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Urteil des Sportgerichts
Sachenbacher-Stehles Dopingsperre reduziert

Der Internationale Sportgerichtshof hat die Dopingsperre der deutschen Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle von zwei Jahren auf sechs Monate reduziert - ihre Schuld sei als "minimal" einzustufen, hieß es zur Begründung.

    Der Internationale Sportgerichtshof CAS reduzierte damit die vom Biathlon-Weltverband IBU verhängte Höchststrafe drastisch. Die 33-Jährige könnte von sofort an wieder an Wettkämpfen teilnehmen. Ob die zum Biathlon gewechselte Langlauf-Olympiasiegerin ihre Karriere fortsetzen wird, ist offen.
    In seiner noch nicht ausführlichen Begründung schrieb der CAS von einem "minimalen Fehlverhalten der Athletin", das komplette Urteil soll nachgereicht werden.
    Sachenbacher-Stehle gibt "verunreinigtem Teepulver" die Schuld
    Bei den Winterspielen in Sotschi war bei Sachenbacher-Stehle nach Platz vier im Massenstart die nur im Wettkampf verbotene Stimulanz Methylhexanamin nachgewiesen worden. Sie war daraufhin vom Biathlon-Weltverband erst am 16. Juli mit der Höchststrafe von zwei Jahren belegt worden. Die lange Zeit bis zum Urteilsspruch hatte nicht nur bei der Sportlerin selbst Verwunderung ausgelöst. Gegen die Höchststrafe hatte Sachenbacher-Stehle vor dem CAS geklagt.
    Sachenbacher-Stehle hatte den positiven Test mit der Einnahme eines verunreinigten Teepulvers erklärt. "Ich habe das unwissentlich genommen", hatte sie mehrfach betont. Daran hegten Experten aber auch Zweifel.
    Deutscher Ski-Verband begrüßt das Urteil
    Der Deutsche Skiverband (DSV) begrüßte, dass der Sportgerichtshof keine "bewusste Leistungsmanipulation" bei Sachenbacher-Stehle erkannte. "Auch wenn zweifellos ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien vorliegt, gehen wir als DSV nach wie vor von einer Fahrlässigkeit der Athletin aus. Insofern begrüßen wir das Urteil, weil die nun reduzierte Sperre eine klare und gerechtere Differenzierung bei der Beantwortung der Schuldfrage erkennen lässt", sagte Stefan Schwarzbach, der Sprecher des DSV.
    (nch/ach)