Bundesgerichtshof
Urteil: Ansprüche wegen Flugverspätung bei Pauschalreise verjähren erst nach drei Jahren

Der Anspruch auf eine Entschädigung für verspätete oder annulierte Flüge bei Pauschalreisen verjährt nicht wie andere Reisemängel nach zwei Jahren.

    Eine Statue der Justitia, der römischen Göttin der Gerechtigkeit
    Eine Statue der Justitia, der römischen Göttin der Gerechtigkeit (dpa / picture alliance / David Ebener)
    Wie aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs hervorgeht, gilt stattdessen eine Frist von drei Jahren. Der BGH bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf.
    Geklagt hatten zwei Passagiere, deren Flug nach Ägypten im Jahr 2019 mit mehr als dreieinhalb Stunden Verspätung landete. Die Fluggesellschaft vertrat den Standpunkt, dass die Ansprüche verjährt seien, konnte sich damit aber vor dem BGH nicht durchsetzen. Es ging um einen Schadenersatz von 800 Euro.
    Diese Nachricht wurde am 04.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.