Das Verfahren wurde zurück an das Landgericht München verwiesen. Boatengs Anwalt hatte seinen Antrag auf Revision unter anderem damit begründet, dass das Verfahren nicht fair gewesen sei und der Richter voreingenommen.
Auch die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage hatten Revision gegen das Urteil eingelegt, weil sie eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung und damit eine härtere Strafe gefordert hatten.
Boateng war wegen Angriffen auf seine ehemalige Lebensgefährtin zu einer Geldstrafe von insgesamt 1,2 Millionen Euro verurteilt worden.
Diese Nachricht wurde am 22.09.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.