
Das Oberlandesgericht Stuttgart verkündete ein Musterfeststellungsurteil. Daraus geht hervor, dass Mercedes in bestimmten Autos unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut hat.
In der Musterklage hatte sich der Bundesverband der Verbaucherzentralen auf Fahrzeuge mit einem bestimmten Motortyp konzentriert, der 2018 und 2019 von Rückrufbescheiden des Kraftfahrt-Bundesamts betroffen war.
Wie viele Autobesitzer Anspruch auf Schadenersatz haben könnten, war offen. Sowohl die Verbraucherschützer als auch Mercedes können zudem noch Rechtsmittel gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof einlegen. Mercedes kündigte dies bereits an.
Diese Nachricht wurde am 28.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.