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US-Sanktionen gegen Iran-Geschäfte
EU muss folgen - Ausnahme für Italien

Italien muss beim Öl-Import nicht mit Strafen rechnen. So wie Griechenland. Wirtschaftliche Argumente können nicht der einzige Grund gewesen sein, sagt Korrespondent Tassilo Forchheimer. Die Ausnahmeregelung für Italien könne auch als Ohrfeige Washingtons für die EU verstanden werden.

Tassilo Forchheimer im Gespräch mit Katrin Michaelsen |
    Irans Präsident Hassan Rohani am 11. April 2017 in Teheran.
    Irans Präsident Hassan Rohani (imago stock&people)
    "Die Italiener hatten mit der Entscheidung gerechnet, die Erleichterung war groß, aber der Jubel hält sich doch in Grenzen", sagt ARD-Korrespondent Tassilo Forchheimer. Die Italiener wüssten, dass laute Reaktionen in dieser delikaten Angelegenheit doch eher schädlich sind.
    Enge Wirtschaftsbeziehungen zwischen Rom und Teheran
    Denn die italienische und die iranische Wirtschaft sind eng miteinander verflochten. Die große Abhängigkeit der Italiener vom iranischen Öl ist das stärkste Argument, aber bestimmt nicht das einzige, so Forchheimer.
    Die Ausnahmeregelung für italienische Firmen könne auch als Geschenk für die Regierung in Rom und als Ohrfeige für die EU verstanden werden, meint Forchheimer. Schließlich pflegen die italienische und die amerikanische Regierung gute Beziehungen. Damit befinde man sich aber im Bereich der Spekulation.
    Mögliche Gegenleistungen im militärischen Bereich
    Außerdem zeichnen sich Gegengeschäfte ab, vor allem im militärischen Bereich. Italien soll in den USA einen F-35 Kampfjet kaufen. Ein ebenso sensibles Geschäft ist ein militärisches Satelliten-System. Die USA möchten auf Sizilien in Caltanisseta ein Empfangs-System installieren, allerdings gegen den Widerstand der italienischen Bevölkerung.
    Da die USA die Ausnahmeregelung bei den Iran-Geschäften nur zeitlich befristet erteilt haben, ist es vorstellbar, dass sich die italienische Regierung am Ende aber doch einer gesamteuropäischen Lösung anschließt, so Forchheimer. Einer sogenannten Zweckgesellschaft, die das Ziel hat, den Handel mit dem Iran aufrecht zu erhalten und die Zahlungskanäle abzusichern.