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Urteil: Für den Unterricht ungeeignet

Sie waren quasi die Feuerwehr. Zwei Lehrerinnen aus Niedersachsen sprangen ein, wenn es an Schulen sprichwörtlich brannte. Nach zwei Jahren winkte eine Festanstellung. Nach der Probezeit kam aber die Kündigung. Der Fall steht nun vor Gericht.

Von Susanne Schäfer |
    Als Regine Koch Hartke im vergangenen Sommer unbefristet als Lehrerin an einer Grund- und Hauptschule eingestellt wurde, hat sie sich riesig gefreut. Denn als Feuerwehrkraft zu arbeiten sei nicht einfach:

    "Die Schwierigkeit ist, dass man nicht weiß, wo man hinkommt, was erwartet einen dort. Ich war im Laufe der Jahre an verschiedenen Schulformen. Man kommt dann dahin, muss den Ablauf an der Schule kennenlernen. Das passiert aber alles so nebenbei, weil die Schüler ja auf einen warten. Und dann muss man einfach: Ärmel hoch und durch."

    Eine Feuerwehrkraft wird eingesetzt, um Unterrichtsausfall zu vermeiden. Wenn sie effektiv 24 Monate gearbeitet hat, hat sie Anspruch auf eine Festanstellung. Aber die begann bei Regine Koch Hartke und auch bei einer anderen Lehrerin, die gegen das Land geklagt hat, erst mit einer sechsmonatigen Probezeit. In dieser wurde Regine Koch Hartke beurteilt:

    "Ich hatte einen ersten Unterrichtsbesuch durch die Schulleiterin am 1. September. Die Stunde ist so durchgegangen, kann man so sagen. Waren vielleicht so ein paar Kleinigkeiten, aber im Großen und Ganzen war das in Ordnung, so dass die Konrektorin mich dann am 15. September auch gefragt hat, ob ich mir vorstellen kann, so die Klasse in den nächsten Jahren weiter zu führen."

    Für die 53-Jährige gab es auch in den Schulen, in denen sie vorher beschäftigt war, kein negatives Feedback. Nach einer zweiten und dritten Beurteilung folgte dann aber eine schlechte Bewertung.

    "Aus meiner Sicht war die Stunde völlig in Ordnung, aber sie haben gesagt, sie könnten meine Bewährung nicht feststellen."

    Nach so langer Zeit zu hören, dass sie für den Lehrerberuf nicht geeignet ist, war ein Schock, sagt sie. Und sehr wahrscheinlich war die Probezeit auch unrechtmäßig. Das Gericht wird das Urteil erst am Nachmittag verkünden, hat das Ergebnis aber schon angedeutet, sagt Thomas Kreutzfeld, Anwalt der zwei Lehrerinnen:

    "Also das Gericht hat sich ziemlich klar geäußert, dass sie in dem einem Fall der Klage stattgeben werden und in dem anderen Fall leider wohl die Klage abweisen werden. Grund ist in dem unterschiedlichen Einsatz vor und nach den Sommerferien."

    Die zweite Lehrerin, die gegen das Land geklagt hat, war vor ihrer Festanstellung an einer anderen Schule tätig und deshalb halte das Gericht eine erneute Probezeit für gerechtfertigt, so der Anwalt. Elisabeth Schramm, von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisiert, dass Feuerwehrlehrkräfte nicht früher beurteilt werden:

    "Eltern, Kinder haben das Recht auf gut ausgebildete Lehrkräfte und auf gut arbeitende Lehrkräfte. Die Feuerwehrlehrkräfte müssten meiner Meinung nach vom ersten Tag an begleitet werden bei ihrer Arbeit - auch in der Richtung, dass sie genauer beguckt und beurteilt werden. Dann hätte die Lehrkraft die Auskunft, ich bin geeignet oder aber ich sollte mich vielleicht nach einer neuen Tätigkeit umschauen."

    Sie kritisiert auch die prekären Arbeitsverhältnisse für diese Lehrkräfte. Zwischen zwei Anstellungen müssen sie sich immer wieder arbeitslos melden. Laut der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft steht das Land Niedersachsen mit dieser Praxis nicht alleine da.