Das ist die Geschichte eines Mannes, der unbedingt Vater sein wollte. Nennen wir ihn Hans Kowalski.
"Wir wollten unbedingt ein Kind, ja. Das war so. Aber die Mutter hat es sich dann - mit Schwangerschaftstest - anders überlegt."
Vor sechs Jahren kam die gemeinsame Tochter zur Welt. Die Mutter schrieb: "Vater unbekannt" in die Geburtsurkunde, entschied eigenmächtig über den Namen, hätte das gemeinsame Kind dem Vater am liebsten vorenthalten. Da die beiden nicht verheiratet waren, hatte die Mutter das Gesetz auf ihrer Seite.
"Dann hat mir die Mutter zugestanden, dass ich sie einmal in der Woche eine halbe Stunde in der Kneipe sehen darf. Das waren dann 30 Umgänge im ersten Jahr, da war es natürlich nicht möglich, einen richtigen Kontakt aufzubauen."
Doch Hans Kowalski ließ nicht locker.
"Ja, ich liebe meine Tochter."
Der Vater - von Beruf Anwalt - drohte mit einem Gang zum Familiengericht. Die Mutter gab letztendlich nach, willigte in das Sorgerecht für den Vater ein. Es dauerte einige Jahre, bis die Tochter "Papi" zu ihrem leiblichen Vater sagte. "Papa" war schon vergeben, das war der neue Freund ihrer Mutter.
"Das Kind war ihres, das war ihr Konzept. Dann hat sie einen neuen Partner gehabt, das war die Familie. Und ich war der Erzeuger. Das war ihr Konzept. Und das ist auch voll von der derzeitigen Gesetzeslage gedeckt. Sie darf das so machen, wenn sie das so entscheidet."
Deshalb drängt Hans Kowalski gemeinsam mit anderen Mitstreitern der Initiative "Väteraufbruch" auf ein modernes Sorgerecht, bei dem beide Elternteile gleichberechtigt sind. Wenn die Mutter und der Vater nicht miteinander verheiratet sind, dann sollten beide Elternteile automatisch von Geburt an das Sorgerecht erhalten - verlangt Rainer Sonnenberger, Bundesvorsitzender des Vereins "Väteraufbruch".
"Wir fordern ja gerade, die Väter sollen mit rein, damit es eben normal wird, sich um seine Kinder zu kümmern und damit man von Vätern, die sich aus dem Staub machen, wegkommt."
Die Bundesregierung hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Die unehelichen Väter bekommen künftig mehr Rechte, werden den Müttern allerdings nicht gleichgestellt. Nach der Geburt des gemeinsamen Kindes kann der Vater einen Antrag auf das Sorgerecht stellen. Die Mutter hat sechs Wochen lang Zeit, ihren Widerspruch zu formulieren. Schweigt sie, erhält der Vater auch das Sorgerecht. Widerspricht sie, geht der Fall ans Familiengericht. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, hält dies für eine gute Lösung.
"Von daher ist es eine Besserstellung für die Väter, sie haben jetzt hier berechenbare Verfahren in einem überschaubaren Zeitraum. Und ich finde, da nehmen wir beide Interessen richtig auf."
Das finden die Väter-Aktivisten ganz und gar nicht. Sie fordern ein Sorgerecht von Anfang an. In den ersten sechs Wochen bleiben die leiblichen Väter ausgesperrt, klagt Rainer Sonnenberger von der Initiative "Väteraufbruch", dabei seien die ersten Wochen besonders wichtig.
"Wie zum Beispiel bei der Namensgebung des Kindes, da darf er nicht mitbestimmen. Bei dem Wohnort, da bestimmt er nicht mit. Ob das Kind getauft wird, also Religion, da ist er nicht mit dabei. Und ganz besonders interessant: Jetzt ist ja gerade das Gesetz zur Regelung der Beschneidung verabschiedet worden, wo man eben ganz bewusst sagt, da sollen es doch beide Eltern entscheiden. Aber der Vater wäre, also gerade bei den jüdischen Religionen, eben auch nicht mit dabei, weil er eben in der Zeit, in der das dann passiert, das Sorgerecht noch gar nicht auf dem Rechtswege erlangen kann."
Den Väter-Aktivisten geht also der Gesetzentwurf zum Sorgerecht für Unverheiratete nicht weit genug, anderen dagegen geht er bereits viel zu weit. Dazu gehören konservative und stark religiös geprägte Kreise - sie sehen die im Grundgesetz verankerte besondere Stellung der Ehe gefährdet. Aber auch Frauen- und Alleinerziehendenverbände kritisieren die Regelung "Schweigt die Mutter, stimmt sie zu". Ramona Pisal, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes:
"Die Konsequenz, dass bei Schweigen man praktisch jemand dann im Haus hat, der sich immer und ständig in alles mit einmischen kann, den man aber gar nicht näher kennt möglicherweise, die ist nicht jeder Frau in der Situation klar."
Im Mittelpunkt müsse das Wohl des Kindes stehen und nicht das egoistische Interesse der Eltern, argumentiert der Juristinnenbund. Deshalb: kein automatisches Sorgerecht für den unverheirateten Vater, wenn die Mutter nicht widerspricht, sondern in allen Fällen eine Entscheidung durch ein Familiengericht.
"Das Gericht sollte mündlich verhandeln, sollte die Eltern hören, Vater und Mutter, auch das Jugendamt und sollte dann nach Lage der Sache und Ausschöpfung aller Beweismittel so entscheiden, wie es aus gerichtlicher Sicht für das Wohl des Kindes positiv zuträglich ist."
Ganz klar - beide Seiten haben mit ihrer Argumentation völlig unterschiedliche Väter im Blick. Der Juristinnenbund die Väter, die sich nach der Zeugung aus der Verantwortung stehlen, keinen Unterhalt zahlen und das Sorgerecht nur wollen, um ihre frühere Partnerin zu ärgern. Die Väteraktivisten dagegen sehen nur diejenigen Männer, die sich hingebungsvoll um ihre Kinder kümmern und die sich von ihrer früheren Partnerin ausgetrickst fühlen. Väter wie Hans Kowalski.
"Es geht einfach darum, um die Frage, ist man der Sugar Daddy, der sozusagen am Wochenende extra was anbieten kann und sich sozusagen so beliebt machen kann, oder ist man eine Bezugsperson, mit der sich die Tochter oder das Kind auch auseinandersetzen muss. Es geht einfach um die Frage: Bin ich als Vater präsent oder bin ich Zaungast?"
"Wir wollten unbedingt ein Kind, ja. Das war so. Aber die Mutter hat es sich dann - mit Schwangerschaftstest - anders überlegt."
Vor sechs Jahren kam die gemeinsame Tochter zur Welt. Die Mutter schrieb: "Vater unbekannt" in die Geburtsurkunde, entschied eigenmächtig über den Namen, hätte das gemeinsame Kind dem Vater am liebsten vorenthalten. Da die beiden nicht verheiratet waren, hatte die Mutter das Gesetz auf ihrer Seite.
"Dann hat mir die Mutter zugestanden, dass ich sie einmal in der Woche eine halbe Stunde in der Kneipe sehen darf. Das waren dann 30 Umgänge im ersten Jahr, da war es natürlich nicht möglich, einen richtigen Kontakt aufzubauen."
Doch Hans Kowalski ließ nicht locker.
"Ja, ich liebe meine Tochter."
Der Vater - von Beruf Anwalt - drohte mit einem Gang zum Familiengericht. Die Mutter gab letztendlich nach, willigte in das Sorgerecht für den Vater ein. Es dauerte einige Jahre, bis die Tochter "Papi" zu ihrem leiblichen Vater sagte. "Papa" war schon vergeben, das war der neue Freund ihrer Mutter.
"Das Kind war ihres, das war ihr Konzept. Dann hat sie einen neuen Partner gehabt, das war die Familie. Und ich war der Erzeuger. Das war ihr Konzept. Und das ist auch voll von der derzeitigen Gesetzeslage gedeckt. Sie darf das so machen, wenn sie das so entscheidet."
Deshalb drängt Hans Kowalski gemeinsam mit anderen Mitstreitern der Initiative "Väteraufbruch" auf ein modernes Sorgerecht, bei dem beide Elternteile gleichberechtigt sind. Wenn die Mutter und der Vater nicht miteinander verheiratet sind, dann sollten beide Elternteile automatisch von Geburt an das Sorgerecht erhalten - verlangt Rainer Sonnenberger, Bundesvorsitzender des Vereins "Väteraufbruch".
"Wir fordern ja gerade, die Väter sollen mit rein, damit es eben normal wird, sich um seine Kinder zu kümmern und damit man von Vätern, die sich aus dem Staub machen, wegkommt."
Die Bundesregierung hat bereits einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Die unehelichen Väter bekommen künftig mehr Rechte, werden den Müttern allerdings nicht gleichgestellt. Nach der Geburt des gemeinsamen Kindes kann der Vater einen Antrag auf das Sorgerecht stellen. Die Mutter hat sechs Wochen lang Zeit, ihren Widerspruch zu formulieren. Schweigt sie, erhält der Vater auch das Sorgerecht. Widerspricht sie, geht der Fall ans Familiengericht. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, hält dies für eine gute Lösung.
"Von daher ist es eine Besserstellung für die Väter, sie haben jetzt hier berechenbare Verfahren in einem überschaubaren Zeitraum. Und ich finde, da nehmen wir beide Interessen richtig auf."
Das finden die Väter-Aktivisten ganz und gar nicht. Sie fordern ein Sorgerecht von Anfang an. In den ersten sechs Wochen bleiben die leiblichen Väter ausgesperrt, klagt Rainer Sonnenberger von der Initiative "Väteraufbruch", dabei seien die ersten Wochen besonders wichtig.
"Wie zum Beispiel bei der Namensgebung des Kindes, da darf er nicht mitbestimmen. Bei dem Wohnort, da bestimmt er nicht mit. Ob das Kind getauft wird, also Religion, da ist er nicht mit dabei. Und ganz besonders interessant: Jetzt ist ja gerade das Gesetz zur Regelung der Beschneidung verabschiedet worden, wo man eben ganz bewusst sagt, da sollen es doch beide Eltern entscheiden. Aber der Vater wäre, also gerade bei den jüdischen Religionen, eben auch nicht mit dabei, weil er eben in der Zeit, in der das dann passiert, das Sorgerecht noch gar nicht auf dem Rechtswege erlangen kann."
Den Väter-Aktivisten geht also der Gesetzentwurf zum Sorgerecht für Unverheiratete nicht weit genug, anderen dagegen geht er bereits viel zu weit. Dazu gehören konservative und stark religiös geprägte Kreise - sie sehen die im Grundgesetz verankerte besondere Stellung der Ehe gefährdet. Aber auch Frauen- und Alleinerziehendenverbände kritisieren die Regelung "Schweigt die Mutter, stimmt sie zu". Ramona Pisal, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes:
"Die Konsequenz, dass bei Schweigen man praktisch jemand dann im Haus hat, der sich immer und ständig in alles mit einmischen kann, den man aber gar nicht näher kennt möglicherweise, die ist nicht jeder Frau in der Situation klar."
Im Mittelpunkt müsse das Wohl des Kindes stehen und nicht das egoistische Interesse der Eltern, argumentiert der Juristinnenbund. Deshalb: kein automatisches Sorgerecht für den unverheirateten Vater, wenn die Mutter nicht widerspricht, sondern in allen Fällen eine Entscheidung durch ein Familiengericht.
"Das Gericht sollte mündlich verhandeln, sollte die Eltern hören, Vater und Mutter, auch das Jugendamt und sollte dann nach Lage der Sache und Ausschöpfung aller Beweismittel so entscheiden, wie es aus gerichtlicher Sicht für das Wohl des Kindes positiv zuträglich ist."
Ganz klar - beide Seiten haben mit ihrer Argumentation völlig unterschiedliche Väter im Blick. Der Juristinnenbund die Väter, die sich nach der Zeugung aus der Verantwortung stehlen, keinen Unterhalt zahlen und das Sorgerecht nur wollen, um ihre frühere Partnerin zu ärgern. Die Väteraktivisten dagegen sehen nur diejenigen Männer, die sich hingebungsvoll um ihre Kinder kümmern und die sich von ihrer früheren Partnerin ausgetrickst fühlen. Väter wie Hans Kowalski.
"Es geht einfach darum, um die Frage, ist man der Sugar Daddy, der sozusagen am Wochenende extra was anbieten kann und sich sozusagen so beliebt machen kann, oder ist man eine Bezugsperson, mit der sich die Tochter oder das Kind auch auseinandersetzen muss. Es geht einfach um die Frage: Bin ich als Vater präsent oder bin ich Zaungast?"