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Unterhaltsrechts-Reform
Beide betreuen, beide zahlen?

Mama betreut, Papa zahlt: Das ist nach wie vor das Standardmodell, wenn Eltern sich trennen - und entsprechend sieht auch das Unterhaltsrecht aus. Doch längst wollen viele Väter mehr für ihre Kinder da sein. Die Bundesregierung strebt deshalb eine Neuregelung des Unterhaltrechts vor.

Von Katrin Sanders |
Ein Sohn sitzt auf den Schultern seines Vaters - Symbolfoto
Viele Väter wollen mehr als nur ein "Sonntagspapa" sein. Das Unterhaltsrecht sieht nach der Trennung für Väter aber keinen Rabatt bei viel Engagement vor. (imago images / Westend61)
"Nach der Trennung ist es so gewesen, dass ich mit meiner damaligen Frau eine Aufteilung mit den Kindern bekommen habe. Das heißt, ich habe die Kinder bis ins Wochenende hinein auch noch zwei Wochentage vorher gehabt. Die sind dann abends zu mir gekommen. Ich habe mich um die Kinder in der Zeit gekümmert. Die haben bei mir gelebt. Ich habe mir später eine größere Wohnung zugelegt, weil wir zwei Kinder hatten, dass dann jedes Kind sein Zimmer hat. Ich habe mich um Arztbesuche gekümmert, um Kleinigkeiten, die mit der Schule zu tun hatten, alles, was so ansteht, mit den Elternabenden haben wir uns abgewechselt. Also alles Mögliche, was eigentlich anliegt. Das hat mir auch Spaß gemacht. Das ging auch um die Kinder."
Thomas Rabenstein ist kein "Sonntagspapa", wollte er nie sein. Gleiche, hälftige Betreuung der damals zwei und sechs Jahre alten Kinder, waren für ihn wie auch für seine Frau nach der Trennung selbstverständlich. Man einigte sich auf eine Unterhaltssumme. Richtwert: Düsseldorfer Tabelle, die nach Scheidungen üblicherweise den Unterhalt festlegt, abzüglich eines Anteils für die von ihm übernommene Betreuung. "Das war auf jeden Fall eine faire Regelung."
Kein Rabatt für hohes Engagement
Doch nach der Scheidung wurden die Karten neu gemischt. Er hatte die Kinder so oft wie zuvor, zahlte jetzt den vollen Unterhalt - und auch damit war es noch nicht genug: "Ne, damit war nicht alles abgegolten. Alle möglichen Zusatzleistungen - Schulbücher, Zahnspange - die haben wir uns dann geteilt. Das heißt, den Anteil habe ich noch dabei getan. Wenn ich in Urlaub gefahren bin, war das mein Problem. Das heißt, im schlimmsten Fall, wenn ich vier Wochen in Urlaub war, dann habe ich vier Wochen lang Unterhalt gezahlt und hatte aber noch die Kinder bei mir, mit denen ich dann eine Reise gemacht habe. Und wir haben da wirklich auch immer sehr schöne Zeiten gehabt. Nichtsdestotrotz: Ich habe mich durchaus auch verschuldet in der Zeit."
Doch ein Rabatt für hohes Engagement ist nicht vorgesehen. Beide Eltern sind zur Zahlung verpflichtet. Lebt das Kind allerdings zum Beispiel bei der Mutter, wird ihr die tägliche Betreuung gut geschrieben. Vom Barunterhalt ist sie dann befreit. Der getrennt davon lebende Vater dagegen muss zahlen. Ganz gleich, ob er viel tut oder sich raushält.
Doch das Modell "einer zahlt, eine betreut" – stimmt nicht mehr in allen Familien. Mitte März kündigte deshalb Bundesfamilienministerin Franziska Giffey von der SPD im Bundestag Reformen an:
"Wir sehen es in der gesellschaftliche Realität, dass auch viel mehr Eltern auch nach einer Trennung sich gemeinsam um die Kinder kümmern. Es ist natürlich eine schwierige Frage, wie man das dann angemessen berücksichtigt, wie das aktuelle Recht an diese neue Entwicklung angepasst werden kann. Dafür müssen wir uns mehrere Dinge anschauen. Wir haben dafür einen Arbeitsprozess gestartet, gemeinsam mit dem Justizministerium."
Getrennte Familien kommen finanziell schnell an Grenzen
Es dürfte ein langwieriger Prozess werden. Was auf den ersten Blick wie eine einfache Gerechtigkeitslücke zu Lasten aktiver Väter aussieht, kann mit Familienpolitik allein nicht geheilt werden. Wirksame Reformen beim Unterhaltsrecht liegen sowohl beim Familien- als auch beim Justizministerium. Eine interministerielle Arbeitsgruppe aus beiden Häusern berät seit eineinhalb Jahren in dieser Frage. Noch im Herbst sollen erste Vorschläge auf den Tisch kommen.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey von der SPD spricht während einer Pressekonferenz zur "Pflegeoffensive"
Das Modell "einer zahlt, eine betreut" stimme nicht mehr, findet Familienministerin Franziska Giffey (SPD) (picture alliance / NurPhoto / Emmanuele Contini)
Wie kann es gelingen, allen drei Seiten nach der Trennung gerecht zu werden: dem Kind, der Mutter und dem Vater? Die Erwartungen sind hoch: "Die Position des Juristinnenbunds ist so einfach wie simpel: Wenn wir über Reformen sprechen, dann müssen sie ein stimmiges Konzept haben. Aber ein stimmiges Konzept, liegt bislang noch nicht vor", sagt Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund.
Der Blick allein auf die engagierten Väter genügt der Direktorin am Amtsgericht Brake nicht. Eine ausgewogene Rollenverteilung allein löse noch nicht die Finanznöte vieler Familien. Selbst bei Normalverdienern zeige sich: Mit dem Einkommen, das zuvor noch für die ganze Kleinfamilie reichte, kommt die Familie nach der Trennung nicht mehr hin.
"Ja, das ist ja das große Problem. Weil sie nämlich spätestens dann an die Grenzen kommen. Also ich rede jetzt immer von einer überwiegenden Betreuung mit zwei Wohnungen, zwei Kinderzimmern, also alles praktisch doppelt. Wie das zu finanzieren ist, wenn die Eltern nicht über ausreichende Einkünfte verfügen. Das Konzept muss in sich stimmig sein - was machen wir mit denjenigen, wo wir eben nicht ausreichend finanzielle Ressourcen haben."
"Weil man ja immer im Kopf haben muss, dass nach einer Trennung, gerade auch wenn Eltern weiterhin gemeinsam Verantwortung übernehmen wollen, sich Kosten verdoppeln", rechnet Katja Dörner, familienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag vor. Mehr Kleidung, zusätzliche Fahrtkosten, zwei Kinderzimmer führen über kurz oder lang zu Mehrkosten:
"Und wenn man jetzt einfach nur sagt, man verteilt den Unterhalt anders, weil der Vater sich mehr kümmert, oder in manchen Fällen auch die Mutter sich mehr kümmert, dann führt das zu einer Situation, wo der Elternteil, wo das Kind seinen Hauptwohnsitz hat, zwar alles weiter finanzieren muss, aber gegebenenfalls deutlich weniger Unterhalt bekommt. Und das war der Punkt, wo wir gesagt haben: Achtung, wenn das eine Familie ist, die sowieso wenig Geld hat, dann kann das zu erheblichen Konflikten und auch zu Nachteilen für die Kinder führen, und das wollen wir nicht."
Nachteile für die Mütter?
Und Nicola Stroop schließlich, vom Verband allein erziehender Mütter und Väter stellt das Anliegen "Aktive Väter beim Unterhalt entlasten" einmal mehr vom Kopf auf die Füße: Sie befürchtet Reformen zum Nachteil der Mütter. "Also ich sage mal so: Es ist ein Aufreger-Thema, das Thema Unterhalt, aber es ist tatsächlich auch ein kleines Minderheitenthema, weil ja nur ein Viertel der Alleinerziehenden so Unterhalt bekommt für die Kinder, dass man da überhaupt von reden möchte. Und die haben natürlich schon Befürchtung, dass diese Finanzsäule, die einfach da ist im Haushaltseinkommen, eben wegbricht oder weniger wird. Und da ist man ja auch sehr schnell mit Existenzängsten dabei. Es ist ja schon so, dass die allein erziehenden Elternteile eine hohe Erwerbsbeteiligung haben. Aber dadurch, dass in Deutschland Kinderbetreuung nicht dazu einlädt, Vollzeit zu arbeiten, es trotzdem immer sehr eng ist. Und wenn es ans Geld geht, hat man natürlich Ängste, dass man da das gleiche stemmen muss mit weniger Geld."
Es geht in der teils scharf geführten Debatte allein um den Unterhalt, der dem Kind zusteht. Er ist am Existenzminimum ausgelegt. Man könnte auch sagen: Weniger geht nicht. Denn seit der so genannte Ehegattenunterhalt nahezu abgeschafft wurde, ist die Realität in vielen Ein-Eltern-Familien offenkundig: Der Unterhalt des Kindes wird zum Teil des Familieneinkommens.
Mit der Abschaffung des Ehegatten-Unterhaltes im Jahr 2008 erfolgte gesetzlich ein harter Cut, der vor allem Mütter betraf, erinnert Brigitte Meyer Wehage: "Es gab vorher so eine Stufenregelung. Die 08/15-Lösung. So hieß sie tatsächlich. Also, bis zum 8. Lebensjahr musste die Mutter gar nicht arbeiten, bis zum 15. teilschichtig und danach voll. Das ist übergangslos – und wirklich übergangslos – gestrichen worden. Und jetzt bekommen die Mütter Ehegattenunterhalt nur bis zum Ablauf des dritten Lebensjahres eines Kindes. Und das ist der Punkt."
Alleinerziehende Mütter und das Armutsrisiko
Das hohe Armutsrisiko alleinerziehender Mütter und Väter ist seitdem oft untersucht worden. Zuletzt in der Bertelsmann Studie aus dem Jahr 2016. 37,6 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland bezogen 2015 Sozialleistungen, fünfmal so häufig wie Eltern, die mit Kindern in einem Haushalt zusammen leben.
Eine Mutter sitzt mit ihrem Kind auf einer Wiese in einem Berliner Park
Alleinerziehende Mütter sind besonders anfällig für Armut (Getty Images Europe)
Mit ein Grund für das Armutsrisiko ist: Die Hälfte der Alleinerziehenden erhält überhaupt keinen Unterhalt für ihre Kinder. Weitere 25 Prozent bekommen ihn nur unregelmäßig - oder weniger als den Mindestanspruch. Nicola Stroop vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter würde deshalb lieber Reformen beim Unterhaltsvorschuss sehen als solche, die weniger Geld in die Haushaltskasse der Mütter bringen:
"Das ist vielleicht ein konservatives Weltbild, aber da muss ich sagen: Wir leben auch in einem sehr konservativen Land. Denn das ist in ganz vielen Fällen Realität: Das sind die Mütter, die aufhören zu arbeiten, das sind die Mütter, die runtergehen, die Mütter, die in Elternzeit gehen für eine längere Zeit - und es sind eben die Väter, die parallel Karriere machen. Die Einkommensunterschiede zwischen Müttern und Vätern, die sind ja auch wirklich immens. Ganz viele alleinerziehende Familien müssen mit 1.000 bis 1.300 Euro insgesamt auskommen. Und das ist einfach nicht viel. und da kann man nicht mehr wahnsinnig viel wegkürzen und es dem umgangsberechtigten Elternteil wieder lassen".
Doch darf man das Armutsrisiko alleinerziehender Mütter einfach aufrechnen gegen die Ungereimtheit, dass aktive Väter doppelt zahlen: Mit Barunterhalt und mit einem hohen Betreuungsanteil zugleich? Die schlechteren Chancen der Mütter am Arbeitsmarkt könnten sich ja ändern, wenn aktiv betreuende Väter nicht mehr Ausnahme, sondern Regel sind. So jedenfalls sieht es Heike Gerhards, 51, zwei Kinder, Betriebswirtin. Der sichere Kindesunterhalt, findet sie, kann leicht eine berufliche Falle für Frauen sein.
"Ja, ich glaube, dass dadurch möglicherweise - weil Unterhalt ja schon eine größere Summe sein kann in Kombination mit dem Kindergeld auch schon ein Familieneinkommen teilweise sichert - eine Mutter ihre Möglichkeiten nicht nutzt, die sie sonst auf dem Arbeitsmarkt hätte. Weil sie ja erst mal im Moment zumindest ein einigermaßen sicheres Haushaltseinkommen hat. Aber langfristig gesehen dann in die Altersarmutsfalle rutscht."
Gute Absprachen gleich Karriere für beide?
Die Kölnerin engagiert sich beim Verein ‚Väteraufbruch für Kinder‘ deshalb für eine Gleichstellung von Vätern und Müttern beim Unterhalt. In ihrem Leben sind sie nicht die Ausnahme sondern die Regel: Eltern, die sich einig werden. Und die nach der Trennung mit verlässlichen Betreuungsvereinbarungen dafür sorgen, dass beide im Beruf vorankommen und langfristig für sich sorgen können.
"Deswegen habe ich bei meiner Tochter wieder angefangen, in Teilzeit zu arbeiten, als sie neun Monate alt war, und wir haben uns die Betreuung meiner Tochter dann geteilt. Also ich bin montags bis mittwochs arbeiten gegangen, da ist er zu Hause geblieben, und er hat dann an den anderen Tagen gearbeitet. Da bin ich wirklich sehr dankbar für, dass ich die Möglichkeit hatte, mich auch beruflich zu verwirklichen, weil ich wusste, dass meine Tochter gut versorgt ist."
Nur so sei es ihr möglich gewesen, sich später auf eine Führungsaufgabe zu bewerben. Nur so kann sie heute relevante eigene Rentenansprüche aufbauen. Eine gesetzliche Regelung in Richtung halbe-halbe Betreuung durch beide Eltern, würde also beiden - den Vätern und den Müttern - Beine machen. Es würde ihnen helfen, aus dem eingespielten Vater-Mutter-Modell auszusteigen, findet Heike Gerhards:
"Übrigens die heutige Müttergeneration in Deutschland ist diejenige, die am besten ausgebildet ist. Ich wollte das immer gerne nutzen. Da habe ich ja auch viel Energie und Zeit reingesteckt in meine Ausbildung. Und in der Partnerschaft wollte ich nie, dass der Mann alleine für das Familieneinkommen zuständig ist, weil das auch eine sehr große Last ist."
Eine Familie beim Spaziergang. Mutter und Vater laufen außen und die Kinder in der Mitte aber weit voneinander entfernt.
Was ist das Beste für das Kind nach der Trennung? Fast alle Experten sind sich einig, dass dazu Vater und Mutter gehören. Die Umsetzung ist aber knifflig. (Imago / Jochen Tack)
Ob es dazu wirklich einer neuen gesetzlichen Regelung bedürfe, ist für die Juristin Meyer-Wehage fraglich. Denn selbst wenn es nicht einvernehmlich zugeht und die Scheidung gerichtlich erfolgt, gibt es Möglichkeiten. So kann bei der Berechnung des Unterhaltes eine engagierte Betreuung durch den zahlenden Elternteil durchaus angerechnet werden:
"Also beispielsweise der Vater nimmt jetzt nicht nur klassisch alle zwei Wochen, sondern auch überwiegend die Ferien oder meinetwegen jede Woche und dann mit einer Übernachtung - das kann heute auch schon alles berücksichtigt werden. Es ist nicht so, dass das im geltenden Recht nicht abgebildet ist. Unisono wird das auch in der Rechtsprechung schon so gehandhabt, dass man sagt, wenn sich der andere Elternteil in die Betreuung mit einbringt, kann das berücksichtigt werden. Und zwar durch eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle."
Teilzeit-Einkommen reicht nicht
Eine solche Herabstufung macht in der Regel Abzüge von 20 bis 40 Euro beim Unterhalt monatlich aus. Bei hälftiger Betreuung sehen das zahlende Väter und auch zahlende Mütter nicht mehr ein. Und auch eine bloße Kann-Regelung ist vor allem den Väterverbänden suspekt. Sie hätten es lieber im Gesetz stehen, ab wann und wie viel genau herabgestuft wird. Bis zu einer möglichen Reform aber gilt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Und die ist eindeutig: Es geht nur "ganz oder gar nicht" - die Pflichten des zahlenden Elternteils entfallen nur dann, wenn paritätisch zu gleichen Teilen betreut wird. Brigitte Meyer-Wehage:
"Mit ‚paritätisch‘ meine ich 50:50. Und da reden wir über acht bis elf Prozent aller Fälle." Zu den acht bis elf Prozent der Fälle gehört Monad Reichel. 41 Jahre alt, Vater einer dreieinhalbjährigen Tochter. Vollzeitbeschäftigt:
"Meine Tochter ist, oh... Wir hatten uns für den Namen "Ronja" entschieden. Und das geht auch sehr stark in die Richtung. Also es ist eher eine Räubertochter anstatt einer Prinzessin. Stellt viele Fragen schon jetzt. Es ist teilweise bewundernswert, wie sie daraus schon größere Zusammenhänge bilden kann. Und sie liebt alles, was mit Bewegung zu tun hat: also rennen, springen, höher, schneller, weiter. Ein Kind, was viel Spaß macht und viel lacht."
Ein Vater hält seinen Sohn auf dem Arm - Symbolfoto.
Für viele Väter ist es inzwischen selbstverständlich, dass sie sich nach einer Trennung genauso um die Kinder kümmern wie die Mütter (imago images / Westend61)
Um mehr Zeit mit ihr zu haben, jetzt wo sie noch so klein ist, würde Monad Reichel gern in Teilzeit arbeiten. Aber das geht nicht. Weniger darf es nicht werden. Schon jetzt reicht sein Einkommen gerade so für den Kindesunterhalt und den eigenen Haushalt in der Nähe der früheren Familienwohnung. Nicht sein Einkommen ist das Problem, sondern die hohen Mieten bei Neu-Vermietung.
"Das ist eine große Zwickmühle. Gerade wenn dann auch noch ein eigenes Zimmer für das Kind mitbezahlt werden muss, ist es fast unmöglich, und der Wohnungsmarkt gibt das auch gar nicht her. Man müsste sich für das eine oder andere entscheiden: Entweder ich wohne ‚jwd‘, wo es mir gerade noch günstig erscheint, aber halt dann nicht in der Nähe, was dem widerspricht möglichst viel Zeit mit seinem Kind verbringen zu können. Das gleiche, warum ich gerne in der Nähe bleiben möchte, ist natürlich auch das soziale Umfeld: die Spielplätze, die Eisdiele, das Kindercafé, die sich einfach als stetig darstellen für das Kind, dem Kind natürlich immer noch Geborgenheit geben. Auch wenn sich andere Rahmenbedingungen ändern. Klar, finanziell muss man das natürlich auch stemmen können."
Zustimmung von vier Ministerien nötig
Der gesetzliche Kindesunterhalt hält nicht mehr Schritt mit den Kosten, die nach der Trennung dann entstehen, wenn beide aktiv betreuen wollen. Das erleben selbst Gutverdiener schmerzlich. Es gilt umso mehr, wenn das Geld schon vor der Trennung nicht ausreichte. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter macht sich deshalb für eine Kindergrundsicherung stark. Nicola Stroop:
"Wir denken, dass Kinder schon auch eine Gemeinschaftsaufgabe sind, zumindest in finanzieller Hinsicht. Und wir sind der Ansicht, wenn es eine Kindergrundsicherung gäbe, die das Kind für seine Existenzsicherung staatlicherseits unterstützt, dass dann an vielen Stellen auch weniger Konflikte zwischen den Eltern wären. Weil es geht ja häufig ums Geld bei vielen Trennungsfamilien."
Es müsse außerdem einen Zuschlag bei den Sozialleistungen geben. Der so genannte Umgangsmehrbedarf, also die zusätzlichen Kosten, die entstehen, wenn das Paar getrennt ist, sich aber weiterhin kümmern will, gehört für den Mütter-und-Väter-Verband als Sozialleistung ins Gesetz. So sehen es auch die Grünen im Bundestag. Familien, in denen mehr Geld zur Verfügung steht, sollen im Gegenzug die doppelten Ausgaben steuerlich leichter absetzen können. Höhere Betreuungsleistungen engagierter Väter könnten außerdem beim Unterhalt "eingepreist" werden, so der Grünen-Vorschlag.
Katja Dörner im Bundestag im vergangenen September
Findet die bisherigen Vorschläge zu einfach: Katja Dörner, familienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag: (dpa/Ralf Hirschberger)
Womit dann gleich vier Ministerien ins Boot zu holen wären: Neben Familie und Justiz noch das Sozial- und das Finanzministerium. Einfacher ist die von Franziska Giffey im März angekündigte Reform des Unterhaltsrechts vermutlich nicht zu haben. Katja Dörner, die familienpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag:
"Und da ist unsere Kritik an diesem Vorschlag, der auch nur sehr rudimentär war - wir wissen ja gar nichts Konkretes. Aber das, was da auf den Tisch gelegt worden ist - sehr simpel und unterkomplex zu sagen, "wenn der Vater sich zu 40 Prozent kümmert, dann muss er auch nur zu 60 Prozent bezahlen." Das finden wir zu simpel und da wollen wir auch genauer hingucken und diskutieren, wie kann man die Familien unterstützen."
Die Suche nach Gerechtigkeit
Was ist das Beste für das Kind? Im Normalfall vermutlich beide Eltern auch nach der Trennung. Da sind sich fast alle noch einig. Doch die Umsetzung ist knifflig. In der aktuellen Debatte um die Reform des Unterhaltsrechts ist nicht zufällig das Sorgerecht gleich mit im Fokus. Paritätische Betreuung setzt hälftiges Wohnen voraus. Das so genannte Wechselmodell ist deshalb von der FDP als künftiges Leitbild in die Debatte gebracht worden - immer vorausgesetzt, das Kind spielt mit. Für Brigitte Meyer-Wehage geht das zu weit:
"Es ist für Kinder nichts schwieriger, als nachher die Verantwortung dafür zu tragen, dass das Gericht etwas entschieden hat, was auf ihrem Willen beruht - weil sie damit zwangsläufig einem Elternteil wehtun. Und das ist das Problem. Dass Kinder schon von sich aus in den Anhörungen sagen, es soll gerecht zwischen Mama und Papa zugehen. Und das ist schwierig."
Was aber ist gerecht? Auch die Väterseite ist nicht ganz eins in ihren Antworten. Die Lobby der Väterverbände setzt auf das Wechselmodell als Leitvorgabe, was dann logischerweise gleichen Unterhalt bei gleicher Betreuung bedeuten würde. Die Gruppe "Väter in Köln" fordert nicht mehr oder weniger Geld, sondern Mediation im Trennungskonflikt, damit man Eltern bleiben kann auch nach der Trennung. Monad Reichel fand diese Unterstützung wichtiger als alles andere:
"Es hat natürlich auch bei uns eine ganze Weile gedauert, bis sich alles eingefahren hat. Auch das Kind verändert sich ja. Letztendlich haben wir uns auch noch mal Unterstützung bei der Familienhilfe geholt, also bei der Beratung. Einfach um uns auch selber zu hinterfragen, ob das, wie wir uns jetzt unseren Plan gemacht haben, auch für das Kind das Beste ist. Und ja, ihrer Mutter bin ich da sehr dankbar, dass sie das auch ermöglicht. Man kann kein aktiver Vater sein, wenn die Mutter es nicht unterstützt."