Karlsruhe
Urteil rechtskräftig: BGH bestätigt Haftstrafe gegen Linksextremistin Lina E.

Der Bundesgerichtshof hat die mehrjährige Haftstrafe gegen die Linksextremistin Lina E. wegen Angriffen auf Rechtsextremisten bestätigt. Der dritte Strafsenat in Karlsruhe änderte den Schuldspruch zwar im Detail. Das hat aber keine Auswirkungen auf die Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.

    Karlsruhe: Im Gerichtssaal sitzen die Anwälte von Lina E. , dahinter die Richter.
    Das BGH hat das Urteil für Lina E. bestätigt (Archivbild). (Ronald Wittek / epa / Pool / dpa / Ronald Wittek)
    Das Urteil ist damit rechtskräftig. Der Vorsitzende Richter, Schäfer, betonte, das Mittel der politischen Auseinandersetzung sei das Wort - nicht die Gewalt.

    Verurteilung im Mai 2023: gefährliche Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung

    Das Oberlandesgericht Dresden hatte die heute 30-Jährige im Jahr 2023 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch die Verteidigung legten gegen die Entscheidung Revision ein.
    Lina E. war in dem Prozess für schuldig befunden worden, gemeinsam mit weiteren Mitangeklagten von 2018 bis 2020 Angriffe auf tatsächliche und vermeintliche Anhänger der rechten Szene in Sachsen und Thüringen verübt zu haben.
    (Az. 3 StR 173/24)
    Diese Nachricht wurde am 19.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.