
Darunter ist auch China als Haupt-Opponent im gegenwärtigen Zoll-Konflikt. Wie aus einer Mitteilung der Zoll- und Grenzschutzbehörde CBP hervorgeht, gelten die Abgaben unter anderem nicht für Smartphones, Laptops, Festplatten und Speicherchips. Eine Begründung wurde zunächst weder von der Behörde noch vom Präsidialamt genannt. Die Ausnahmeregelung tritt demnach rückwirkend zum 5. April in Kraft.
Besonders für Elektronik, die in China produziert wird, ist die Ausnahme von Bedeutung. Dies betrifft viele Geräte etwa von Apple. Die Vereinigten Staaten verlangen inzwischen Zusatzzölle in Höhe von 145 Prozent auf Einfuhren aus China, Peking will seinerseits 125 Prozent auf amerikanische Waren erheben.
Diese Nachricht wurde am 12.04.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.