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Erfolgreiche Klage gegen Magazin „Focus“
Gericht wertet „Ärzte-Siegel“ als irreführend

Arztpraxen dekorieren sich seit Jahrzehnten mit Auszeichnungen wie „Top-Mediziner“ des „Focus“. Ein Gericht hat das Werben mit solchen „Ärzte-Siegeln“ nun untersagt. Der Burda-Verlag geht dagegen in Berufung, Kritiker hoffen auf ein Grundsatzurteil.

Text: Michael Borgers | Christian Specht im Gespräch mit Antje Allroggen |
ILLUSTRATION - Ein Stethoskop liegt am 06.11.2022 im Sprechzimmer einer Praxis in Flensburg (gestellte Szene). Foto: Benjamin Nolte || Modellfreigabe vorhanden
Bewertungen im Internet sind für Artpraxen schon lange wichtig - vor allem die in einschlägigen Portalen (picture alliance / dpa-tmn / Benjamin Nolte)
Wer im Internet nach passenden Ärztinnen und Ärzten sucht, landet schnell auf einschlägigen Bewertungsportalen. Und wer die Seite einer Praxis besucht, kann nicht selten den Hinweis auf eine Veröffentlichung lesen, die noch länger als Google und Co. Orientierung im Gesundheitswesen geben soll. Seit 1993 bereits gibt es das Ranking des „Focus“, also vom eigenen Redaktionsstart an, veröffentlicht das Nachrichtenmagazin die angeblich besten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands. 500 waren es zu Beginn.
Mittlerweile ist diese Liste auf mehr als 4200 Namen angewachsen. Im Internet erklärt die Redaktion ausführlich, wie man diese „Top-Mediziner“ ermittele. Von der Stichprobe über eine Analyse gelange man zu einem Ergebnis, so der „Focus“. Und wer will, kann damit dann auch werben. Gegen eine Lizenzgebühr von rund 2000 Euro netto erhalten Ärzte ein Siegel unter der Rubrik „Focus Empfehlung“.
Kritik an dieser Praxis gab es in den vergangenen 30 Jahren immer wieder. „Wir stehen solchen Listen skeptisch gegenüber“, erklärte etwa im vergangenen Jahr der Ärzteverband Marburger Bund gegenüber dem SWR. Nun hat die Wettbewerbszentrale erfolgreich auf Unterlassung geklagt.

Gericht sieht Irreführung

Der beklagte Burda-Verlag verstoße „durch die Vergabe der Siegel, die nach ihrem eigenen Vortrag von den Ärzten werblich genutzt werden sollen, gegen das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot“, heißt es in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts München.
Im Grundsatz seien Listen wie die des „Focus“ erlaubt. Doch sie erweckten den Eindruck, dass die als „Top-Mediziner“ oder „Focus-Empfehlung“ bezeichneten Ärzte „aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet wurden und dadurch eine Spitzenstellung unter den Ärzten gleicher Fachdisziplin einnehmen“.
Damit verließen sie in irreführender Weise den Bereich des redaktionellen, wertenden Beitrags und erweckten den Eindruck, es finde eine Bewertung nach objektiven Kriterien statt, kritisierte die Kammer. Das sei wettbewerbswidrig.

Medizinjournalist Bartens: Vor allem Marketing

Es geht den Richtern also vor allem um die Kriterien für und das Werben mit Bewertungen. Ein Vorgehen, das auch Wissenschaftsjournalist Werner Bartens als fragwürdig wertet. Der „Focus“ suggeriere klare Kriterien, sagte Bartens, der selbst als Mediziner gearbeitet hat, dem Deutschlandfunk. Dabei sei klar, „wenn man die sich kaufen kann, ist die Aussagekraft dieser Bewertungen gar nicht oder nur sehr begrenzt vorhanden".
Es handle sich vor allem um Marketing, kritisiert der SZ-Redakteur. „Ich kaufe mir eine Lizenz, um Patienten zu beeindrucken.“ Dabei lasse sich die Güte von Medizin insgesamt nur schwer beurteilen, ist Bartens überzeugt. Das gelte für Portale wie Google oder Jameda (ebenfalls zu Burda gehörig) genauso wie für die „Focus“-Listen.
In der Chirurgie sei die Anzahl von Eingriffen ein Kriterium, doch sonst gelte meist "Übung macht den Meister". „Es gibt wunderbare Hausärzte, die das Beste sind, das Patienten passieren kann und die dennoch nur begrenzt von Kollegen empfohlen werden.“

Wettbewerbszentrale: Hoffen auf den Bundesgerichtshof

Die Empfehlung von Kollegen gehöre zu den Bewertungskriterien, die auch die Wettbewerbszentrale bei ihrer Klage als „subjektives Element“ angemahnt hatte, so Christiane Köber, die bei dem Verein (der nach eigener Darstellung „Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft“) für Gesundheitsthemen zuständig ist. „Aber was heißt das?“, fragt Köber. „Werde ich von einem Kollegen empfohlen, weil der mich gut findet? Oder weil er, überspitzt gesagt, samstags mit mir Golf spielt?“
„Wir gehen davon aus, dass Burda in die Berufung geht und das Verfahren letztlich vor den Bundesgerichtshof geht“, so Köber weiter – und das würde man auch begrüßen. „Dort wäre das Verfahren gut aufgehoben, weil unser Ziel ist es, die Sache letztlich zu klären: Wie weit kann man mit diesen Siegeln werben? Und welche Kriterien muss man zugrunde legen?“

Burda legt Berufung ein

Tatsächlich kündigte Burda am Tag nach dem Münchner Urteil an, Berufung einzulegen. Man halte das Urteil für falsch, erklärte eine Sprecherin des Verlags dem Deutschlandfunk schriftlich. Die Ärzte-Empfehlungslisten seien für Patienten eine der wenigen objektiven Informationsquellen und würden zusammen mit in Praxen und auf Websites platzierten Empfehlungssiegeln zur Orientierung beitragen.
Die Listen würden auf Basis einer qualitativ hochwertigen Methodik von einem Expertenteam im Gesundheitssektor erstellt. Im Sinne von nutzwertigem, verbraucherfreundlichem Journalismus würden für die Listen eine Vielzahl relevanter Kriterien herangezogen und die Ergebnisse verständlich aufbereitet. Durch die Lizenzierung des "Focus"-Logos in Form der Empfehlungssiegel finanziere man diese Arbeit.

Medizinjournalist Specht: Versprochene Objektivität kaum möglich

„Es ist ein Geschäftsmodell, und es ist nicht seriös“, findet Werner Bartens von der SZ. Das spiegelten ihm auch Zuschriften, die er regelmäßig von Ärztinnen und Ärzten erhalte, die sich über entsprechende Angebote ärgern würden.
So sieht es auch Christian Specht, ebenfalls Arzt und Medizinjournalist. Wer das Siegel verwenden wolle, müsse dafür bezahlen, sagte Specht dem Deutschlandfunk. Die Kriterien für Siegel und Listen aber seien "nicht ganz so transparent, so dass man wirklich sagen könnte, da kommt was Objektives dabei raus".
Und eine solche Objektivität sei auch gar nicht möglich, betont Specht. Wer ordentliche Arbeit leiste, habe auch so genug Patienten.