Beim Bundesverfassungsgericht sind mittlerweile vier Aktenordner mit geheimen Unterlagen der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern eingegangen. Sie sollen belegen, dass sämtliche V-Leute in der NPD-Führungsspitze abgeschaltet wurden. Beigefügt ist ein 31-seitiges Schreiben der beiden Prozessbevollmächtigten des Bundesrates, den Berliner Rechtsprofessoren Christoph Möllers und Christian Waldhoff, das der ARD-Rechtsredaktion vorliegt. Darin heißt es:
"Der Antragsteller legt mit diesem Schriftsatz - in beispielloser Weise - interne Vermerke, Erlasse, Abschalterklärungen, Gesprächsprotokolle, E-Mails und andere Inhalte von Akten der Sicherheitsbehörden des Bundes und Länder offen, die bisher der Geheimhaltung unterlagen. Zugleich stellt er nicht nur interne Arbeitsabläufe der Sicherheitsbehörden in Bezug auf V-Personen dar, sondern nennt auch die Anzahl der abgeschalteten V-Personen in Bund und Ländern."
In den Unterlagen ist genau beschrieben, in welchen Bundesländern wie viele V-Leute eingesetzt waren, und wann sie abgeschaltet wurden. So gab es in Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen jeweils einen Informanten, in Bayern und Nordrhein-Westfalen jeweils zwei, und auf Bundesebene drei V-Leute in der Führungsspitze der NPD.
Die Sicherheitsbehörden seien durch die Vorlage der Unterlagen an die Grenze des rechtlich Zulässigen gegangen. Das Problem aus Sicht der Verfassungsschützer: Die NPD hat das Recht auf Akteneinsicht. Zwar wurden die Klarnamen der V-Leute geschwärzt. Dennoch scheint die Gefahr zu bestehen, dass sie enttarnt werden. Im Schriftsatz der Rechtsprofessoren heißt es dazu: "Die vorgelegten Unterlagen führen – trotz der Schwärzungen – bereits zu deutlich erhöhten Enttarnungsrisiken für die ehemaligen Quellen."
Bedenken bei Verfassungsschützern
Aus diesem Grund hatten die Landesämter für Verfassungsschutz große Bedenken gegen die Offenlegung der Unterlagen. Mithilfe der geheimen Akten sollen die Verfassungsrichter nun ganz genau nachvollziehen können, wann und wie die V-Leute abgeschaltet wurden.
Die Vorgänge werden sehr detailliert beschrieben: Den V-Leuten wurde eine sogenannte Abschaltprämie versprochen beziehungsweise ausbezahlt. Sie mussten eine Erklärung unterzeichnen, in der die Zusammenarbeit für beendet erklärt wurde. Außerdem wurde den V-Leuten klar gemacht, dass ein Kontakt mit der Sicherheitsbehörde nicht mehr möglich sei, dass keine "Nachsorge" erfolgen werde. Entsprechende Beweise hatte das Bundesverfassungsgericht ebenfalls eingefordert.
Spätestens ab dem 6. Dezember 2012, so wird versichert, habe es keine Kontakte mehr mit V-Leuten in der Führungsebene der NPD gegeben. Offenbar suchten einige V-Leute anschließend noch den Kontakt zum Verfassungsschutz, dies sei aber jeweils zurückgewiesen und entsprechend protokolliert worden.
Nun müssen die Verfassungsrichter entscheiden, ob ihnen das vorgelegte Material ausreicht, um ein Verbotsverfahren gegen die NPD zu eröffnen. Im Herbst, heißt es aus dem zuständigen 2. Senat des Verfassungsgerichts, könnte es soweit sein. Sollte den Richtern das neue Material nicht ausreichen, sind die Länder sogar bereit, ihnen die gesamten Aktenbestände zu den V-Leuten ungeschwärzt zu überlassen - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die NPD keinen Zugriff auf das Material bekommt.
Nun müssen die Verfassungsrichter entscheiden, ob ihnen das vorgelegte Material ausreicht, um ein Verbotsverfahren gegen die NPD zu eröffnen. Im Herbst, heißt es aus dem zuständigen 2. Senat des Verfassungsgerichts, könnte es soweit sein. Sollte den Richtern das neue Material nicht ausreichen, sind die Länder sogar bereit, ihnen die gesamten Aktenbestände zu den V-Leuten ungeschwärzt zu überlassen - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die NPD keinen Zugriff auf das Material bekommt.
Keine Kontakte mehr ab Dezember 2012
Die Vorgänge werden sehr detailliert beschrieben: Den V-Leuten wurde eine sogenannte Abschaltprämie versprochen beziehungsweise ausbezahlt. Sie mussten eine Erklärung unterzeichnen, in der die Zusammenarbeit für beendet erklärt wurde. Außerdem wurde den V-Leuten klar gemacht, dass ein Kontakt mit der Sicherheitsbehörde nicht mehr möglich sei, dass keine "Nachsorge" erfolgen werde. Entsprechende Beweise hatte das Bundesverfassungsgericht ebenfalls eingefordert.
Spätestens ab dem 6. Dezember 2012, so wird versichert, habe es keine Kontakte mehr mit V-Leuten in der Führungsebene der NPD gegeben. Offenbar suchten einige V-Leute anschließend noch den Kontakt zum Verfassungsschutz, dies sei aber jeweils zurückgewiesen und entsprechend protokolliert worden.
Nun müssen die Verfassungsrichter entscheiden, ob ihnen das vorgelegte Material ausreicht, um ein Verbotsverfahren gegen die NPD zu eröffnen. Im Herbst, heißt es aus dem zuständigen 2. Senat des Verfassungsgerichts, könnte es soweit sein. Sollte den Richtern das neue Material nicht ausreichen, sind die Länder sogar bereit, ihnen die gesamten Aktenbestände zu den V-Leuten ungeschwärzt zu überlassen - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die NPD keinen Zugriff auf das Material bekommt.
Nun müssen die Verfassungsrichter entscheiden, ob ihnen das vorgelegte Material ausreicht, um ein Verbotsverfahren gegen die NPD zu eröffnen. Im Herbst, heißt es aus dem zuständigen 2. Senat des Verfassungsgerichts, könnte es soweit sein. Sollte den Richtern das neue Material nicht ausreichen, sind die Länder sogar bereit, ihnen die gesamten Aktenbestände zu den V-Leuten ungeschwärzt zu überlassen - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die NPD keinen Zugriff auf das Material bekommt.