Dies entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Es wies die Revision einer ungeimpften medizinischen Fachangestellten ab, der im Juni 2021 von einer Klinik in Rheinland-Pfalz gekündigt worden war. Die Frau wurde in der Patientenversorgung eingesetzt. Die Richter entschieden, mit der Kündigung habe die Klinik ihre Patienten und die Belegschaft vor einer Infektion schützen wollen. Dabei sei es rechtlich ohne Bedeutung, dass die Kündigung vor Inkrafttreten der gesetzlichen Impfpflicht ab 15. März 2022 erklärt worden sei. Das Urteil dürfte Auswirkungen auf vergleichbare Fälle bundesweit haben.
(Aktenzeichen: 2 AZR 309/22)
Diese Nachricht wurde am 30.03.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.