Wie aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs hervorgeht, gilt stattdessen eine Frist von drei Jahren. Der BGH bestätigte damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf.
Geklagt hatten zwei Passagiere, deren Flug nach Ägypten im Jahr 2019 mit mehr als dreieinhalb Stunden Verspätung landete. Die Fluggesellschaft vertrat den Standpunkt, dass die Ansprüche verjährt seien, konnte sich damit aber vor dem BGH nicht durchsetzen. Es ging um einen Schadenersatz von 800 Euro.
Diese Nachricht wurde am 04.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.