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Urteil zum mutmaßlichen BAföG-Betrug

Nicht alle BAföG-Empfänger sind tatsächlich arme Schlucker. Im letzten Jahr war bekannt geworden, dass sich Studierende massenhaft Ausbildungsförderung erschlichen hatten. Seither gibt es bundesweit Verfahren gegen die mutmaßlichen BAföG-Betrüger. Heute wurde beim Verwaltungsgericht in Köln ein Urteil verkündet. Angeklagt war ein Student, der angeblich nicht gewusst hat, dass seine Großmutter ein Sparbuch für ihn eingerichtet hatte. Aus diesem Grund hatte er es auf dem BAföG-Antrag auch nicht vermerkt. Das Gericht kam heute jedoch zu der Auffassung, dass der Student das Geld hätte angeben müssen und so die geforderte Rückzahlung an das BAföG-Amt leisten muss. Nach Auffassung der Richter ist es unerheblich, wer dieses Sparbuch angelegt hat. Steht der Name der Studierenden im Sparbuch, wird das Vermögen diesem Studierenden zugerechnet.

Nach einem Studiogespräch mit Armin Himmelrath |
    Ans Licht gekommen waren die mutmaßlichen Betrügereien vor zwei Jahren. Im Rahmen einer bundesweiten Überprüfung der BAföG-Anträge für die Jahre 1999 und 2000 hatte sich gezeigt, wer Freistellungsaufträge für Sparbücher gestellt hatte. Auf dieser Grundlage stellten die BAföG-Ämter eine ganze Reihe von Rückforderungen. In Bayern gibt es mittlerweile 8000 solcher Verfahren, in NRW sind es 4300 Verfahren und in Rheinland-Pfalz 3000.

    Die Richter gehen in ihrem heutigen Urteil noch weiter. Sie unterstellen dem betreffenden Studierenden Mutwilligkeit. Sie wollen die Akte des heute abgeschlossenen Verfahrens deshalb an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Nach den bisherigen Erfahrungen kann man davon ausgehen, dass es tatsächlich zu einer Anklage wegen Sozialbetrugs kommen kann.