Er habe vom Angeklagten kein ehrliches Wort der Reue gehört, so der vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Was passiert sei, könne niemand wieder gutmachen, eine Bewährungsstrafe wäre daher das völlig falsche Signal gewesen.
Prozess-Marathon über sechs Jahre
Bereits vor sechs Jahren hatte eine ehemalige Turnerin Anzeige erstattet gegen ihren früheren Trainer. Acht weitere Betroffene hatten sich als Nebenklägerinnen dem Verfahren angeschlossen. Vor knapp vier Jahren war der Angeklagte in einem ersten Prozess zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Dagegen hatte er Revision eingelegt. Mit Erfolg. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil in Teilen auf, ein neues Verfahren war notwendig.
Betroffene schildern Folgen der Übergriffe
An den beiden ersten Verhandlungstagen hatten einige Betroffene geschildert, welche gravierenden Folgen die sexuellen Übergriffe des Angeklagten für sie hatten und sich als "Überlebende" bezeichnet.
Der Richter bedankte sich erneut bei den ehemaligen Turnerinnen, deren Aussagen ihn nachhaltig beeindruckt hätten. Bezogen auf den Angeklagten äußerte der Richter Zweifel, dass der frühere Trainer überhaupt verstanden habe, was er seinen Sportlerinnen angetan habe.
Revision gegen das Urteil erwartet
Der Verteidiger des Mannes hatte eine Bewährungsstrafe gefordert, daher wird allgemein davon ausgegangen, dass der Angeklagte erneut in Revision gehen wird. Das würde für die Betroffenen bedeuten, sie müssen weiter warten auf ein rechtskräftiges Urteil.
Verantwortliche des Vereins, in dem die Übergriffe über Jahre stattgefunden haben, waren während des gesamten Prozesses nicht anwesend.