Umwelt- und Klimapolitik
Urteil zum Nationalen Luftreinhalteprogramm

In einem weiteren Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe und der Bundesregierung wird heute ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg erwartet.

23.07.2024
    Ein qualmender Schornstein hinter dem Invalidenfriedhof in Berlin Mitte, 2021.
    Die Deutsche Umwelthilfe hat die Bundesregierung wegen des sogenannten Nationalen Luftreinhalteprogramms verklagt. (picture alliance / Geisler-Fotopress / Christoph Hardt)
    Der Verein hatte die Regierung wegen des sogenannten Nationalen Luftreinhalteprogramms verklagt. Dieses 2019 beschlossene und im Mai 2024 aktualisierte Programm enthält zahlreiche Maßnahmen, mit denen Deutschland die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Schadstoffen erreichen will. Dabei geht es um Ammoniak, Feinstaub, Schwefeldioxid und Stickstoffoxid. Im Gegensatz zur Bundesregierung geht die Umwelthilfe davon aus, dass die Maßnahmen nicht ausreichen, um die Reduktionsziele der EU einzuhalten. Der Verein fordert Nachbesserungen.
    Mitte Mai hatte das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm nachschärfen muss. Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter. Damit gaben sie zwei Klagen der Umwelthilfe statt.
    Diese Nachricht wurde am 23.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.