Eheschließung sei ein Grundrecht, und laut Verfassung seien alle Bürger gleich zu behandeln, argumentierten die Kläger. Gleichgeschlechtliche Paare auszuschließen, mache diese Menschen zu Bürgern zweiter Klasse, sagte deren Anwältin, Mary Bonauto, laut "Washington Post". Dem widersprach der Anwalt der vier Bundesstaaten Ohio, Kentucky, Tennessee und Michigan, John Bursch. Der Staat habe sehr wohl ein Interesse an der traditionellen Ehe, für Kinder sei die traditionelle Ehe das Beste. Trenne man Ehe und Fortpflanzung, gebe es mehr und mehr uneheliche Kindern. Das wäre ein Problem für die Gesellschaft, sagte Bursch.
In 37 der 50 Bundesstaaten ist die Homoehe inzwischen möglich. Damit leben 70 Prozent der US-Amerikaner in Staaten, in denen Menschen gleichen Geschlechts heiraten dürfen. Der Oberste Gerichtshof hatte bereits 2013 ein Verbot der Homo-Ehe auf Bundesebene kassiert. Damit wurde die Frage zur Angelegenheit der Bundesstaaten. Später hielt dann aber das Bundesberufungsgericht für die vier Staaten das Homoehe-Verbot aufrecht. Angesichts der widersprüchlichen Urteile soll nun die höchstrichterliche Antwort folgen.
Entscheidung über Verfassungsfrage
Die neun Bundesrichter entscheiden, ob der Gleichbehandlungsgrundsatz, der im 14. Zusatzartikel der US-Verfassung festgeschrieben ist, die Bundesstaaten zur Legalisierung und Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen verpflichtet. Eine Entscheidung wird bis zum Ende des Sitzungsjahrs im Juni erwartet.
In der Gesellschaft ist die Legalisierung der Homo-Ehe umstritten - die Zustimmung wächst aber. Laut einer Umfrage des "Public Religion Research Institute" sind rund 60 Prozent der Christen für eine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften.
(vic/stfr)