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Bundestag
Union kritisiert Demokratiefördergesetz als Finanzierungshilfe für linksorientierte Organisationen

Der Bundestag hat in erster Lesung über das geplante Demokratiefördergesetz beraten. Die Union hält den Entwurf für überflüssig, da dessen Ziele nach ihrer Ansicht bereits jetzt mit den vorhandenen Mitteln erreicht werden können.

    Porträt von Christoph de Vries vor einer blauen Wand mit CDU-Schriftzügen.
    Christoph de Vries (CDU) (dpa / Daniel Reinhardt)
    Der CDU-Politiker de Vries sagte, anders als die Ampelparteien sei man der Überzeugung, dass das Wohl und Wehe der Demokratie nicht davon abhänge, politisch erwünschte Weltanschauungen staatlich zu prämieren oder dauerhaft zu finanzieren. Man erlebe in Integrations- und gesellschaftspolitischen Debatten einen "grünen Habitus, der von Absolutheit Moralisierung und mangelnder Diskursfähigkeit" geprägt sei. Das sei das Gegenteil von Vielfalt. De Vries verwies als Negativbeispiel auf die Meldestelle für Antifeminismus. In diesem "Petzportal" könnten von der Meinungsfreiheit gedeckte, aber politisch missliebige Äußerungen angeprangert und diffamiert werden. Damit werde politisches Denunziantentum gefördert. Programmtipp: [Der Deutschlandfunk befasst sich am Samstag in der Sendung "Streitkultur" mit der Meldestelle Antifeminismus]

    Linke begrüßt Gesetz im Grundsatz

    De Vries Parteikollege Henrichmann verwies auf einen Beitrag des Magazins "Cicero", wonach "politische Vorfeldorganisationen linker Parteien" auf Kosten der Allgemeinheit abgesichert werden sollten. Er betonte, mit diesen Vorwürfen müsse man sich auseinandersetzen. Zudem kritisierte er ein "politisches Labeling": Wer solle schon etwas gegen "Demokratieförderung" haben? Auch die AfD betonte, mit dem Programm "Demokratie leben" sollten nun dauerhaft Nichtregierungsorganisationen finanziert werden,die dem links-grüne Spektrum angehörten. Die Linkspartei begrüßte, dass das Demokratiegesetz "endlich" umgesetzt werde. Das sei man den vielen Opfern rassistischer Gewalt in Deutschland schuldig, sagte die Abgeordnete Akbulut. Zugleich beklagte sie, der Entwurf falle weit hinter den Erwartungen zurück. Es fehle etwa ein klarer Schwerpunkt auf die Bekämpfung von Rechtsextremismus.
    Bundesfamilienministerin Paus, die den Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Innenministerium eingebracht hat, verteidigte den Vorstoß. Demokratie lebe davon dass man starke Demokratinnen und Demokraten habe, sagte die Grünen-Politikerin. Bundesinnenministerin Faeser - SPD - betonte, das stärkste Bollwerk gegen Extremismus, gegen Angriffe auf die Demokratie, gegen Hass und Menschenfeindlichkeit sei eine starke demokratische Zivilgesellschaft.
    Die Nachrichtenagentur hat einen Überblick zu den Hintergründen zusammengestellt:

    Wie ist die Ausgangslage?

    Bereits heute fördert der Bund Demokratieprojekte finanziell. Dies geschieht aber auf einer freiwilligen Basis - ohne Sicherheit für die Betroffenen, ob die Förderung auch noch im folgenden Jahr existiert. Das erschwert unter anderem das Einstellen von Mitarbeitenden. Nun soll erstmals ein gesetzlicher Auftrag des Bundes festgelegt werden, um solches Engagement zu fördern, und zwar auch langfristig.
    In dem Gesetzentwurf wird zur Begründung auf die derzeitige gesellschaftliche Situation verwiesen. Es gebe "eine zunehmende Bedrohung für die freiheitliche demokratische Grundordnung und den gesellschaftlichen Zusammenhalt durch unterschiedliche Formen des Extremismus sowie eine sich in Teilen der Gesellschaft verfestigende demokratiefeindliche und gegenüber staatlichen Institutionen ablehnende Haltung". Deshalb sei es "aktuell wichtiger denn je", die Förderung des Engagements für die Demokratie auf eine "tragfeste Grundlage" zu stellen.

    Warum kommt die Neuregelung erst jetzt?

    Eigentlich sollte es das Demokratiefördergesetz schon in der vergangenen Legislaturperiode geben - von der großen Koalition. Doch die konnte sich nicht durchringen: Die Union stellte sich quer, weil sie fürchtete, dadurch könnten linksextremistische Gruppen gefördert werden.

    Was steht nun im Gesetzentwurf?

    Der Bund soll künftig "auf Grundlage eines ausdrücklichen gesetzlichen Auftrags bundeseigene Maßnahmen durchführen sowie Maßnahmen Dritter fördern, sofern sie von überregionaler Bedeutung sind und in erheblichem Bundesinteresse liegen", wie es im Entwurf heißt. Als Themenbereiche werden die Stärkung der Demokratie und die politische Bildung genannt, außerdem die "Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit" und die "Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe".
    Durch den gesetzlichen Auftrag soll insbesondere erreicht werden, dass die Förderung verstetigt wird - und es somit Planungssicherheit für die Initiativen gibt. Für die angestrebte mehrjährige Förderung entsprechender Projekte wird die gesetzliche Grundlage gelegt. Konkret muss sie allerdings in Förderrichtlinien geregelt werden.

    Wie viel Fördergeld steht zur Verfügung?

    Dazu trifft der Gesetzentwurf keine Aussage. "Der Bund wird eine angemessene Finanzierung von Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie, zur politischen Bildung, zur Prävention jeglicher Form von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Gestaltung von gesellschaftlicher Vielfalt und Teilhabe nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes sicherstellen", heißt es lediglich. Weitere Details müssen insbesondere die einzelnen Bundesministerien festlegen, die entsprechende Förderprogramme auflegen, etwa das Bundesfamilienministerium.
    Konkret berechnet wurde hingegen der allgemeine Verwaltungsaufwand rund um das Gesetz - dazu gehören etwa der Erlass von Förderrichtlinien, die Bearbeitung der Förderanträge und die Abfassung eines Bericht für den Bundestag alle vier Jahre. Insgesamt werden diese Verwaltungskosten auf rund zehn Millionen Euro pro Jahr geschätzt.
    Diese Nachricht wurde am 17.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.