Bildung
Verbot von Gesichtsverhüllung an Hamburger Schulen in Kraft getreten

An Hamburgs Schulen ist es ab sofort verboten, sein Gesicht zu verhüllen.

04.06.2024
    Eine Frau in Vollverschleierung guckt in die Kamera in St. Gallen.
    Die Vollverschleierung im Islam wird nur von einer Minderheit getragen. (AFP)
    Die Regelung trat heute in Kraft. SPD und Grüne hatten sie jüngst beschlossen. Auch CDU und AfD stimmten dafür, Die Linke stimmte dagegen. Mit dem Verbot werde den Vorgaben des Oberverwaltungsgerichts entsprochen, hieß es. Wegen einer fehlenden gesetzlichen Grundlage hatte das Gericht vor vier Jahren entschieden, einer muslimischen Schülerin könne das Tragen eines Gesichtsschleiers von der Schule nicht untersagt werden. Inhaltlich betonte die SPD, Schule und Gesichtsverhüllung vertrügen sich nicht. Das Gesicht des Gegenübers lesen zu können, sei für die Kommunikation wichtig.
    In Hamburg sind den Angaben zufolge derzeit etwa zehn Fälle bekannt, in denen Mädchen mit Gesichtsschleiern den Unterricht besuchen. Andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Bremen argumentierten in der Vergangenheit, sie wollten Einzelfälle nicht durch Gesetze aufbauschen.
    Diese Nachricht wurde am 01.06.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.