
Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin und gab dem Kläger Recht. Der 21-Jährige war im April 2023 bei einer Blockadeaktion in der Hauptstadt mit dem "Festhalte- und Transportgriff" - so der polizeiliche Terminus - von der Straße geholt worden. Der Kläger hatte argumentiert, die schmerzhafte Behandlung sei unverhältnismäßig und erniedrigend gewesen. Das Gericht gab ihm nun
Recht, stellte zugleich aber klar, dass der "Schmerzgriff" in bestimmten Situationen grundsätzlich zulässig ist. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Recht, stellte zugleich aber klar, dass der "Schmerzgriff" in bestimmten Situationen grundsätzlich zulässig ist. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Diese Nachricht wurde am 20.03.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.