Den Antrag auf einen Ausschluss von staatlicher Parteienfinanzierung hatten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung gestellt. Es war das erste Verfahren dieser Art am Bundesverfassungsgericht. Grundlage des Verfahrens ist eine Gesetzesänderung nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017. Seitdem können Parteien unter Umständen auch dann staatliche Mittel entzogen werden, wenn sie nicht verboten sind. Der Zeitraum ist dabei auf sechs Jahre festgelegt. Die NPD hatte sich im vergangenen Juni in "Die Heimat" umbenannt.
Bundesinnenministerin Faeser begrüßte die Entscheidung. Die SPD-Politikerin sagte in Berlin, von der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gehe das klare Signal aus, das der Staat keine Verfassungsfeinde finanziere. Es gebe nun ein weiteres Instrument zum Schutz der Demokratie.
Auf die AfD übertragbar?
In der Politik gibt es nun eine Diskussion, ob sich dieses Vorgehen auch auf die AfD übertragen ließe. So sagte der bayerische Ministerpräsident Söder, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts könne eine Blaupause im Umgang mit der AfD sein. Unterhalb der Schwelle eines langwierigen Verbotsverfahrens gebe es es nun die Möglichkeit, verfassungsfeindlichen Organisationen zumindest den Geldhahn zuzudrehen. Ähnlich äußerten sich weitere Politikerinnen und Politiker, darunter Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig von der SPD.
Vertreter der FDP und der Grünen warnten dagegen, das Urteil sei nicht einfach so übertragbar. Es wäre kontraproduktiv, wenn sich die AfD in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht als Opfer darstellen könnte, warnte der stellvertretende FDP-Bundestagsfraktionsvorsitzende Kuhle gegenüber dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Deswegen müsse ein gerichtliches Verfahren gegen die AfD wohlüberlegt sein.
Diese Nachricht wurde am 23.01.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.