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Urteil zu Stiftungsförderung
Staatsrechtler: Unabhängige Stelle soll Förderkriterien umsetzen

Karlsruhe hat den Ausschluss der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung von der Förderung für unzulässig erklärt. Und fordert ein neues Gesetz zu Förderkriterien - diese müssten unabhängige Stellen umsetzen, so Staatsrechtler Christoph Möllers.

Müller, Dirk |
Ein Hinweisschild mit dem Schriftzug Bundesverfassungsgericht und einem Bundesadler, aufgenommen vor dem Bundesverfassungsgerichts. Der Zweite Senat des Gerichts verkündete das Urteil in Sachen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Laut dem Urteil bedarf die staatliche Förderung politischer Stiftungen eines gesonderten Parlamentsgesetzes.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht verkündete das Urteil in Sachen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Laut dem Urteil bedarf die staatliche Förderung politischer Stiftungen eines gesonderten Parlamentsgesetzes. (pa/dpa/Uli Deck)