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Unterhalt für Trennungskinder
Der Staat springt häufiger ein

Alleinerziehenden erhalten einen staatlichen Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil nicht zahlt. Letztes Jahr stiegen diese Zahlungen auf 2,1 Milliarden Euro, berichtet Familienministerin Franziska Giffey (SPD). Sie plant nun, sich einen höheren Anteil vom säumigen Elternteil zurückholen.

Von Gudula Geuther |
Die Silhouette einer jungen Frau mit Kinderwagen
Wenn bei Trennungskindern der Unterhalt ausbleibt, schiesst der Staat Geld vor (imago / Bernd Friedel)
Regelmäßig sorgen die Zahlen zum sogenannten Unterhaltsvorschuss für Aufregung. Es geht um den Unterhalt für minderjährige Kinder von Alleinerziehenden, für die der Staat in Vorleistung geht, weil der an sich zahlungspflichtige Elternteil eben nicht oder nicht genug Geld gibt. Nur einen geringen Teil davon holen sich die Behörden zurück. Erstmals haben jetzt Bund, Länder und Kommunen ihre Daten zu der Leistung zusammengeführt. Das Ergebnis: Die schlechten Rückholquoten haben zumindest teilweise einen Grund. Denn in vielen Fällen kann der Elternteil schlicht nicht zahlen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey erläutert den Befund:
"In 2018 war es so, dass von den 800.000 Kindern, die Unterhaltsleistungen des Staates bezogen haben, 61 Prozent der Elternteile nicht zahlungsfähig waren - die also aus eigenen wirtschaftlichen Gründen, weil sie selbst Sozialleistungen beziehen, weil sie selbst geringe Einkommen beziehen, oder weil sie vielleicht sogar verstorben sind oder in eine persönliche Insolvenz gegangen sind, also nicht zahlungsfähig waren."
Das bedeutet auch: Die Zahlungsmoral der Unterhaltspflichtigen ist besser als teilweise gedacht. Die Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss sind in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Auf mehr als zwei Milliarden Euro.
Mehr Berechtigte
Das liegt vor allem daran, dass seit Mitte 2017 mehr Kinder Leistungen bekommen und das außerdem länger. Statt zuvor nur bis zum Alter von zwölf Jahren und in jedem Fall nicht länger als sechs Jahre lang, springt der Staat nun von Anfang an bis zur Volljährigkeit des Kindes mit 18 Jahren ein. Das bedeutet auch: Auf die Jugendämter kam die doppelte Zahl der Anträge zu. In den seltensten Fällen wurde das Personal entsprechend aufgestockt. Mit der Folge, dass Jugendämter zum Teil überfordert waren. Bis jetzt, berichtet die SPD-Politikerin Giffey auch aus der früheren eigenen Erfahrung als Bezirksbürgermeisterin in Neukölln:
"2017 und auch 2018 lag der Fokus, das muss man ganz klar sagen, vor allen Dingen darauf, erst einmal die Ansprüche zu bedienen und da jedem Kind sein Recht zukommen zu lassen. Jetzt hat sich das alles ein Stück weit eingespielt."
Der Rückgriff auf die zahlungspflichtigen Eltern - zu 90 Prozent sind es nach den Erhebungen die Väter - habe deshalb eine geringere Rolle gespielt. Die historisch schlechte Rückholquote von 13 Prozent für das vergangene Jahr, die schon früher bekannt geworden war, hat allerdings noch einen anderen Grund: Durch die Reform waren die Ausgaben gestiegen. Zurück geholt wurden aber nur die geringeren Beträge, die nach altem Recht ausgezahlt worden waren. Demnach müsste die Quote nun wieder automatisch steigen.
Mehr Rückforderungen
Die Bundesfamilienministerin kündigt gleichwohl an, dass der Staat die Anstrengungen erhöhen will. Der Bund ist mit 40 Prozent an den Ausgaben beteiligt, Kontrolle und Vollstreckung vor Ort obliegt Ländern und Gemeinden.
"Wir sehen schon jetzt, dass das erste Erfolge erzielt. Die Länder haben auch eine neue Strategie teilweise, Nordrhein-Westfalen beispielsweise geht auf eine Zentralisierungsstrategie, wo eine eigene Behörde für das ganze Land diese Frage der Rückforderung bearbeitet. Wir sehen aber auch, dass in den Ländern dezentrale Strategien zum Teil gut funktionieren."
Allerdings betont die Ministerin:
"Wir können erkennen aus diesen aktuellen Zahlen, dass die Forderung einer hundertprozentigen Rückgriffsquote so nicht möglich ist, sondern wir müssen uns auf die fokussieren, die tatsächlich leistungsfähig sind."
Die mehr als 800.000 Kinder, die nach den aktuellen Zahlen Anspruch auf den Vorschuss haben, bekommen höchstens 272 Euro im Monat. In Deutschland leben mehr als zwei Millionen Kinder mit nur einem Elternteil zusammen. In den meisten Fällen muss dabei der Staat nicht einspringen.