Der folgenschwerste faschistische Terroranschlag der deutschen Nachkriegsgeschichte trifft am 26. September 1980 eine ahnungslose, ausgelassene Menschenmenge: Es ist ein Freitagabend. Tausende Besucher des Münchner Oktoberfestes strömen nach Hause, als um Punkt 22.19 Uhr zuerst ein scharfes Zischen und dann eine gewaltige Detonation ertönt, dazu eine gelbrote Feuersäule – dann Totenstille.
"Der ganze Eingang hier, der Boden blutüberströmt, Schuhe liegen herum, Kopftücher, Trachtentücher ... es ist schreckliches Szenario."
13 Tote und Hunderte Verwundete sind noch nicht abtransportiert von der Münchner Theresienwiese, da beginnt schon der politische Streit um die Deutung des Geschehens, denn die Republik steckt mitten im Bundestagswahlkampf. CSU-Chef Franz Josef Strauß will Kanzler werden. Schon am nächsten Tag beschuldigen Strauß und andere Unionspolitiker die Rote Armee Fraktion, die RAF, hinter dem Attentat zu stecken.
Doch diese Version ist nicht lange haltbar, denn unter den Toten ist auch der Attentäter, der 21-jährige Geologiestudent Gundolf Köhler – er war Mitglied und Anhänger der neonazistischen Wehrsportgruppe Hoffmann, einer paramilitärischen Organisation, die der bayerische Innenminister Gerold Tandler noch kurz vor dem Oktoberfestattentat als halbverrückt, aber ungefährlich abgetan hatte.
Gerold Tandler ist es auch, der zwei Tage nach dem Massaker auf der Theresienwiese die neue Linie vorgibt, die da lautet: "Köhler war ein Einzeltäter." Dementsprechend fällt acht Monate später der Untersuchungsbericht des bayerischen Landeskriminalamtes aus. Ende 1982 stellt dann auch Generalbundesanwalt Kurt Rebmann die Ermittlungen offiziell ein. Doch das Tatszenario ist bis heute umstritten. Es gab mehrere Zeugen, die den Täter Gundolf Köhler kurz vor der Explosion am Tatort gesehen haben, als er dort mit anderen Personen sprach. Viele Opfer und deren Angehörige können die Einzeltäterthese auch mehr als 30 Jahre nach dem Anschlag nicht glauben, sagt ihr Anwalt Werner Dietrich:
"Die Mandanten haben schwerst gelitten unter dem Attentat. Eine Familie, die ich vertrete, hat zwei Kinder verloren, eine andere Mandantin ist sehrt schwer verletz worden, war ein Jahr klang im Krankenhaus, hatte einen Nagel in der Lunge und so weiter, ist 16 Mal operiert worden; für sie ist das nach wie vor wie eine offene blutende Wunde, die immer noch schmerzt und sie sind nicht zufrieden mit dem , wie der Fall von offiziellen Stellen bisher gehandhabt worden ist."
Zum 30. Jahrestag des Oktoberfestattentats im vergangenen Jahr tauchten neue Hinweise auf: Einer der Hauptzeugen, der kurz nach dem Anschlag auf dubiose Weise starb, soll Mitarbeiter des Verfassungsschutzes gewesen sein:
"Wenn sich das bewahrheiten sollte, würde das die Vermutung nahe legen, dass sich Lauterjung eben nicht aus privaten sexuellen Interessen, um einen Freier zu finden, dorthin begeben hat, sondern dass er möglicherweise im Auftrag von irgendwelchen Diensten oder anderer Stellen dort gewesen ist, um das Tatgeschehen entweder zu lenken, zu überwachen oder möglicherweise auch in irgendeiner Weise einzugreifen."
Doch das Verfahren ist bis heute nicht wieder aufgenommen worden, viele Fragen bleiben offen. Sicher ist: Jahrzehnte später hat der Verfassungsschutz seine Finger im Spiel als Neonazis ab Herbst 2002 in München eine geheime Terrorgruppe aufbauen – die sogenannte Schutzgruppe. Im September 2003 fliegt die Gruppe auf – durch Zufall. Einige Neonazis haben einen ausgestiegenen Kameraden brutal verprügelt. Daraufhin durchsucht die Polizei mehrere Wohnungen:
"Genügend Sprengstoff, um damit ein Haus zum Einsturz zu bringen, scharfe Pistolen, Handgranaten und Munition sowie Kriegswaffen aller Art – all dies konnten das Münchner Polizeipräsidium und das Landeskriminalamt bei dem gezielten Schlag gegen die Neonaziszene sicherstellen. Derzeit gehen die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Gruppe um den als Rechtsextremisten bekannten Münchner Martin Wiese ein Sprengstoffattentat konkret vorbereitet hat."
Zumindest hatten sie schon über Anschlagsziele diskutiert: Unter anderem über ein Attentat auf die Grundsteinlegung für das neue jüdische Gemeindezentrum auf dem Münchner Jakobsplatz am 9.November 2003. Entsetzen bei Charlotte Knobloch vom Zentralrat der Juden:
"Die Rechtsradikalen wollten mit ihrem Anschlag eine neue Dimension der Gewalt schaffen. Sie wollten nicht nur uns treffen, sondern sie wollten auch all diejenigen treffen, die uns helfen wollen."
Schon bald stellt sich heraus: Der Staat saß bei den Neonazis mit im Boot – in Form des V-Mannes Didier Magnien. Der Franzose, der zuvor in einer faschistischen Terrorgruppe in Frankreich aktiv gewesen war, wurde vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz in die Münchner Szene eingeschleust – und mischte selbst kräftig mit: Magnien trainierte die Kameraden bei Wehrsportübungen, in der Observierung von politischen Gegnern und er soll sogar selbst Anschlagsziele vorgeschlagen haben.
Vor Gericht trägt der V-Mann allerdings wenig zur Aufklärung bei. Sein V-Mann-Führer beim Verfassungsschutz erhält keine Aussagegenehmigung. Die meisten der Angeklagten kommen glimpflich davon: Bis auf drei erhalten alle Bewährungsstrafen. Haupttäter Martin Wiese ist seit einem Jahr wieder auf freiem Fuß und mischt – wie viele seiner Mitverschwörer – schon wieder kräftig mit in der bayerischen Neonaziszene.
Nach dem Anschlag auf das Oktoberfest gab es immer wieder Kritik an der Einzeltäterthese. Köhler soll Mitglied der einige Monate vor dem Anschlag verbotenen Wehrsportgruppe Hoffmann gewesen sein, die zwischen 1973 und ihrem Verbot 1980 immer wieder durch Gewalttaten aufgefallen ist. So stellte die Wehrsportgruppe unter anderem den wenig zimperlichen Saalschutz bei Parteiveranstaltungen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands NPD und bei der Deutschen Volksunion DVU, zwei rechtsextremen Gruppierungen.
Damals gab es neben und nach der Wehrsportgruppe Hoffmann einige andere bundesweite Organisationen, die sich unter anderem um den Rechtsradikalen Michael Kühnen bildeten. Die damals bestehenden Organisationen sind heute nicht mehr aktiv.Dies führt im Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz für das Jahr 2010, also dem aktuell gültigen, zu der Erkenntnis:
"Auch 2010 waren in Deutschland keine rechtsterroristischen Strukturen feststellbar. Rechtsextremistische Gewalt wird überwiegend spontan begangen. Häufig sind es Situationen, in denen oder anlässlich derer Rechtsextremisten einzeln oder in kleinen Gruppen auf Personen treffen, die dem typisch rechtsextremistischen Feindbild entsprechen."
In die Organisationsstrukturen des Rechtsextremismus haben die Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren mehrfach eingegriffen. Immer wieder wurden Organisationen aus dem rechtsextremistischen Bereich verboten, in den vergangenen 20 Jahren allein auf Bundesebene ein rundes Dutzend. Auch auf Landesebene griffen die Minister immer wieder zum Mittel des Verbots. Allerdings gehört Thüringen, woher mindestens drei der vier Mitglieder der jetzt aufgefallenen Gruppe stammen, zu den wenigen Ländern, in denen es keine Verbote gegeben hat.
Die Sicherheitsbehörden schließen zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus, dass es ein Terrornetzwerk von rechts gibt. Wo es in der islamistisch-terroristischen Szene ein Netz von Schläfergruppen, die jederzeit aktiviert werden können, und von Unterstützern gibt, fehlt eine solche Infrastruktur in der rechten Szene, so weit dies die Sicherheitsdienste wahrnehmen können. Jedoch gibt es unterhalb der Ebene von Netzwerken, die terroristischen Aktivitäten unterstützen, schon eine rechtsextreme Szene, über die Andreas Müller vom rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz zu berichten weiß:
"Es gibt nach wie vor auch ein Lager, das wir als subkulturell gewaltbereites Lager umschreiben können, weitestgehend junge Menschen, die sich nicht oder nur schwer in Organisationen einbinden lassen und die aus einem ganz eigenen Lebensgefühl heraus diesen Rechtextremismus verwirklichen wollen unabhängig von Organisationen wie der NPD."
Das alles kommt nun intern wieder auf den Prüfstand. Das Bundesamt für Verfassungsschutz nimmt die aktuelle Diskussion zum Anlass, zu prüfen
" ... welche weiteren Konsequenzen hinsichtlich der Bearbeitung der Neo-Nazi-Szene und gegebenenfalls auch im Hinblick auf organisatorische Veränderungen zu ziehen sind."
Dass der Verfassungsschutz sich neben der islamistischen Szene, dem Linksradikalismus und der Organisierten Kriminalität auch dem Rechtsradikalismus zuwendet, sollen die erwähnten Verbote und die Jahresberichte mit ihren recht umfangreichen Teilen zum Rechtsradikalismus nahelegen. Dort findet sich immer wieder der Befund, dass in dieser Szene eine erhöhte Gewaltbereitschaft, aber kein terroristisches Netzwerk zu gewärtigen ist. Die Sicherheitsbehörden hatten daher die Erkenntnis, dass in anderen Bereichen, die der Verfassungsschutz beobachtet, ein höheres Risiko für größere, geplante Terroranschläge zu erkennen ist. Und so wurde auch in der personellen Ausstattung diesem Risikopotenzial entsprechend Rechnung getragen, also mehr Personal in die Beobachtung des Islamismus, weniger in die des Rechtsextremismus gesteckt.
Die Beobachtung der rechten Szene erfolgt nicht nur über die zugänglichen Quellen, sondern in einem besonders hohen Maße durch V-Leute. In der Regel sind dies Mitglieder der jeweiligen Organisation oder Gruppe, die sich beim Verfassungsschutz anwerben lassen. Nur selten schleust der Verfassungsschutz eigene Mitarbeiter in solche Vereine ein. Dadurch reklamiert der Verfassungsschutz, dass er über diese Szene besonders gut informiert ist.
Kritiker wenden ein, dass die Gefahr besteht, dass die V-Leute jene Tatbestände erst schaffen, die nachher zu einer Eingruppierung als rechtsradikaler Organisation führen. Wegen dieses Vorhalts ist seinerzeit der Verbotsantrag gegen die NPD gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Gefahr gesehen, dass der Verfassungsschutz aktiv jenen Zustand mit herbeigeführt hat, der nun als Grund für das Verbot angenommen wurde.
Der Vorwurf, der Verfassungsschutz sei auf dem rechten Auge blind, wird immer wieder erhoben. Nun sind die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder nicht über einen Kamm zu scheren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat neben der Vorbereitung der geschilderten Verbotsanträgen 2001 ein Programm aufgelegt, mit dem ausstiegswilligen Rechtsradikalen geholfen werden kann.
Anders sind sicherlich einige Landesämter für Verfassungsschutz zu beurteilen. Kritik wird laut am Verfassungsschutz in Thüringen. Dort wurden bisher nicht nur keine Organisationen verboten, der dortige Präsident Thomas Sippel hat auch zu Protokoll gegeben, dass sein Vorgänger durchaus am Amt vorbei Schutz für bestimmte Personen, darunter auch solche aus der jetzt in Rede stehenden Bande, organisiert haben soll. Die Distanz der Behörden untereinander wird auch deutlich, wenn Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich feststellt:
"Ich kann Ihnen sagen, dass es keinen Kontakt zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und diesen Personen gab, dass die Federführung in der Ermittlung in Thüringen auch beim thüringischen Verfassungsschutz lag, und ich bin meinem Kollegen Geibert sehr dankbar, dass er umgehend jetzt eine Kommission einsetzt, die sich auch mit der Frage von Ungereimtheiten auseinandersetzt."
Als am vergangenen Wochenende über die rechtsextrem Anschläge der vergangenen Jahre berichtet wurde, fiel der Name: Nationalsozialistischer Untergrund, kurz NSU. Die Tatsache, dass es sogar eine anscheinend geläufige Abkürzung für diese Organisation gibt, erweckte einen professionellen Eindruck. Generalbundesanwalt Reiner Griesbaum erläuterte vor der Presse die Erkenntnisse seiner Ermittler:
"Bei der NSU handelt es sich um eine rechtsextremistische Gruppierung, die nach den bisherigen Erkenntnissen für die sogenannten Imbissbudenmorde der Jahre 2000 bis 2006 und den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn vom 25. April 2007 verantwortlich ist."
Die Sicherheitsbehörden hätten alles im Griff, vermittelt diese Aussage über die NSU, man wisse genau über die Hintergründe Bescheid. Tatsächlich aber ist ein Blick in die Berichte der Verfassungsschützer ernüchternd. Eine ganze Reihe rechtsradikaler Gruppierungen wird da aufgelistet, detailliert mit Aktivitäten und mutmaßlicher Mitgliederzahl. Nur die NSU sucht man vergeblich. Eine solche Organisation scheint den Behörden wohl doch nicht bekannt gewesen zu sein, ihre Gefährlichkeit erst recht nicht.
Selbst Gruppierungen wie der Thüringer Heimatschutz, aus dem die Untergrund-Organisation NSU hervor gegangen sein soll, finden sich in den Veröffentlichungen der Beobachter allenfalls in abgemilderter Form. Mitte der 1990er-Jahre wurde in der Thüringer Landespolitik immerhin darüber diskutiert, dass es kontroverse Diskussionen örtlicher Rechtsextremisten zur Bildung von Terrorgruppen gebe. Nachdem Waffen und Sprengstoffe gefunden worden waren, gerieten auch die jetzt Beschuldigten Mitglieder der NSU unter Verdacht. Trotzdem hieß es im Februar 2001 in der Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage im Landtag:
"Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Thüringer Rechtsextremisten an rechtsterroristischen Aktivitäten beteiligt sind.”
Zu diesem Zeitpunkt war das selbst ernannte NSU-Trio Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt bereits auf der Flucht. Sie hatten sich unter bisher unbekannten Umständen jahrelang versteckt gehalten, waren nie auffällig geworden. Die Behörden fahndeten nach den Dreien, sie hatten aber eigenen Angaben zufolge keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass es konkrete Bedrohungen geben könne. Allenfalls seien schwere Gewalttaten durch Einzeltäter nicht auszuschließen, hieß es ganz allgemein: Eine Ansicht, die auch vom Bundeskriminalamt und vom Bundesamt für Verfassungsschutz geteilt wurde.
Das liegt offenbar auch daran, dass die rechtsextreme Szene nicht nur in Thüringen im ständigen Streit um die richtige Strategie existiert. Die einen befürworten öffentlichkeitswirksame und provokante Aktionen, die anderen versuchen über den parlamentarischen Weg Einfluss zu nehmen. Die einen befürworten Gewalt, um das von ihnen ungeliebte demokratische System zu schwächen und letztlich zu überwinden, die anderen lehnen geplanten Terror grundsätzlich ab. Um diese verschiedenen Herangehensweisen drehen sich traditionell die Streitigkeiten in rechtsradikalen Gruppierungen. Und auch ganz aktuell findet man als Reaktion auf die Aufdeckung der NSU in rechtslastigen Foren Äußerungen, die die Morde ideologisch rechtfertigen. So heißt es von einem User des Blogs Politically Incorrect wörtlich:
"Vermutlich führt die massenweise Zuwanderung doch zu mehr Problemen als erwartet ... Kein Wunder, dass dann Menschen mit einem Hang zum Radikalismus irgendwann austicken.”
Wie nach dem Massenmord des Norwegers Breivik spiegelt sich in den einschlägigen Onlineforen die Unentschiedenheit der rechten Szene in Deutschland wider: Gewalt wird dort in der Regel nicht direkt befürwortet. Gleichwohl wird inhaltlich stets betont, dass man sich gegen das herrschende System auflehnen müsse.
Im politischen Berlin werden nach den bisherigen Ergebnissen Forderungen laut - vor allem eine, die nach schneller und gründlicher Aufklärung. Nicht nur Bayerns Innenminister Joachim Herrmann will wissen:
"Wieso diese Leute, die schon mal im Visier des Verfassungsschutzes waren, wieso die abtauchen konnten, wieso die über einen so langen Zeitraum nicht wieder aufgefunden werden konnten. Das muss jetzt in der Tat näher überprüft werden."
Und auch solche, die nicht wie der Grüne Christian Ströbele von einem "handfesten Skandal" sprechen, fordern Veränderungen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, CSU, will Polizei und Landesverfassungsschutzbehörden besser vernetzt wissen. Der Minister wisse wohl nicht, wie das gehandhabt werde, schimpft daraufhin der Berliner Innensenator Erhard Körting, SPD.
"Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu beobachten. Das heißt: Der Verfassungsschutz ist keine Polizei, sondern beobachtet Grüppchen, die gegen diesen Staat agieren und macht sei namhaft und stellt sie in die Öffentlichkeit. In dem Moment, in dem aus diesen Gruppen heraus schwerwiegende Straftaten geplant oder begangen werden, muss der Verfassungsschutz die Polizei einschalten, muss der Verfassungsschutz mit der Polizei zusammenarbeiten. Das gehört zu den Selbstverständlichkeiten."
Für Strukturdiskussionen sei es zu früh, sagt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP. Nur um dann für die Zukunft eben solche Diskussionen um die Aufstellung der Inlandsnachrichtendienste anzukündigen:
"Wir haben 16 Landesverfassungsschutzämter, ein Bundesamt für Verfassungsschutz. Wir werden, wenn der Sachverhalt wirklich klar ist, wenn man dann auch über Konsequenzen redet, wirklich auch darüber reden müssen: Ist so der Verfassungsschutz auch optimal organisiert? Ist die Sicherheitsarchitektur des Verfassungsschutzes in Deutschland so auch wirklich optimal effizient. Vielleicht muss man auf Länderebene mehrere zusammenschließen mit einer dann auch noch klareren Schlagkraft."
Ob das auch in den Bundes- und Landesvorständen nötig ist, darüber herrscht unter Innenministern seit langem Uneinigkeit. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fordert, erst müsse diese Frage entschieden werden, dann die eines Verbotsantrages.
Was die mögliche Terrorgruppe selbst betrifft – da soll nicht nur in Thüringen aufgeklärt werden. Morgen soll das Gremium des Bundestages, das für die Kontrolle der Geheimdienste zuständig ist, über den aktuellen Erkenntnisstand informiert werden. Wolfgang Nescovic, dem Mitglied der Linksfraktion in dem Gremium, genügt das nicht. Er misstraut den Innenministern. Stattdessen will er, dass ein Sachverständiger die Vorgänge untersucht. Tatsächlich kann das das Kontrollgremium verlangen, wenn es zwei Drittel seiner Mitglieder fordern.
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13 Tote und Hunderte Verwundete sind noch nicht abtransportiert von der Münchner Theresienwiese, da beginnt schon der politische Streit um die Deutung des Geschehens, denn die Republik steckt mitten im Bundestagswahlkampf. CSU-Chef Franz Josef Strauß will Kanzler werden. Schon am nächsten Tag beschuldigen Strauß und andere Unionspolitiker die Rote Armee Fraktion, die RAF, hinter dem Attentat zu stecken.
Doch diese Version ist nicht lange haltbar, denn unter den Toten ist auch der Attentäter, der 21-jährige Geologiestudent Gundolf Köhler – er war Mitglied und Anhänger der neonazistischen Wehrsportgruppe Hoffmann, einer paramilitärischen Organisation, die der bayerische Innenminister Gerold Tandler noch kurz vor dem Oktoberfestattentat als halbverrückt, aber ungefährlich abgetan hatte.
Gerold Tandler ist es auch, der zwei Tage nach dem Massaker auf der Theresienwiese die neue Linie vorgibt, die da lautet: "Köhler war ein Einzeltäter." Dementsprechend fällt acht Monate später der Untersuchungsbericht des bayerischen Landeskriminalamtes aus. Ende 1982 stellt dann auch Generalbundesanwalt Kurt Rebmann die Ermittlungen offiziell ein. Doch das Tatszenario ist bis heute umstritten. Es gab mehrere Zeugen, die den Täter Gundolf Köhler kurz vor der Explosion am Tatort gesehen haben, als er dort mit anderen Personen sprach. Viele Opfer und deren Angehörige können die Einzeltäterthese auch mehr als 30 Jahre nach dem Anschlag nicht glauben, sagt ihr Anwalt Werner Dietrich:
"Die Mandanten haben schwerst gelitten unter dem Attentat. Eine Familie, die ich vertrete, hat zwei Kinder verloren, eine andere Mandantin ist sehrt schwer verletz worden, war ein Jahr klang im Krankenhaus, hatte einen Nagel in der Lunge und so weiter, ist 16 Mal operiert worden; für sie ist das nach wie vor wie eine offene blutende Wunde, die immer noch schmerzt und sie sind nicht zufrieden mit dem , wie der Fall von offiziellen Stellen bisher gehandhabt worden ist."
Zum 30. Jahrestag des Oktoberfestattentats im vergangenen Jahr tauchten neue Hinweise auf: Einer der Hauptzeugen, der kurz nach dem Anschlag auf dubiose Weise starb, soll Mitarbeiter des Verfassungsschutzes gewesen sein:
"Wenn sich das bewahrheiten sollte, würde das die Vermutung nahe legen, dass sich Lauterjung eben nicht aus privaten sexuellen Interessen, um einen Freier zu finden, dorthin begeben hat, sondern dass er möglicherweise im Auftrag von irgendwelchen Diensten oder anderer Stellen dort gewesen ist, um das Tatgeschehen entweder zu lenken, zu überwachen oder möglicherweise auch in irgendeiner Weise einzugreifen."
Doch das Verfahren ist bis heute nicht wieder aufgenommen worden, viele Fragen bleiben offen. Sicher ist: Jahrzehnte später hat der Verfassungsschutz seine Finger im Spiel als Neonazis ab Herbst 2002 in München eine geheime Terrorgruppe aufbauen – die sogenannte Schutzgruppe. Im September 2003 fliegt die Gruppe auf – durch Zufall. Einige Neonazis haben einen ausgestiegenen Kameraden brutal verprügelt. Daraufhin durchsucht die Polizei mehrere Wohnungen:
"Genügend Sprengstoff, um damit ein Haus zum Einsturz zu bringen, scharfe Pistolen, Handgranaten und Munition sowie Kriegswaffen aller Art – all dies konnten das Münchner Polizeipräsidium und das Landeskriminalamt bei dem gezielten Schlag gegen die Neonaziszene sicherstellen. Derzeit gehen die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Gruppe um den als Rechtsextremisten bekannten Münchner Martin Wiese ein Sprengstoffattentat konkret vorbereitet hat."
Zumindest hatten sie schon über Anschlagsziele diskutiert: Unter anderem über ein Attentat auf die Grundsteinlegung für das neue jüdische Gemeindezentrum auf dem Münchner Jakobsplatz am 9.November 2003. Entsetzen bei Charlotte Knobloch vom Zentralrat der Juden:
"Die Rechtsradikalen wollten mit ihrem Anschlag eine neue Dimension der Gewalt schaffen. Sie wollten nicht nur uns treffen, sondern sie wollten auch all diejenigen treffen, die uns helfen wollen."
Schon bald stellt sich heraus: Der Staat saß bei den Neonazis mit im Boot – in Form des V-Mannes Didier Magnien. Der Franzose, der zuvor in einer faschistischen Terrorgruppe in Frankreich aktiv gewesen war, wurde vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz in die Münchner Szene eingeschleust – und mischte selbst kräftig mit: Magnien trainierte die Kameraden bei Wehrsportübungen, in der Observierung von politischen Gegnern und er soll sogar selbst Anschlagsziele vorgeschlagen haben.
Vor Gericht trägt der V-Mann allerdings wenig zur Aufklärung bei. Sein V-Mann-Führer beim Verfassungsschutz erhält keine Aussagegenehmigung. Die meisten der Angeklagten kommen glimpflich davon: Bis auf drei erhalten alle Bewährungsstrafen. Haupttäter Martin Wiese ist seit einem Jahr wieder auf freiem Fuß und mischt – wie viele seiner Mitverschwörer – schon wieder kräftig mit in der bayerischen Neonaziszene.
Nach dem Anschlag auf das Oktoberfest gab es immer wieder Kritik an der Einzeltäterthese. Köhler soll Mitglied der einige Monate vor dem Anschlag verbotenen Wehrsportgruppe Hoffmann gewesen sein, die zwischen 1973 und ihrem Verbot 1980 immer wieder durch Gewalttaten aufgefallen ist. So stellte die Wehrsportgruppe unter anderem den wenig zimperlichen Saalschutz bei Parteiveranstaltungen der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands NPD und bei der Deutschen Volksunion DVU, zwei rechtsextremen Gruppierungen.
Damals gab es neben und nach der Wehrsportgruppe Hoffmann einige andere bundesweite Organisationen, die sich unter anderem um den Rechtsradikalen Michael Kühnen bildeten. Die damals bestehenden Organisationen sind heute nicht mehr aktiv.Dies führt im Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz für das Jahr 2010, also dem aktuell gültigen, zu der Erkenntnis:
"Auch 2010 waren in Deutschland keine rechtsterroristischen Strukturen feststellbar. Rechtsextremistische Gewalt wird überwiegend spontan begangen. Häufig sind es Situationen, in denen oder anlässlich derer Rechtsextremisten einzeln oder in kleinen Gruppen auf Personen treffen, die dem typisch rechtsextremistischen Feindbild entsprechen."
In die Organisationsstrukturen des Rechtsextremismus haben die Sicherheitsbehörden in den vergangenen Jahren mehrfach eingegriffen. Immer wieder wurden Organisationen aus dem rechtsextremistischen Bereich verboten, in den vergangenen 20 Jahren allein auf Bundesebene ein rundes Dutzend. Auch auf Landesebene griffen die Minister immer wieder zum Mittel des Verbots. Allerdings gehört Thüringen, woher mindestens drei der vier Mitglieder der jetzt aufgefallenen Gruppe stammen, zu den wenigen Ländern, in denen es keine Verbote gegeben hat.
Die Sicherheitsbehörden schließen zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus, dass es ein Terrornetzwerk von rechts gibt. Wo es in der islamistisch-terroristischen Szene ein Netz von Schläfergruppen, die jederzeit aktiviert werden können, und von Unterstützern gibt, fehlt eine solche Infrastruktur in der rechten Szene, so weit dies die Sicherheitsdienste wahrnehmen können. Jedoch gibt es unterhalb der Ebene von Netzwerken, die terroristischen Aktivitäten unterstützen, schon eine rechtsextreme Szene, über die Andreas Müller vom rheinland-pfälzischen Verfassungsschutz zu berichten weiß:
"Es gibt nach wie vor auch ein Lager, das wir als subkulturell gewaltbereites Lager umschreiben können, weitestgehend junge Menschen, die sich nicht oder nur schwer in Organisationen einbinden lassen und die aus einem ganz eigenen Lebensgefühl heraus diesen Rechtextremismus verwirklichen wollen unabhängig von Organisationen wie der NPD."
Das alles kommt nun intern wieder auf den Prüfstand. Das Bundesamt für Verfassungsschutz nimmt die aktuelle Diskussion zum Anlass, zu prüfen
" ... welche weiteren Konsequenzen hinsichtlich der Bearbeitung der Neo-Nazi-Szene und gegebenenfalls auch im Hinblick auf organisatorische Veränderungen zu ziehen sind."
Dass der Verfassungsschutz sich neben der islamistischen Szene, dem Linksradikalismus und der Organisierten Kriminalität auch dem Rechtsradikalismus zuwendet, sollen die erwähnten Verbote und die Jahresberichte mit ihren recht umfangreichen Teilen zum Rechtsradikalismus nahelegen. Dort findet sich immer wieder der Befund, dass in dieser Szene eine erhöhte Gewaltbereitschaft, aber kein terroristisches Netzwerk zu gewärtigen ist. Die Sicherheitsbehörden hatten daher die Erkenntnis, dass in anderen Bereichen, die der Verfassungsschutz beobachtet, ein höheres Risiko für größere, geplante Terroranschläge zu erkennen ist. Und so wurde auch in der personellen Ausstattung diesem Risikopotenzial entsprechend Rechnung getragen, also mehr Personal in die Beobachtung des Islamismus, weniger in die des Rechtsextremismus gesteckt.
Die Beobachtung der rechten Szene erfolgt nicht nur über die zugänglichen Quellen, sondern in einem besonders hohen Maße durch V-Leute. In der Regel sind dies Mitglieder der jeweiligen Organisation oder Gruppe, die sich beim Verfassungsschutz anwerben lassen. Nur selten schleust der Verfassungsschutz eigene Mitarbeiter in solche Vereine ein. Dadurch reklamiert der Verfassungsschutz, dass er über diese Szene besonders gut informiert ist.
Kritiker wenden ein, dass die Gefahr besteht, dass die V-Leute jene Tatbestände erst schaffen, die nachher zu einer Eingruppierung als rechtsradikaler Organisation führen. Wegen dieses Vorhalts ist seinerzeit der Verbotsantrag gegen die NPD gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Gefahr gesehen, dass der Verfassungsschutz aktiv jenen Zustand mit herbeigeführt hat, der nun als Grund für das Verbot angenommen wurde.
Der Vorwurf, der Verfassungsschutz sei auf dem rechten Auge blind, wird immer wieder erhoben. Nun sind die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder nicht über einen Kamm zu scheren. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat neben der Vorbereitung der geschilderten Verbotsanträgen 2001 ein Programm aufgelegt, mit dem ausstiegswilligen Rechtsradikalen geholfen werden kann.
Anders sind sicherlich einige Landesämter für Verfassungsschutz zu beurteilen. Kritik wird laut am Verfassungsschutz in Thüringen. Dort wurden bisher nicht nur keine Organisationen verboten, der dortige Präsident Thomas Sippel hat auch zu Protokoll gegeben, dass sein Vorgänger durchaus am Amt vorbei Schutz für bestimmte Personen, darunter auch solche aus der jetzt in Rede stehenden Bande, organisiert haben soll. Die Distanz der Behörden untereinander wird auch deutlich, wenn Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich feststellt:
"Ich kann Ihnen sagen, dass es keinen Kontakt zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz und diesen Personen gab, dass die Federführung in der Ermittlung in Thüringen auch beim thüringischen Verfassungsschutz lag, und ich bin meinem Kollegen Geibert sehr dankbar, dass er umgehend jetzt eine Kommission einsetzt, die sich auch mit der Frage von Ungereimtheiten auseinandersetzt."
Als am vergangenen Wochenende über die rechtsextrem Anschläge der vergangenen Jahre berichtet wurde, fiel der Name: Nationalsozialistischer Untergrund, kurz NSU. Die Tatsache, dass es sogar eine anscheinend geläufige Abkürzung für diese Organisation gibt, erweckte einen professionellen Eindruck. Generalbundesanwalt Reiner Griesbaum erläuterte vor der Presse die Erkenntnisse seiner Ermittler:
"Bei der NSU handelt es sich um eine rechtsextremistische Gruppierung, die nach den bisherigen Erkenntnissen für die sogenannten Imbissbudenmorde der Jahre 2000 bis 2006 und den Mordanschlag auf zwei Polizisten in Heilbronn vom 25. April 2007 verantwortlich ist."
Die Sicherheitsbehörden hätten alles im Griff, vermittelt diese Aussage über die NSU, man wisse genau über die Hintergründe Bescheid. Tatsächlich aber ist ein Blick in die Berichte der Verfassungsschützer ernüchternd. Eine ganze Reihe rechtsradikaler Gruppierungen wird da aufgelistet, detailliert mit Aktivitäten und mutmaßlicher Mitgliederzahl. Nur die NSU sucht man vergeblich. Eine solche Organisation scheint den Behörden wohl doch nicht bekannt gewesen zu sein, ihre Gefährlichkeit erst recht nicht.
Selbst Gruppierungen wie der Thüringer Heimatschutz, aus dem die Untergrund-Organisation NSU hervor gegangen sein soll, finden sich in den Veröffentlichungen der Beobachter allenfalls in abgemilderter Form. Mitte der 1990er-Jahre wurde in der Thüringer Landespolitik immerhin darüber diskutiert, dass es kontroverse Diskussionen örtlicher Rechtsextremisten zur Bildung von Terrorgruppen gebe. Nachdem Waffen und Sprengstoffe gefunden worden waren, gerieten auch die jetzt Beschuldigten Mitglieder der NSU unter Verdacht. Trotzdem hieß es im Februar 2001 in der Antwort des Thüringer Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage im Landtag:
"Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass Thüringer Rechtsextremisten an rechtsterroristischen Aktivitäten beteiligt sind.”
Zu diesem Zeitpunkt war das selbst ernannte NSU-Trio Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt bereits auf der Flucht. Sie hatten sich unter bisher unbekannten Umständen jahrelang versteckt gehalten, waren nie auffällig geworden. Die Behörden fahndeten nach den Dreien, sie hatten aber eigenen Angaben zufolge keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass es konkrete Bedrohungen geben könne. Allenfalls seien schwere Gewalttaten durch Einzeltäter nicht auszuschließen, hieß es ganz allgemein: Eine Ansicht, die auch vom Bundeskriminalamt und vom Bundesamt für Verfassungsschutz geteilt wurde.
Das liegt offenbar auch daran, dass die rechtsextreme Szene nicht nur in Thüringen im ständigen Streit um die richtige Strategie existiert. Die einen befürworten öffentlichkeitswirksame und provokante Aktionen, die anderen versuchen über den parlamentarischen Weg Einfluss zu nehmen. Die einen befürworten Gewalt, um das von ihnen ungeliebte demokratische System zu schwächen und letztlich zu überwinden, die anderen lehnen geplanten Terror grundsätzlich ab. Um diese verschiedenen Herangehensweisen drehen sich traditionell die Streitigkeiten in rechtsradikalen Gruppierungen. Und auch ganz aktuell findet man als Reaktion auf die Aufdeckung der NSU in rechtslastigen Foren Äußerungen, die die Morde ideologisch rechtfertigen. So heißt es von einem User des Blogs Politically Incorrect wörtlich:
"Vermutlich führt die massenweise Zuwanderung doch zu mehr Problemen als erwartet ... Kein Wunder, dass dann Menschen mit einem Hang zum Radikalismus irgendwann austicken.”
Wie nach dem Massenmord des Norwegers Breivik spiegelt sich in den einschlägigen Onlineforen die Unentschiedenheit der rechten Szene in Deutschland wider: Gewalt wird dort in der Regel nicht direkt befürwortet. Gleichwohl wird inhaltlich stets betont, dass man sich gegen das herrschende System auflehnen müsse.
Im politischen Berlin werden nach den bisherigen Ergebnissen Forderungen laut - vor allem eine, die nach schneller und gründlicher Aufklärung. Nicht nur Bayerns Innenminister Joachim Herrmann will wissen:
"Wieso diese Leute, die schon mal im Visier des Verfassungsschutzes waren, wieso die abtauchen konnten, wieso die über einen so langen Zeitraum nicht wieder aufgefunden werden konnten. Das muss jetzt in der Tat näher überprüft werden."
Und auch solche, die nicht wie der Grüne Christian Ströbele von einem "handfesten Skandal" sprechen, fordern Veränderungen. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich, CSU, will Polizei und Landesverfassungsschutzbehörden besser vernetzt wissen. Der Minister wisse wohl nicht, wie das gehandhabt werde, schimpft daraufhin der Berliner Innensenator Erhard Körting, SPD.
"Der Verfassungsschutz hat die Aufgabe, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu beobachten. Das heißt: Der Verfassungsschutz ist keine Polizei, sondern beobachtet Grüppchen, die gegen diesen Staat agieren und macht sei namhaft und stellt sie in die Öffentlichkeit. In dem Moment, in dem aus diesen Gruppen heraus schwerwiegende Straftaten geplant oder begangen werden, muss der Verfassungsschutz die Polizei einschalten, muss der Verfassungsschutz mit der Polizei zusammenarbeiten. Das gehört zu den Selbstverständlichkeiten."
Für Strukturdiskussionen sei es zu früh, sagt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP. Nur um dann für die Zukunft eben solche Diskussionen um die Aufstellung der Inlandsnachrichtendienste anzukündigen:
"Wir haben 16 Landesverfassungsschutzämter, ein Bundesamt für Verfassungsschutz. Wir werden, wenn der Sachverhalt wirklich klar ist, wenn man dann auch über Konsequenzen redet, wirklich auch darüber reden müssen: Ist so der Verfassungsschutz auch optimal organisiert? Ist die Sicherheitsarchitektur des Verfassungsschutzes in Deutschland so auch wirklich optimal effizient. Vielleicht muss man auf Länderebene mehrere zusammenschließen mit einer dann auch noch klareren Schlagkraft."
Ob das auch in den Bundes- und Landesvorständen nötig ist, darüber herrscht unter Innenministern seit langem Uneinigkeit. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fordert, erst müsse diese Frage entschieden werden, dann die eines Verbotsantrages.
Was die mögliche Terrorgruppe selbst betrifft – da soll nicht nur in Thüringen aufgeklärt werden. Morgen soll das Gremium des Bundestages, das für die Kontrolle der Geheimdienste zuständig ist, über den aktuellen Erkenntnisstand informiert werden. Wolfgang Nescovic, dem Mitglied der Linksfraktion in dem Gremium, genügt das nicht. Er misstraut den Innenministern. Stattdessen will er, dass ein Sachverständiger die Vorgänge untersucht. Tatsächlich kann das das Kontrollgremium verlangen, wenn es zwei Drittel seiner Mitglieder fordern.
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