DFL gegen Bremen
Urteil erwartet: Darum geht es im Streit über Polizeikosten für Hochrisikospiele im Fußball

In dem seit zehn Jahren andauernden Streit um Polizeikosten bei sogenannten Hochrisikospielen der Fußball-Bundesliga gibt das Bundesverfassungsgericht heute sein Urteil bekannt. Die Deutsche Fußball Liga hatte Beschwerde dagegen eingelegt, dass das Bundesland Bremen die Kosten für einen erhöhten Polizeiaufwand an die Liga weiterreicht. Darum geht es in dem Streit.

    Die Polizeibereitschaft steht in einem Stadion vor der Gästetribüne und sichert das Spielfeld ab.
    Sorgen seit Jahren für Diskussionen: Die Polizeikosten bei Hochrisikospielen. (picture alliance / Maximilian Koch / Maximilian Koch)

    Um welche Regelung handelt es sich?

    Es geht um einen Passus im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz. Seit 2014 ist dort festgehalten, dass die Stadt bei bestimmten Veranstaltungen Gebühren erheben kann, wenn vorhersehbar ist, dass zusätzliche Einsatzkräfte der Polizei benötigt werden. Die Regelung bezieht sich auf sogenannte gewinnorientierte, erfahrungsgemäß gewaltgeneigte Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Menschen. Die Gebühr sei nach dem Mehraufwand zu berechnen, der aufgrund der zusätzlichen Bereitstellung von Polizisten entstehe, heißt es.

    Was sind Hochrisikospiele?

    Als Hochrisikospiele werden Partien bezeichnet, bei denen besonders mit Auseinandersetzungen zwischen den beiden Fanlagern gerechnet wird. Nach DFL-Angaben gab es in der Saison 2022/23 bei insgesamt 612 Begegnungen in der 1. und 2. Liga 52 sogenannte "Rotspiele". Bei normalen Bundesligaspielen in Bremen sind 500 bis 600 Ordnungskräfte im Einsatz, bei Hochrisikospielen 800 bis 1.000, wie bei der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht erklärt wurde.

    Um wie viel Geld geht es?

    Den ersten Gebührenbescheid bekam die DFL im Jahr 2015 - damals zu einer Bundesliga-Partie zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV. Rund 400.000 Euro stellte der Stadtstaat Bremen der DFL für die Polizeikosten in Rechnung. Weitere Bescheide folgten. Nach Angaben der Stadt Bremen geht es mittlerweile um Gebühren in Höhe von mehr als drei Millionen Euro.

    Welche Auffassung vertritt die DFL?

    Nach Ansicht des Dachverbands für die 1. und 2. Liga ist die betroffene Regelung verfassungswidrig. Die DFL argumentiert in ihrer Beschwerde, es fehle an einer abgrenzbaren, ihr zurechenbaren Leistung der Stadt Bremen. Diese sei aber verfassungsrechtliche Voraussetzung für eine rechtmäßige Gebührenerhebung.
    Außerdem seien einzelne Störer für den erforderlichen Polizeieinsatz verantwortlich - und nicht die Organisatoren. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere die Gewährleistung einer störungsfreien An- und Abreise der Besucher im öffentlichen Raum zu einer Veranstaltung, obliegt nach Ansicht der DFL der Polizei. Die Polizei werde im Interesse der Allgemeinheit tätig. Ein etwaiger Mehraufwand zur Verhinderung von Gewalttaten rechtfertige daher keine Gebührenpflicht, so die DFL.

    Wie argumentiert Bremen?

    Nach Ansicht von Bremens Innensenator Mäurer sind die Bundesländer durch den polizeilichen Mehraufwand bei Bundesligaspielen hoch belastet. Maßnahmen, dem Gewaltpotenzial entgegenzuwirken, hätten bislang nicht den gewünschten Erfolg gebracht, sagt er. Die Kosten trage der Steuerzahler.
    Nach der Verhandlung am Bundesverfassungsgericht hatte Mäurer sich für eine Einigung mit der DFL ausgesprochen. Der SPD-Politiker sagte: "Das Problem kann man sehr einfach lösen, indem einfach die DFL eine Summe X bereitstellt. Diese wird dann nach dem Aufwand der einzelnen Länder verteilt. Natürlich bekommt Nordrhein-Westfalen das meiste, weil sie auch am meisten belastet sind."

    Welche Auswirkungen könnte das erwartete Urteil haben?

    Wenn sich das Bremer Modell durchsetzen würde, kämen auf die Profivereine erhebliche finanzielle Mehrbelastungen zu. Bisher ist unter anderem Nordrhein-Westfalen mit seinen zahlreichen Bundesligisten gegen Gebührenbescheide.

    Wie sehen das andere Bundesländer? 

    Grundsätzlich sind die Innenministerien für eine bundesweit einheitliche Regelung. Das Land Rheinland-Pfalz ist laut dem dortigen Innenministerium grundsätzlich gewillt, die Schaffung einer Gebührenregelung für Hochrisiko-Veranstaltungen zu unterstützen. Als Voraussetzung wird allerdings ein gemeinsames Vorgehen der Länder genannt. Hamburg prüft derzeit die Möglichkeit von Polizeikosten-Fonds für Bundesligaspiele.
    DFL-Präsidiumsmitglied Göttlich sagte im Deutschlandfunk, die Deutsche Fußball Liga plane keinen pauschalen Fonds. "Eine solidarische Bezahlung wird es nicht geben". Alle 36 Clubs der 1. und der 2. Bundesliga müssten die Kosten alleine tragen. Gerade für die Vereine im ländlichen Raum mit kleineren Stadien könne dadurch ein Wettbewerbsnachteil entstehen, warnte der Clubchef des 1. FC St. Pauli.
    (Zusammengestellt mit Material der dpa)

    Hör-Tipp:

    Urteil erwartet: Wer zahlt die Polizeieinsätze bei Hochrisiko-Fußballspielen?
    Diese Nachricht wurde am 14.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.