Der Präfekt des Glaubensdikasteriums, Kardinal Fernandez, bestätigte in einem Dokument das entsprechende Verbot, das sich auf eine kirchliche Regelung aus dem Jahr 2016 bezieht.
Darin ist festgelegt, dass eine Beisetzung von Asche auf Friedhöfen vorzunehmen ist. Allerdings dürften Angehörige "einen kleinen Teil der Asche erhalten", um sie an einem für den Verstorbenen bedeutsamen Ort zu verwahren. In Deutschland ist es gesetzlich verboten, die Asche von Toten zu Hause zu lagern.
Diese Nachricht wurde am 12.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.