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Unternehmensverantwortung
"Wenn man Veränderung bewirken will, muss man Gesetze schaffen"

International agierende Unternehmen sind verantwortlich für Umweltstandards und Menschenrechte, auch in den Ländern, in den sie tätig sind. Der dafür ins Leben gerufene Aktionsplan greife aber nicht wirklich, sagte Sarah Lincoln, Referentin für Menschenrechte bei "Brot für die Welt", im Dlf. Verstöße müssten viel härter bestraft werden.

Sarah Lincoln im Gespräch mit Ann-Kathrin Büüsker |
    In einer Fabrik in Bangkok werden T-Shirts genäht.
    Klassisches Beispiel: Näherinnen und Näher arbeiten in schlecht ausgestatteten Fabriken zu Hungerlöhnen (picture alliance / ZUMA Press)
    Ann-Kathrin Büüsker: Wenn Investoren aus dem Ausland kommen und Industrie aufbauen, dann schafft das erst mal Arbeitsplätze. Das ist gut für ein Land. Das ermöglicht Menschen Verdienst. Es kann aber auch Nebeneffekte haben, auf die Umwelt etwa oder auf die lokale Wirtschaft. Wenn die eher kleinbäuerlich organisiert ist, dann kann ein großer internationaler Konkurrent alles ändern und Existenzen vernichten, und genau davor haben jetzt Kaffeebauern in Mexiko Angst.
    Das Thema dieser Verantwortung, welche Sorgfaltspflicht Unternehmen auch haben, wenn sie im Ausland investieren, wenn es um die Einhaltung von Menschenrechten geht, das möchte ich jetzt vertiefen, gemeinsam mit Sarah Lincoln, Referentin für Menschenrechte bei "Brot für die Welt", dem Hilfswerk der evangelischen Landeskirchen und Freikirchen in Deutschland. Einen schönen guten Morgen, Frau Lincoln!
    Sarah Lincoln: Guten Morgen, Frau Büüsker.
    Büüsker: Wir haben jetzt ein Beispiel gehört, wo Investitionen eines Unternehmens das Leben der Bevölkerung erheblich ändern können, und haben auch von den Sorgen gehört. Vielleicht können Sie aus Ihrem Fachgebiet uns noch ein bisschen berichten, wo Unternehmen ansonsten auch in schwieriges Fahrwasser geraten können oder vielleicht auch geraten sind, was die Einhaltung von Menschenrechten bei ihren Investitionen angeht.
    Linconl: Ja! Tatsächlich hängen sehr viele unserer Alltagsprodukte mit Menschenrechtsverletzungen zusammen. Ich denke, das bekannteste Beispiel ist natürlich unsere Kleidung. Wir kennen alle die Bilder der Näher und Näherinnen, die in maroden Fabriken zu Hungerlöhnen arbeiten, um unsere Kleidung herzustellen. Aber es gibt auch zahlreiche andere Fallbeispiele. Weniger bekannt sind zum Beispiel die Probleme in der Lieferkette des Autos oder des Handys. Für Autos, Handys, aber auch für andere Geräte werden große Mengen an Rohstoffen benötigt, zum Beispiel Kupfer, Kobalt, Platin, auch Gold, Lithium in den Batterien. Diese Rohstoffe kommen nicht aus Deutschland, sondern überwiegend aus Ländern des globalen Südens, und da haben wir auch ähnliche Probleme wie eben geschildert: Umweltverschmutzung, aber auch Vertreibung von Kleinbauern.
    "Das sind international verankerte Menschenrechte"
    Büüsker: Was hat denn aber Umweltverschmutzung ganz konkret mit Menschenrechten zu tun?
    Lincoln: Stellen Sie sich zum Beispiel vor eine Goldmine oder eine Kupfermine, wo chemische Prozesse das Trinkwasser verschmutzen und die Menschen in der Umgebung haben kein sauberes Trinkwasser mehr. Dann wird auch ihr Menschenrecht auf Wasser verletzt. Das ist vielleicht nicht das naheliegendste Menschenrecht, das einem bei Menschenrechten einfällt. Tatsächlich ist aber das Recht auf Wasser, das Recht auf angemessene Lebensbedingungen, das sind auch international verankerte Menschenrechte.
    Büüsker: Für deutsche Unternehmen gibt es ja eine entsprechende Regelung, die die Unternehmen dazu anhalten soll, diese Menschenrechte sicherzustellen. Das ist erarbeitet worden in Zusammenarbeit der Regierung, des Parlaments, aber auch zusammen mit Hilfsorganisationen. Das ist der sogenannte "Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" – ein ziemlich komplexes Regelwerk. Vielleicht können Sie uns so lebensnah wie möglich erklären, was darin festgelegt ist.
    Lincoln: Ja. Im Nationalen Aktionsplan geht es darum, internationale Vorgaben umzusetzen, und zwar wurden 2011 bei den Vereinten Nationen sogenannte Leitprinzipien beschlossen. Das Kernelement dieser Leitprinzipien ist die Aussage, dass Unternehmen nicht nur für ihren unmittelbaren Geschäftsbereich verantwortlich sind, sondern auch für ihre internationalen Lieferketten. Das heißt, es gibt mittlerweile einen internationalen Konsens, dass Unternehmen Menschenrechte achten müssen, wenn sie im Ausland tätig sind, auch in Bezug auf ihre Tochterunternehmen und ihre Lieferketten.
    Deutschland hat lange gewartet, lange gezögert und gar nichts zur Umsetzung dieser internationalen Vorgaben gemacht, bis vor zwei Jahren dieser Nationale Aktionsplan entwickelt wurde, der aus unserer Sicht leider auch zu schwach ist, um wirklich zu einer Veränderung der Geschäftspraxis deutscher Unternehmen zu führen, weil er stark auf Freiwilligkeit setzt. Der Aktionsplan oder Kernelement des Aktionsplans ist die Aufforderung an alle deutschen Unternehmen, Menschenrechte in ihren internationalen Geschäftsbeziehungen zu achten. Tatsächlich ist das ein guter erster Schritt und es ist erst mal ein Anerkenntnis, aber es folgen keinerlei Sanktionen. Das heißt für Unternehmen, die diese Vorgaben ignorieren, gibt es keine Strafen, keine Bußgelder. Sie sind auch nicht schadensersatzpflichtig. Das ist für uns das große Manko dieses Aktionsplans.
    "Hätten uns gesetzliche Vorgaben gewünscht"
    Büüsker: Das heißt, aus Ihrer Sicht müsste die Bundesregierung sich selbst da stärkere Instrumente in die Hand geben, Unternehmen dann konkret für das zu bestrafen, wenn etwas falsch läuft?
    Lincoln: Genau! Wenn man Veränderung bewirken will, muss man Gesetze schaffen, die das auch verbindlich vorschreiben. Das ist ja logisch. Solange keine Sanktionen drohen, ist es für die Unternehmen auch nicht wirtschaftlich, sich um die Probleme in ihren Lieferketten zu kümmern. Momentan ist auch der Reputationsschaden letztlich nicht groß genug, um dafür zu sorgen, dass Menschen in den Fabriken angemessen bezahlt werden, oder dass Umweltstandards gewahrt werden. Deswegen hätten wir uns gewünscht, dass es A gesetzliche Vorgaben gibt. Das ist übrigens auch kein Wunschdenken oder Utopie, sondern in anderen europäischen Ländern gibt es schon solche gesetzlichen Vorgaben. Und B hätten wir uns natürlich auch gewünscht, dass die Bundesregierung da, wo sie selber Einfluss hat, viel stärker aktiv wird. Das heißt, wenn sie zum Beispiel öffentliche Aufträge vergibt, dass dann ganz klar ist, die bekommen nur Unternehmen, die Menschenrechtsstandards in ihren Geschäften wahren. Oder zum Beispiel Außenwirtschaftsförderung, Kredite, die vergeben werden für Auslandsinvestitionen, dass die an ganz klare Bedingungen geknüpft werden. Das ist leider mit diesem Aktionsplan nicht passiert und das ist eine verpasste Chance.
    Büüsker: Frau Lincoln, nun werden aber Gegner solcher Sanktionen immer damit argumentieren, dass solche Sanktionierungen, solche Vorgaben letztlich auch immer die Entwicklung der Unternehmen einschränken. Was erwidern Sie denen?
    Lincoln: Im Moment ist es ja leider so, dass viele Unternehmen, auch deutsche Unternehmen enorme Profite auf Kosten von Menschen und Umwelt machen. Sie profitieren von ausbeuterischen Bedingungen in anderen Ländern. Damit ist für uns ganz klar, dass sie auch mitverantwortlich sind für diese Menschenrechtsverletzungen. Da finde ich das Argument, dass es die Entwicklung der Unternehmen blockiert, relativ schwach. Momentan haben wir ja das Problem, dass Unternehmen sich recht gut entwickeln und hohe Profite machen. Selbst die Automobilkonzerne, die letztendlich aufgrund des Dieselskandals eigentlich schlecht dastehen müssten, stehen momentan noch ganz gut da. Es gibt einfach keinerlei Bereitschaft, Unternehmen zu regulieren, und ich glaube, das wäre kein Problem. Wie gesagt, Frankreich hat schon angefangen, hat schon ein Gesetz verabschiedet, das Unternehmen verpflichtet. Die Schweiz steht kurz davor. Ich glaube nicht, dass das den Unternehmen groß schaden würde.
    "Brauchen klare Standards, die alle Unternehmen einhalten"
    Büüsker: Sie haben das Stichwort Reputation ja auch schon angesprochen. Sind da letztlich nicht auch wir Verbraucher stärker in der Pflicht, Druck auf die Unternehmen auszuüben?
    Lincoln: Klar! Der Verbraucher hat auch die Möglichkeit, über das Kaufverhalten Druck auf Unternehmen auszuüben. Allerdings bin ich der Meinung, dass diese Macht überschätzt wird oder auch begrenzt ist. Ich denke, letztendlich kann das einen Anreiz bieten für Unternehmen, aber faire Produkte werden auch in Zukunft eine Nische bleiben. Wenn wir wirklich weitreichende Veränderungen wollen, dann brauchen wir klare Standards, die alle Unternehmen einhalten. Und ich finde, das ist auch nicht zu viel erwartet. Als Verbraucher oder Verbraucherin möchte ich ja in einen Laden gehen und wissen, jedes Produkt, das ich hier kaufe, wurde zumindest zu Mindeststandards, was Arbeitsrechte und Umwelt anbelangt, produziert. Und es ist auch eine Überforderung, diese Verantwortung an die Verbraucher abzuwälzen, aus unserer Sicht. Da stehen die Unternehmen in der Verantwortung. Solange nichts passiert, natürlich kann man als Verbraucher, als Verbraucherin die richtige Kaufentscheidung treffen, da wo es möglich ist.
    Büüsker: … sagt Sarah Lincoln. Sie ist Referentin für Menschenrechte bei "Brot für die Welt". Wir haben über die Verantwortung von internationalen Konzernen mit Blick auf die Menschenrechte gesprochen. Vielen Dank für das Gespräch heute Morgen hier im Deutschlandfunk.
    Lincoln: Vielen Dank.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.