In Gesprächen mit Vertretern der Ampelfraktionen sei deutlich geworden, dass eine Umgestaltung der rechtlichen Grundlagen des Bundesverfassungsgerichts nicht nur Vorteile habe, erklärte Lindholz der Rheinischen Post. Solche Änderungen des Grundgesetzes müssten sehr gut überlegt sein.
Angesichts des Erstarkens der AfD und extremistischer Ränder gibt es in der Regierung Überlegungen, die jetzige Struktur des Verfassungsgerichts im Grundgesetz abzusichern. Diese könnte dann nicht mehr mit einfacher Mehrheit, sondern nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden. Das könnte zum Beispiel verhindern, dass bei einem Regierungswechsel Richter vergleichsweise einfach aus dem Amt entfernt werden könnten.
Bundesjustizminister Buschmann von der FDP sagte, er bedauere die Entscheidung der Union. Der Grünen-Politiker von Notz nannte sie fahrlässig. SPD-Fraktionsvize Wiese betonte, in einer der schwierigsten Zeiten für die deutsche Demokratie seit Jahrzehnten werde die Union ihrer Rolle als verantwortungsvolle Opposition nicht gerecht.
Diese Nachricht wurde am 22.02.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.