Die Richter verweisen in ihrer Urteilsbegründung auf die engen Anforderungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Darin werde die Verleihung der Ehrendoktorwürde an eine "hervorragende" oder wenigstens "besondere" wissenschaftliche Leistung geknüpft. Die Fakultät habe die geplante Würdigung Snowdens aber vor allem mit seiner gesellschaftlichen und politischen Bedeutung begründet, so das Gericht. Es betonte, in allen anderen Bundesländern wäre eine Ehrendoktorwürde für Snowden wohl unproblematisch.
Das Urteil bestätigt die Aufassung von Universitätsrektor Wolfgang Schareck. Er hatte das vor zwei Jahren angestoßene Ehrendoktor-Verfahren gestoppt. Schareck hatte nicht nur eine wissenschaftliche Leistung Snowdens in Zweifel gezogen, sondern auch die Zuständigkeit der Fakultät. Gegen die Entscheidung des Rektors war die Fakultät vor Gericht gezogen. Ihr damaliger Dekan Hans-Jürgen von Wensierski äußerte sich enttäuscht über das Urteil. Immerhin aber habe das Gericht die "Ehrwürdigkeit" Snowdens nicht infrage gestellt.
Wie es in dem Streit weitergeht, liess von Wensierski offen. Möglich wäre, dass die Fakultät ein Berufungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht anstrebt. Sie könnte aber auch ein neues Ehrendoktorverfahren mit anderer Begründung in die Wege leiten. Möglich wäre natürlich auch, das Ehrendoktorverfahren ganz aufzugeben.
Snowden war früher Mitarbeiter des US-Geheimdiensts NSA und hatte im Jahr 2013 streng geheime Informationen über die weltweite Überwachung des Internets veröffentlicht. Von den USA wird er deshalb wegen Spionage verfolgt. Derzeit lebt Snowden in Russland. Er wurde inzwischen mit zahlreichen Auszeichnungen geehrt. Unter anderem erhielt er 2014 den Alternativen Nobelpreis und die Carl-von-Ossietzky-Medaille.
(mg/stfr)