängelt.

Von Eva Bendix | 10.11.2011
    Die Bewerbungen kamen säckeweise. Rund 1800 BWL-Bachelorabsolventen wollten zum diesjährigen Wintersemester einen Masterstudienplatz in Münster. Doch die Uni vergibt nur 151 Plätze. Also sollte eine Kommission die passendsten Studierenden aus der Bewerberflut auswählen. Die Kommission, bestehend aus fünf Hochschulprofessoren bekam für ihre Auslese einen Kriterienkatalog an die Hand. Bewertet wurden unter anderem Praktika, Lebenslauf, Auslandsaufenthalte und ein Motivationsschreiben. Jede der 1800 Bewerbungen umfasst fast 20 Seiten. Marianne Ravenstein, Konrektorin der Uni Münster zu dem Auswahlverfahren:

    "Sie müssen wissen, dass das sehr umfangreiche Bewerbungsunterlagen sind, die man in 14 Tagen nur dann prüfen kann, wenn es eine Vorprüfung gibt unter Beteiligung der Kommission, wenn auch nicht alle fünf Mitglieder der Kommission bei jeder Prüfung dabei sind."

    Doch genau das kritisiert das Verwaltungsgericht Münster. Alle Bewerbungsunterlagen müssen von jedem aus der Kommission durchgelesen und bewertet werden. Diese Unterlagen dürfen nicht, wie von der Uni praktiziert, von anderen vorsortiert werden.

    "Aber es kann ja nicht sein, wie das Verwaltungsgericht Münster sich das vorstellt, dass sich fünf Personen 14 Tage lang an einem runden Tisch sitzen, haben 1800 Bewerbungsmappen liegen und jeder liest die Bewerbungsmappe von Seite 1 bis Seite 20 durch.""

    Wilhelm Achelpöhler, Anwalt von vier klagenden BWL-Studierenden zeigt dafür wenig Verständnis:

    "Wenn man meint, man kann den Arbeitsaufwand nicht bewältigen, dann darf man diese Kriterien nicht wählen, dann muss man andere wählen. Die meisten anderen Unis gehen nach der Note des Bachelorzeugnisses vor. Genau das möchte aber die Uni Münster nicht. Wir haben noch die Worte der Rektorin der Uni Ms im Ohr: 'Dnn könnte ja jemand von der Uni Kleckersdorf mit einem guten Bachelorzeugnis nach Münster kommen und den wollen wir hier nicht. Zur Relativierung eines Bewerbers aus Kleckersdorf dienen dann weiche Kriterien, wie Motivationsscheiben und sonstige Qualifikationen.' "

    Das ist der Hintergrund, warum dieses äußerst komplizierte Auswahlverfahren gewählt worden ist, was die Uni Münster praktisch nicht umsetzen kann.
    Darauf kontert Marianne Ravenstein:

    "Die Uni Münster legt großen Wert darauf, dass sie die Zulassung nicht ausschließlich über eine Note vergibt, sondern die Bewerbungen werden auch nach der Qualifikation geprüft."

    So könne die Kommission herausfiltern, welcher Bachelorabsolvent entsprechend seiner Erfahrungen und Wünsche gut in das jeweilige Profil des Masterstudienganges in Münster passe.

    "Die Kommission ist ständig mit diesen Bewerbungen befasst. Ich vermisse, dass das Verwaltungsgericht dieses aufwendige Verfahren, wo glaub ich der Aufwand und die Praktikabilität dieses Verfahrens gar nicht in den Blick genommen wird. Deshalb sind wir im Moment noch dabei zu prüfen, ob wir Beschwerde einlegen. Die Tendenz an der Uni Münster geht dahin, dass wir wohl Beschwerde einlegen werden."

    Dann würde das Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster verhandelt. Bis dahin sind die sechs BWL-Studierenden auf jeden Fall vorläufig zum Masterstudiengang zugelassen.

    Falls die Uni Münster ihr Auswahlverfahren für das kommende Jahr nicht ändern müsste, rät Anwalt Wilhelm Acheöhler:

    "Dann kann man jedem empfehlen, sich einzuklagen. Es gibt einen Trend zu mehr Klagen. Die große Mehrheit der Bachelorabsolventen will sich damit nicht abfinden, will sich nicht aussortieren lassen und drängt mit aller Macht ins Masterstudium und das führt automatisch zu solchen Verfahren, wie wir sie in Münster haben."