Manfred Kloiber: Am Donnerstag hat das Europäische Parlament die bislang heftig umstrittene Gesetzesvorlage für eine Urheberrechtsreform zurückgewiesen. Vor allen Dingen ein europaweit neu einzuführendes Leistungsschutzrecht für Presseverlage und der befürchtete Zwang zu Uploadfiltern hatten im Vorfeld die Diskussion um das Urheberrecht bestimmt. In einigen Zeitschriften und Zeitungen war nun zu lesen, Netzaktivisten würden jubeln, Verlage und Künstler sich ärgern. Wie ist das Votum der Abgeordneten des Europäischen Parlaments denn hierzulande aufgenommen worden, Peter Welchering?
Peter Welchering: Es ist ausgesprochen differenziert aufgenommen worden. Denn das EP hat lediglich abgelehnt, dass der vorliegende Entwurf Grundlage für Verhandlungen mit dem Europäischen Rat und der EU-Kommission ist. Ansonsten war die Verteilung der Kombattanten nicht immer ganz übersichtlich. So wollten zum Beispiel Lobbyisten der Verleger und Sicherheitspolitiker eine Filterpflicht und eine Vergütung für die Nutzung auch von kleinen Textausschnitten und Überschriften. Netzpolitische Vereine, Autoren und Wissenschaftler, aber auch Internet-Konzerne wie Google wollen ein solches Leistungsschutzrecht und Uploadfilter verhindern. Gerade die Diskussion um die Uploadfilter zeigt aber auch, dass es hier um weit mehr geht als um eine Urheberrechtsreform.
Kloiber: In den Texten zur Urheberrechtsreform sind aber Uploadfilter mit keinem Wort erwähnt.
Welchering: Das ist ja das Problem. In den Texten ist nur von wirksamen Techniken zur Erkennung von Inhalten die Rede. Und genau mit dieser vagen Formulierung hat der Rechtsausschuss des EP ganz klar gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoßen. Denn es gibt sehr unterschiedliche Techniken, um Inhalte zu scannen. Es gibt auch sehr unterschiedliche Uploadfilter. Hier hätte der Gesetzgeber klar reinschreiben müssen, wie und mit welchen Techniken Urheberrechtsverstöße erkannt werden sollen. Die jetzige Formulierung lässt der Zensur breiten Raum.
Kloiber: In den Texten zur Urheberrechtsreform sind aber Uploadfilter mit keinem Wort erwähnt.
Welchering: Das ist ja das Problem. In den Texten ist nur von wirksamen Techniken zur Erkennung von Inhalten die Rede. Und genau mit dieser vagen Formulierung hat der Rechtsausschuss des EP ganz klar gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoßen. Denn es gibt sehr unterschiedliche Techniken, um Inhalte zu scannen. Es gibt auch sehr unterschiedliche Uploadfilter. Hier hätte der Gesetzgeber klar reinschreiben müssen, wie und mit welchen Techniken Urheberrechtsverstöße erkannt werden sollen. Die jetzige Formulierung lässt der Zensur breiten Raum.
Zukunft des Uploadfilters?
Kloiber: Wie geht es jetzt weiter in Sachen Uploadfilter?
Welchering: Die Diskussion hat immerhin dafür gesorgt, dass einigen EU-Parlamentariern die technische Bedeutung des Themas klar geworden ist. Fraktionsübergreifend haben Abgeordnete ja am Donnerstag nach der Abstimmung gesagt, dass jetzt mal endlich die Leute aus dem Maschinenraum die Diskussion übernehmen sollten, also Leute mit technischem Sachverstand. Das EP will im September über die Urheberrechtreform debattieren. Da können dann auch weitere Anträge zu den jetzigen Reformplänen eingebracht werden.
Kloiber: Sind denn zumindest die Uploadfilter damit vom Tisch?
Welchering: Leider überhaupt nicht. Denn im Europäischen Rat haben einige Innenminister und Regierungschefs ja schon viel weitergehende Uploadfilter gegen Hasspropaganda und terroristische Inhalte gefordert. Es besteht offensichtlich ein großes Interesse von einigen europäischen Sicherheitspolitikern Uploadfiltersysteme EU-weit auf den Weg zu bringen, mit denen Diskussionen, also Inhalte und Beiträge auf Online-Plattformen effizienter überwacht werden können. Da war der Vorschlag, Uploadfilter einzusetzen, um Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren, ganz offenbar eine Stellvertreterforderung. Die ist jetzt zunächst mal ausgebremst worden. Deshalb wird dieselbe Forderung mit dem Stichwort "Antiterrorkampf" erhoben. Und der Urheberrechtsdebatte tut es natürlich nicht gut, wenn sie als sicherheitspolitische Stellvertreterdebatte geführt wird.
Kloiber: Die Diskussion über Uploadfilter fasste Peter Welchering zusammen, danke.
Welchering: Die Diskussion hat immerhin dafür gesorgt, dass einigen EU-Parlamentariern die technische Bedeutung des Themas klar geworden ist. Fraktionsübergreifend haben Abgeordnete ja am Donnerstag nach der Abstimmung gesagt, dass jetzt mal endlich die Leute aus dem Maschinenraum die Diskussion übernehmen sollten, also Leute mit technischem Sachverstand. Das EP will im September über die Urheberrechtreform debattieren. Da können dann auch weitere Anträge zu den jetzigen Reformplänen eingebracht werden.
Kloiber: Sind denn zumindest die Uploadfilter damit vom Tisch?
Welchering: Leider überhaupt nicht. Denn im Europäischen Rat haben einige Innenminister und Regierungschefs ja schon viel weitergehende Uploadfilter gegen Hasspropaganda und terroristische Inhalte gefordert. Es besteht offensichtlich ein großes Interesse von einigen europäischen Sicherheitspolitikern Uploadfiltersysteme EU-weit auf den Weg zu bringen, mit denen Diskussionen, also Inhalte und Beiträge auf Online-Plattformen effizienter überwacht werden können. Da war der Vorschlag, Uploadfilter einzusetzen, um Urheberrechtsverletzungen aufzuspüren, ganz offenbar eine Stellvertreterforderung. Die ist jetzt zunächst mal ausgebremst worden. Deshalb wird dieselbe Forderung mit dem Stichwort "Antiterrorkampf" erhoben. Und der Urheberrechtsdebatte tut es natürlich nicht gut, wenn sie als sicherheitspolitische Stellvertreterdebatte geführt wird.
Kloiber: Die Diskussion über Uploadfilter fasste Peter Welchering zusammen, danke.