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Urteil zum Klimafonds
Union verlangt Nachtragshaushalt für 2023

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zum Klimafonds muss die Bundesregierung nach Ansicht der Union einen Nachtragshaushalt für dieses Jahr vorlegen.

    Das Bild zeigt Mathias Middelberg (CDU) im Deutschen Bundestag.
    Das Bild zeigt Mathias Middelberg (CDU) im Deutschen Bundestag. (dpa / Christophe Gateau)
    Unions-Vizefraktionschef Middelberg sagte der Nachrichtenagentur Reuters, das sei unausweichlich. Auch der Haushalt für 2024 dürfte so, wie er jetzt vorliege, nicht beschlussreif sein. Der CDU-Politiker bezog sich dabei auf Gutachten für die morgige Anhörung des Haushaltsausschusses, bei der Sachverständige die Auswirkungen des Karlsruher Urteils begutachten sollen. Middelberg erklärte, nach Einschätzung der meisten Gutachter bestehe Korrekturbedarf beim Klima- und auch beim Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Neben Sachverständigen warnte auch der Bundesrechnungshof, dass die Etatplanung des Bundes für 2024 verfassungswidrig sein könnte.
    Der Haushalt für das kommende Jahr soll nach bisheriger Planung am 1. Dezember im Bundestag beschlossen werden.
    Das Verfassungsgericht hatte geurteilt, dass 60 Milliarden Euro an nicht benötigten Krediten aus dem Kampf gegen die Corona-Krise nicht in den Klimafonds geleitet werden durften. Von dem Urteil könnten auch andere sogenannte Sondervermögen betroffen sein.
    Diese Nachricht wurde am 20.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.