Strompreisbremse
Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen Gewinnumverteilung ab

Das Bundesverfassungsgericht hat die Gewinnabschöpfung bei Energieerzeugern zur Finanzierung der Strompreisbremse gebilligt. Die Richter begründeten die Ablehnung der Klage von Ökostromanbieter mit der „historischen Ausnahmesituation“ im Jahr 2022.

Bauer, Maximilian |
Ein Richter in roter Robe hält ein weißes Blatt bei der Urteilsverkündung in der Hand. Der Bildausschnitt zeigt nur seinen Oberkörper ohne Kopf.
Die Strompreisbremse hat 2022 die explodierenden Energiekosten für Verbraucher abgemildert. Dass die Bundesregierung dafür Gewinne der Stromerzeuger genutzt hat, beurteilen die Richter in Karlsruhe als verfassungskonform. (picture alliance / dpa / Uwe Anspach)