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Vom Versuch einer Stärkung der Fluggastrechte

In welchen Fällen muss eine Fluggesellschaft Passagieren Entschädigung zahlen? Diese Frage wurde nun im Europaparlament diskutiert. Benjamin Hammer aus der DLF-Wirtschaftsredaktion erläutert im Gespräch die Hintergründe.

Günter Hetzke im Gespräch mit Benjamin Hammer | 05.02.2014
    Schon heute ist es so, dass Passagiere ab drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf eine Zahlung von 250 bis 600 Euro haben - abhängig von der Strecke. Die Umsetzung der bestehenden EU-Verordnung funktioniert aber nicht richtig. Es gibt eine Schätzung, dass nur zwei Prozent der Ansprüche überhaupt ausgezahlt werden. Das sorgt für Unmut bei den Passagieren.
    Die Fluggesellschaften sagen hingegen: Diese Entschädigungen sind viel zu großzügig berechnet, zu teuer und das bedroht unser Geschäft. Es geht um viel Geld bei dieser Sache und es gibt sehr viele Beteiligte:
    Wir haben die Fluggesellschaften auf der einen Seite, dann die Passagiere und die Verbraucherschützer. Dazu kommen die Akteure auf EU-Ebene. Und da wird es nicht übersichtlicher.
    Das gesamte Gespräch können sie fünf Monate lang im Audio-Bereich nachhören.