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Jugendlicher
Urteil wegen Nötigung gegen Klimaaktivisten bestätigt

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat ein Urteil gegen einen Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation bestätigt.

30.04.2023
    Eine Beamtin des technischen Zuges der Polizei löst mit einer Chemikalie und Holzspachteln die festgeklebte Hand einer Klimaaktivistin von der Fahrbahn.
    Der Klimaaktivist hatte sich in München an der Fahrbahn festgeklebt und damit den Verkehr behindert. (picture alliance/dpa | Christian Charisius)
    Das Verhalten des Aktivisten sei als strafbare Nötigung zu werten, teilte das Gericht in München mit. Es verwarf damit die Revision des Aktivisten. Er hatte sich am 4. Februar 2022 an einer zentralen Verkehrsachse in München auf der Fahrbahn festgeklebt und war dafür jugendrichterlich verwarnt worden. Das Oberste Landesgericht bekräftigte, dass die Tat des Heranwachsenden nicht durch das Widerstandsrecht gerechtfertigt sei. Dieses setze voraus, dass die verfassungsmäßige Ordnung durch den Staat nicht mehr ausreichend geschützt werden könne, was auf die Bundesrepublik nicht zutreffe. Die Tat sei auch nicht durch einen Notstand gerechtfertigt. Dem Aktivisten hätten mildere Mittel zur Verfügung gestanden, um sein Ziel zu erreichen. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
    (Az.: 205 StRR 63/23)
    Diese Nachricht wurde am 28.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.