Die Deutschen sind faul, wenn es um die Krebsvorsorge geht. Das haben die Krankenkassen festgestellt und mit der neuen Gesundheitsreform soll sich das ändern: Ganz nach dem Vorbild der Vorsorgescheckhefte beim Zahnarzt mit einem finanziellen Anreiz. Bei der Krebsfrüherkennung soll es nun ebenfalls eine Bonusregelung geben. Wer die Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig wahrnimmt, muss im Krankheitsfall nur ein Prozent seines Einkommens zur Therapie dazuschießen. Wer bei den Terminen nachlässig ist und dann an einer der eigentlich früh zu erkennenden Krebsarten erkrankt, der muss das Doppelte, also zwei Prozent seines Einkommens aufwenden.
"Also zunächst sind alle Früherkennungsprogramme sinnvoll, sonst würden sie von den Krankenkassen nicht bezahlt. Aber es gibt Früherkennungsprogramme, die haben Risiken. Das Mammographie-Screening als solches fällt auch darunter","
sagt Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, dem höchsten deutschen Gesundheitsgremium, in dem Vertreter von Patienten, Ärzten und Krankenkassen zusammenarbeiten. Bis Ende Juli soll der Bundesausschuss nun eine "Ausnahmeliste" zusammenstellen. Sie soll all die Programme enthalten, bei denen der Patient nicht finanziell bestraft wird, wenn er sie nicht wahrnimmt. Im Klartext heißt das: alle Krebsfrüherkennungsprogramme kommen auf den Prüfstand. Auch das Mammographie-Screening. Wolfgang Zöller, gesundheitspolitischer Sprecher der CSU verteidigt die angedachte Bonusregelung für das Mammographie-Screening, das alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren wahrnehmen sollen:
""Wenn es stimmt und das wird ja zur Zeit in den Untersuchungen mit überprüft, dass in dieser Zeitspanne die Erkennungsrate sehr hoch ist … dann bin ich der Auffassung, dass man die Vorsorgeuntersuchung den Leuten anbieten kann, und wer sie nicht will hat dann aber auch keinen Anspruch darauf, noch einen Bonus zu bekommen."
Insofern lautet seine Einschätzung bezüglich des Mammographie-Screenings:
"Es wird darunter fallen, ich gehe davon aus, allerdings unter bestimmten Qualitätsvoraussetzungen."
Die Qualitätssicherung ist indes bereits gegeben durch strenge Auflagen, die den Screening-Zentren gemacht wurden. Dazu gehören hochmoderne, digitale Röntgengeräte, speziell ausgebildetes Personal, Fachärzte, die pro Jahr mindestens 5000 Mammographieaufnahmen sehen müssen, um ein geschultes Auge zu behalten. Diese Qualitätssicherung gilt europaweit. Dennoch sind sich die Experten zwischenzeitlich nicht mehr ganz so sicher in der Beurteilung, wie sie es einmal waren. Dr. Rainer Hess:
"Also erst einmal ist diese Kritik inzwischen durchaus europaweit wieder entstanden aufgrund von Studien, wo sich die Frage stellt: ist ein solches aufwändiges Programm wirklich geeignet die Sicherheit zu schaffen, die man eigentlich von solch einem Programm ja erwartet? Also diese Diskussion wird international geführt, wissenschaftlich geführt."
Im Gemeinsamen Bundesausschuss wird jetzt das Für und Wider beraten. Was viele nicht wissen: die Entscheidung über das Mammographie-Screening betrifft so oder so nur jüngere Frauen, die nach dem 1.4.1987 geboren wurden. Der Gemeinsame Bundesausschuss tut sich nicht leicht, so der Vorsitzende Dr. Rainer Hess::
"Es gibt hier noch keine abschließende Meinungsbildung, aber eine Tendenz gibt es jedenfalls: diese Ausnahmeregelung großzügig zu handhaben, weil in der Tat das Mammographie-Screening durchaus mit Risiken belastet ist, und muss man eigentlich den Versicherten die freie Entscheidungsmöglichkeit belassen. Aber da kann ich natürlich der endgültigen Entscheidung jetzt nicht vorgreifen.""
"Also zunächst sind alle Früherkennungsprogramme sinnvoll, sonst würden sie von den Krankenkassen nicht bezahlt. Aber es gibt Früherkennungsprogramme, die haben Risiken. Das Mammographie-Screening als solches fällt auch darunter","
sagt Dr. Rainer Hess, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses, dem höchsten deutschen Gesundheitsgremium, in dem Vertreter von Patienten, Ärzten und Krankenkassen zusammenarbeiten. Bis Ende Juli soll der Bundesausschuss nun eine "Ausnahmeliste" zusammenstellen. Sie soll all die Programme enthalten, bei denen der Patient nicht finanziell bestraft wird, wenn er sie nicht wahrnimmt. Im Klartext heißt das: alle Krebsfrüherkennungsprogramme kommen auf den Prüfstand. Auch das Mammographie-Screening. Wolfgang Zöller, gesundheitspolitischer Sprecher der CSU verteidigt die angedachte Bonusregelung für das Mammographie-Screening, das alle Frauen zwischen 50 und 69 Jahren wahrnehmen sollen:
""Wenn es stimmt und das wird ja zur Zeit in den Untersuchungen mit überprüft, dass in dieser Zeitspanne die Erkennungsrate sehr hoch ist … dann bin ich der Auffassung, dass man die Vorsorgeuntersuchung den Leuten anbieten kann, und wer sie nicht will hat dann aber auch keinen Anspruch darauf, noch einen Bonus zu bekommen."
Insofern lautet seine Einschätzung bezüglich des Mammographie-Screenings:
"Es wird darunter fallen, ich gehe davon aus, allerdings unter bestimmten Qualitätsvoraussetzungen."
Die Qualitätssicherung ist indes bereits gegeben durch strenge Auflagen, die den Screening-Zentren gemacht wurden. Dazu gehören hochmoderne, digitale Röntgengeräte, speziell ausgebildetes Personal, Fachärzte, die pro Jahr mindestens 5000 Mammographieaufnahmen sehen müssen, um ein geschultes Auge zu behalten. Diese Qualitätssicherung gilt europaweit. Dennoch sind sich die Experten zwischenzeitlich nicht mehr ganz so sicher in der Beurteilung, wie sie es einmal waren. Dr. Rainer Hess:
"Also erst einmal ist diese Kritik inzwischen durchaus europaweit wieder entstanden aufgrund von Studien, wo sich die Frage stellt: ist ein solches aufwändiges Programm wirklich geeignet die Sicherheit zu schaffen, die man eigentlich von solch einem Programm ja erwartet? Also diese Diskussion wird international geführt, wissenschaftlich geführt."
Im Gemeinsamen Bundesausschuss wird jetzt das Für und Wider beraten. Was viele nicht wissen: die Entscheidung über das Mammographie-Screening betrifft so oder so nur jüngere Frauen, die nach dem 1.4.1987 geboren wurden. Der Gemeinsame Bundesausschuss tut sich nicht leicht, so der Vorsitzende Dr. Rainer Hess::
"Es gibt hier noch keine abschließende Meinungsbildung, aber eine Tendenz gibt es jedenfalls: diese Ausnahmeregelung großzügig zu handhaben, weil in der Tat das Mammographie-Screening durchaus mit Risiken belastet ist, und muss man eigentlich den Versicherten die freie Entscheidungsmöglichkeit belassen. Aber da kann ich natürlich der endgültigen Entscheidung jetzt nicht vorgreifen.""