
Das Urteil ist damit rechtskräftig. Der Vorsitzende Richter, Schäfer, betonte, das Mittel der politischen Auseinandersetzung sei das Wort - nicht die Gewalt.
Verurteilung im Mai 2023: gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung
Das Oberlandesgericht Dresden hatte die heute 30-Jährige im Jahr 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung legten gegen die Entscheidung Revision ein.
Lina E. war in dem Prozess für schuldig befunden worden, gemeinsam mit weiteren Mitangeklagten von 2018 bis 2020 Angriffe auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen verübt zu haben.
(Az. 3 StR 173/24)
Diese Nachricht wurde am 19.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.