
Laut einer Mitteilung der Brüsseler Behörde wird das sogenannte Hochseeschutzabkommen der Vereinten Nationen in das EU-Recht übernommen. Dadurch sollen die Mitgliedstaaten bei dessen Umsetzung unterstützt werden.
Bis zur Verabschiedung des UNO-Abkommens 2023 galt die Hohe See als weitgehend rechtsfreier Raum. Angestrebt wird der Schutz von 30 Prozent der Gewässer, die außerhalb nationaler Grenzen liegen, bis zum Jahr 2030. Dabei soll es unter anderem mehr Umweltprüfungen geben.
Unter der Hochsee versteht man rechtlich gesehen das offene Meer außerhalb der Küstengewässer.
Diese Nachricht wurde am 24.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.