Der Richter folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die 88-Jährige hatte mehrfach in einer rechtsextremen Zeitschrift den Holocaust geleugnet. Erst im Oktober war Haverbeck wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.
In dem Prozess ging es um mehrere Beiträge in der in Verden erschienenen rechtsextremen Zeitschrift "Stimme des Reiches", in der sie den Holocaust geleugnet haben soll. Unter anderem habe die Angeklagte immer wieder behauptet, dass es sich bei dem KZ Auschwitz nicht um ein Konzentrationslager, sondern um ein Arbeitslager gehandelt habe, sagte Staatsanwältin Maren-Bettina Napp. In den Beiträgen habe es geheißen, dass es dort keine Vergasung von Menschen gegeben habe.
Volksverhetzung als Meinungsfreiheit?
Pflichtverteidiger Wolfram Nahraht, der schon mehrfach rechte Straftäter vertreten hat, stellte mehrere Anträge auf Einstellung des Verfahrens. Sie wurden jedoch zurückgewiesen. Nahraht kritisierte unter anderem, der gegen seine Mandantin angeführte Paragraf 130 des Strafgesetzbuches zur Volksverhetzung verstoße im Absatz 3 gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit.
Weil es in der Vergangenheit bei Gerichtsterminen gegen Haverbeck immer wieder Störungen durch rechtsextreme Unterstützer gab, gelten strenge Sicherheitsvorkehrungen. Vor dem Gericht demonstrierten einige Menschen gegen Rechtsextremismus und für Demokratie und Zivilcourage.
Haverbeck hat ein langes Vorstrafenregister, um ihre Einstellung macht sie kein Hehl, sondern leugnet den Holocaust auch öffentlich. Inzwischen gibt es beinahe monatlich Prozesse. Die Gerichte sind dazu übergegangen, immer härtere Strafen zu fällen, weil ihr den Angaben zufolge jegliche Einsicht fehlt. So wurde sie erst im Oktober vom Amtsgericht Bad Oeynhausen zu einer Haftstrafe von elf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil sie Berufung eingelegt hat.
Brief an Zentralrat der Juden
Der Rentnerin wurde allein in dem Verfahren vorgeworfen, in mehreren Fällen den Holocaust geleugnet haben, unter anderem in einem Brief an den Zentralrat der Juden sowie auf einer von ihr verantworteten Internetseite. Im September war sie in Detmold zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt worden. Im letzten Jahr in Hamburg zu zehn Monaten Haft. Auch diese Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Rechtsextremistin hatte auch in der ARD-Sendung "Panorama" gesagt, der Holocaust sei "die größte und nachhaltigste Lüge der Geschichte". Zusammen mit ihrem inzwischen verstorbenen Mann hatte sie das mittlerweile verbotene Collegium Humanum betrieben.
In einem Brief an den Detmolder Bürgermeister Rainer Heller (SPD) hatte Haverbeck behauptet, Auschwitz sei ein reines Arbeitslager und kein Vernichtungslager gewesen. Beim Auftakt des Detmolder Auschwitz-Prozesses war es im Februar zu einem Tumult gekommen, als die Holocaust-Leugnerin versuchte, in den Verhandlungssaal zu gelangen. Nach dem Prozess wiederholte sie ihre Thesen vor eingeschalteter Kamera.
Unterstützung durch Höcke
In der rechten Szene wird Haverbeck als Holocaust-Leugnerin glorifiziert, spricht auf Demos der Rechten. Es gibt sogar Aufdrucke auf Jutebeuteln, mit denen Solidarität mit ihr bekundet werden soll. Auch der thüringische AfD-Chef Bernd Höcke relativiert ihre Äußerungen.
(fwa/jcs)