Friedbert Meurer: Luxemburg hat gerade einmal eine halbe Million Einwohner. In der Europäischen Union ist nur Malta noch kleiner. Aber das kleine Luxemburg ist ein mächtiger Finanzstandort. Alle großen Banken haben dort Ableger. Alleine in Fonds sollen in Luxemburg drei Billionen Euro angelegt sein. Gestern haben mehrere internationale Medien umfangreiches internes Material aus Luxemburg geleakt, wie man heute sagt, also enthüllt. Danach helfen nicht nur die Banken, sondern vor allem auch die luxemburgische Regierung internationalen Konzernen dabei, wenig oder fast überhaupt keine Steuern mehr zu bezahlen.
Luxemburg steht am Pranger. Vieles soll angeblich legal gewesen sein. Aber drückt sich die Wirtschaft vor ihrer sozialen Verantwortung? - Jürgen Liminski sprach gestern Abend mit dem Chef des Instituts der deutschen Wirtschaft, mit Michael Hüther.
Jürgen Liminski: Herr Hüther, 340 Unternehmen sollen es sein, darunter klangvolle Namen wie Ikea, Amazon, Deutsche Bank, Apple, Starbucks, E.On, Pepsi und etliche DAX-Unternehmen, die alle die luxemburgische Steuerspar-Oase nutzten. Viele werden sagen, die Wirtschaft ist eben korrupt. Wenn Sie ein Unternehmen führten und diese Steuerspar-Option hätten, würden Sie sie nutzen?
Michael Hüther: Nun, jeder Unternehmer ist verpflichtet, das Kapital, das ihm zur Verfügung gestellt wird, von den Anteilseignern, von den Familien, wenn es familiengeführte Unternehmen sind, so einzusetzen, dass die Ertragslage des Unternehmens bestens ist, und das heißt auch, dass man legale Möglichkeiten des Steuerrechts zur Kenntnis zu nehmen hat. Und wenn beispielsweise ein Land wie Luxemburg versucht, über bestimmte Lenkungsziele im Steuerrecht, also das Anziehen von Auslandsgesellschaften solche Möglichkeiten zu schaffen, dann ist erst mal nicht einzusehen, dass diese Lenkungsziele der Unternehmer für sich genommen negativ zu werten hat.
Das sind Potenziale, die man sehen muss. Es ist ja in all den Beschreibungen, worauf sich dieses hier bezieht, in den Publikationen, von den Journalisten, die das gemacht haben, immer sehr deutlich geschrieben, es geht um legale Praktiken.
Das sind Potenziale, die man sehen muss. Es ist ja in all den Beschreibungen, worauf sich dieses hier bezieht, in den Publikationen, von den Journalisten, die das gemacht haben, immer sehr deutlich geschrieben, es geht um legale Praktiken.
Man kann fragen, ist es legitim, aber zunächst einmal muss man ja fragen, was hat sich der Gesetzgeber eigentlich gedacht und was versucht er damit an beispielsweise Gewinnen von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, wenn man über Patentlizenzen und Ähnliches solche Dinge schafft. Also man muss hier genau reinschauen, worum es geht, was ist das Ziel. Aber natürlich gilt auch: Europa muss ein gemeinsames Planungsfeld haben und eine gemeinsame Grundlage.
Europa braucht eine Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung
Liminski: Aber hier war doch ein klassisches Schlupfloch, offeriert auch vom damaligen Premierminister Juncker. Jetzt ermittelt seine Kommission gegen ihn selbst. Ist da nicht auch ein Interessenskonflikt?
Hüther: Das wird man nicht ganz ausschließen können. Aber er ist einfach im Fokus und deswegen wird das sicherlich unter den Augen der Öffentlichkeit, unter den Medien dann am Ende doch sehr sauber gelingen. Die entscheidende Frage ist ja: Was passiert da eigentlich in Europa?
Wir haben es in Europa ja nie geschafft, in der Unternehmensbesteuerung wirklich eine Harmonisierung zu organisieren, also beispielsweise eine gemeinsame Bemessungsgrundlage, aber die Steuersätze können variieren. Dann hätten wir einen Wettbewerb, der wäre transparent, den man sofort an den Steuersätzen erkennen kann. Das ist in Europa bisher nicht gelungen und deswegen findet das statt über Regeln in der Bemessungsgrundlage. Das ist dann natürlich intransparent. Das machen wir aber auch ein bisschen.
Man muss auf das Gesamtergebnis schauen
Liminski: Wie soll denn diese Variation der Steuersätze sein? Wo fängt die Korruption an, wenn man in Luxemburg ganz legal nur ein Prozent Steuern auf Gewinne zahlt, in Deutschland dagegen das x-Fache? Kann man das noch als Wettbewerb bezeichnen?
Hüther: Wenn es im Ergebnis so wäre, ist das sicherlich kein fairer Wettbewerb. Wenn man mal Daten hinzuzieht, beispielsweise der Bundesbank vom Juli dieses Jahres, die sich angeschaut hat, wie die Konzernabschlüsse in der Summe der deutschen Unternehmen sich zeigen, dann stellt man fest, dass (Aussage der Bundesbank) Gewinnverlagerungsstrategien nicht zu belegen sind.
Das Verhältnis der Ertragssteuern zum Konzernüberschuss liegt bei preta propta 28 Prozent in dem Bilanzjahr 2013. Das ist etwa der tarifliche Belastungssatz in der Unternehmensbesteuerung für Kapitalgesellschaften, der bei 30 Prozent liegt.
Also man muss dann auf die Gesamtergebnisse schauen. Auch die Unternehmen, die hier genannt werden, nehmen wir mal Fresenius Medical Care, die haben eine Steuerquote 2013 von 32 Prozent, 2012 von 31,1 Prozent.
Da kann man nicht sagen, dass die irgendwie ihre Steuerschuld haben reduzieren können. Gerade bei Aktiengesellschaften - wir wissen das ja alle aus dem täglichen Börsendiskurs - geht es ja darum, Gewinne nicht zu verschleiern. Unternehmen, die keine Gewinne vorweisen, werden die Aktionäre enttäuschen. Hier ist ja eigentlich ein Korrekturmechanismus enthalten.
Die Frage ist nur, kommt man zu einer fairen Steuerlast, und das deuten Sie ja an mit Ihrer Frage, sind solche Gestaltungen, die auch nicht einschätzbar sind, die offensichtlich ja auch ein Stück willkürlich waren, akzeptabel. Das ist der entscheidende Punkt und da muss man in Europa sehr viel genauer hinschauen.
Im Ergebnis kommen wir bei der tariflichen Gesamtbelastung an
Liminski: Finanzminister Schäuble will nun genauer hinschauen und solche Schlupflöcher stopfen. Es soll keine Briefkastenfirmen mehr geben und mehr internationale Steuerabkommen. Man kann handeln. Warum hat man es bisher noch nicht getan?
Hüther: Man hat bisher gerade in Deutschland schon sehr erheblich gehandelt. Ich nenne mal die Stichworte: Zinsschranke - versucht gerade, durch Kreditzuweisungen zwischen Mutter und Tochter und dann entsprechende Zinsausgaben Steuergestaltungsspielräume einzuengen und nicht zuzulassen. Funktionsverlagerung, wenn Sie betriebliche Einheiten ins Ausland verlagern, oder Patente, dann ist die Verlagerung in ihrem Wert zu schätzen und sie wird besteuert. Die Verrechnungspreise sind geregelt, Verlustnutzung wird verhindert, auch dass man Tochtergesellschaften gründet, um Doppelbesteuerungsabkommen günstig zu nutzen, wird in Deutschland behandelt, diese Vorteile werden nicht gewährt und schließlich gibt es die sogenannte Hinzurechnungsbesteuerung. Wenn man aus einer Steueroase kommt, dann muss man damit rechnen, dass man nachträglich in Deutschland mehr Steuern zu zahlen hat.
Erst einmal ist festzustellen: In den letzten, ich würde mal sagen, zehn Jahren hat der deutsche Gesetzgeber in erheblichem Maße daran gearbeitet, hier eine effektive Besteuerung sicherzustellen, und die Zahlen, die ich eben von der Bundesbank nannte, belegen ja auch im Ergebnis, dass wir auch da tatsächlich bei der tariflichen Gesamtbelastung ankommen.
Meurer: Michael Hüther, der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft. Die Fragen stellte Jürgen Liminski.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.