
Demnach soll unter anderem bei der Ausstellung einer Fahrerlaubnis künftig in allen EU-Staaten entweder eine ärztliche Untersuchung oder eine Selbsteinschätzung vorgelegt werden müssen. Die ursprünglich angedachte Pflicht zur Erneuerung alle fünf Jahre für Über-70-Jährige kommt nicht.
Bis spätestens Ende 2030 soll ein einheitlicher digitaler Führerschein für alle EU-Bürgerinnen und -Bürger verfügbar sein. Damit die neuen Regeln in Kraft treten können, müssen sie noch formell von den Mitgliedsländern und dem Plenum des Europaparlaments angenommen werden.
Diese Nachricht wurde am 25.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.