Bundestag
Union, SPD und Grüne beschließen gemeinsam Energie-Paket

Der Bundestag hat ein Energie-Paket mit mehreren Gesetzesänderungen beschlossen. Sie betreffen die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, Abstandregeln für Windräder und die Einspeisevergütung für Solarstrom.

    Zahlreiche Strommasten stehen auf einem Acker, dahinter ein grau-bewölkter Himmel.
    Unter anderem beschloss der Bundestag eine Gesetzesänderung zum besseren Ausbau des Stromnetzes (Archivbild). (picture alliance / dpa / Federico Gambarini)
    SPD, Grüne und CDU/CSU verständigten sich auf entsprechende Vorhaben. Zu den Gesetzesänderungen zählt eine längere Fördermöglichkeit für Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Daneben geht es um Anpassungen beim Ausbau der Windenergie und der Bioenergie sowie um Initiativen, mit denen angesichts des rasanten Ausbaus von Solaranlagen das Stromnetz besser gerüstet werden soll. Einigen Regelungen des Pakets stimmten auch Linke und BSW zu. Die Vorhaben müssen noch durch den Bundesrat. 

    Die Pläne im Detail

    KWK-Anlagen gelten als effizient und vergleichsweise umweltfreundlich, da sie die bei der Stromproduktion anfallende Wärme ebenfalls nutzen. Während früher überwiegend Erdgas genutzt wurde, kommen auch Abfälle, Biomasse oder künftig Wasserstoff zum Einsatz. Gut ein Fünftel des Stroms in Deutschland wird durch KWK produziert. Die Technik ist vor allem in Ballungs- und Industriegebieten von Bedeutung, da hier die Wärme ohne längere Transportwege genutzt werden kann.
    Änderungen betreffen auch Solar- und Windkraft: Bei der Windkraft wird eine Regelung geändert, um den Bau von Windrädern außerhalb der von den Ländern definierten Vorranggebiete einzuschränken. Dies hatte praktisch ausschließlich Nordrhein-Westfalen und das Sauerland betroffen.
    Bei der Solarenergie soll die Pflicht für den Verkauf des Stroms über den Markt auch auf mittelgroße Anlagen ausgeweitet werden. Neue Anlagen können zudem bei Überlastung der Netze auf 60 Prozent der Leistung gekappt werden. Bei negativen Strompreisen soll die Einspeisevergütung für die Betreiber von Solar-Anlagen wegfallen. Dies geschieht, wenn mehr Strom produziert wird als abgerufen und zu viel Strom das Netz zu überlasten droht.
    Diese Nachricht wurde am 31.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.