Ein 52-jähriger Deutscher ist unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in 20 Fällen angeklagt. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm vor, das Feuer aus rassistischen Motiven gelegt zu haben. Sie fordert neuneinhalb Jahre Haft. Die Verteidigung bezeichnete den Angeklagten hingegen als Mitläufer und plädierte auf eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord.
Bei dem Feuer in der Asylbewerberunterkunft kam im September 1991 ein Bewohner ums Leben, zwei weitere wurden schwer verletzt.
Diese Nachricht wurde am 09.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.